Führerscheine

Synonyme

  • Lenkberechtigungen

Detailkompetenzen

  • ADR-GefahrengutlenkerausweisADR-GefahrgutlenkerInnenausweis, ADR-Schein, FS Gefahrengut, GefahrengutlenkerInnenausweis, Gefahrgut-Schulung, Gefahrgutlenkerausweis, GefahrgutlenkerInnenausweisLenkberechtigung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern wie Tankfahrzeuge, LKW mit gefährlichem Stückgut, radioaktivem oder explosivem Material u.ä.
    • ADR-Aufbaukurs Klasse 1ADR-Kurs für die Klasse 1Ausbildung, die zum Transport von Explosivstoffen, z. B. Sprengmitteln, und Gegenständen, die Explosivstoffe enthalten, befähigt.
    • ADR-Aufbaukurs Klasse 7ADR-Kurs für die Klasse 7Ausbildung, die zum Transport radioaktiver Stoffe befähigt.
    • ADR-Aufbaukurs TankADR-Kurs Gefahrgut - Aufbaukurs TankZusatzausbildung im Bereich des Gefahrguttransports, die dazu befähigt, gefährliche Güter in Tankwagen zu befördern.
    • ADR-AuffrischungskursADR-Kurs Gefahrgut - AuffrischungskursAuffrischungskurs, der für die Verlängerung des GefahgutlenkerInnenausweises bzw. ADR-Scheins um 5 Jahre notwendig ist.
    • ADR-BasiskursADR-Kurs Gefahrgut - BasiskursGrundausbildung, die zum Transport von gefährlichen Gütern in Versandstücken ab einer kennzeichnungspflichtigen Menge oder in loser Schüttung befähigt.
    • ADR-Kombi-Kurs für alle KlassenKombinierte Ausbildung für den Transport von gefährlichen Gütern in Versandstücken ab einer kennzeichnungspflichtigen Menge oder in loser Schüttung, den Transport von Sprengmitteln und radioaktiven Stoffen sowie den Transport von Flüssigkeiten und Gasen in Tankwagen.
    • ADR-Kombi-Kurs für die Klassen 1 und 7ADR-Kombi-Kurs GefahrgutKombinierte Ausbildung, die zum Transport von gefährlichen Gütern wie Sprengmitteln und radioaktiven Stoffen sowie von Flüssigkeiten und Gasen in Tankwagen befähigt.
    • ADR-Kombi-Kurs Gefahrgut ohne Klassen 1 und 7ADR-Kombi-Kurs für die Klassen 2 bis 6, ADR-Kombi-Kurs Gefahrgut für die Klassen 2 bis 6Kombinierte Ausbildung für den Transport von gefährlichen Gütern in Versandstücken ab einer kennzeichnungspflichtigen Menge oder in loser Schüttung sowie für den Transport von Flüssigkeiten und Gasen in Tankwagen.
  • Ausbildung zur/zum BaumaschinenführerIn bzw. BaggerführerInBaggerführerprüfung, BaumaschinenführerprüfungBerechtigung zur Bedienung von Baumaschinen wie Baggern, Planiergeräten, Aufbruchgeräten usw.
  • BF-3-ScheinBF3Berechtigung zur Führung von Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten mit Wechselverkehrszeichen-Anlage. Nach zwei Jahren ist die Teilnahme an einem eintägigem Auffrischungskurs erforderlich um die Berechtigung zu behalten.
  • C95-WeiterbildungFührerschein C95, Modul 95Verpflichtende Weiterbildung für BerufskraftfahrerInnen, die Lastkraftwagen lenken.
  • D95-WeiterbildungFührerschein D95Verpflichtende Weiterbildung für LenkerInnen gewerblicher Autobusse.
  • FahrerqualifizierungsnachweisDriver Certificate of Professional Competence, Driver CPC, Driver Qualification Card DQCGrundqualifikation und Weiterbildung für BerufskraftfahrerInnen im Personen- und Güterkraftverkehr.
  • FeuerwehrführerscheinLenkberechtigung, die Feuerwehrmänner und -frauen mit Führerschein B erwerben können, um ohne den normalerweise notwendigen Führerschein C Feuerwehrfahrzeuge lenken zu dürfen.
  • Führerschein AFS A, FSA, Führerschein der Klasse A, MotorradführerscheinLenkberechtigung für Motorräder mit einer Leistung von über 35 kW (bei Motordreirädern: über 15 kW).
    • Führerschein A1Führerschein B + Code 111, Führerschein Klasse A1, KleinmotorradführerscheinLenkberechtigung für Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Leistung von maximal 11 kW (bei Motordreirädern: maximal 15 kW).
    • Führerschein A2Führerschein Klasse A2, Führerschein Vorstufe ALenkberechtigung für Motorräder mit einer maximalen Leistung von 35 kW sowie einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kW/kg.
  • Führerschein AMFührerschein Klasse AM, Führerschein Klasse M, MopedausweisLenkberechtigung für Motorfahrräder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
  • Führerschein BFS B, FSB, Führerschein der Klasse B, Führerschein Pkw, Pkw-FührerscheinLenkberechtigung für Kraftwagen mit höchstens neun Sitzplätzen und einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg; es dürfen leichte Anhänger mitgeführt werden (max. 750 kg).
  • Führerschein BEFührerschein B+E, Führerschein Klasse BELenkberechtigung für Kombinationen von Kraftwagen der Klasse B und (Sattel-)Anhängern, deren zulässige Gesamtmasse 3.500 kg nicht übersteigt.
  • Führerschein CFS C, FSC, Führerschein für Lkw, Führerschein Klasse C, Lkw-FührerscheinLenkberechtigung für Kraftwagen, die nicht mehr als neun Sitzplätze haben und bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg beträgt; es dürfen leichte Anhänger mitgeführt werden (max. 750 kg) sofern die Lenkberechtigung bereits vor dem 19. Jänner 2013 vorhanden war.
  • Führerschein C1Führerschein C1/C, Führerschein Klasse C1Lenkberechtigung für Kraftwagen, die nicht mehr als neun Sitzplätze haben und bei denen die zulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg beträgt; es dürfen leichte Anhänger mitgeführt werden (max. 750 kg).
  • Führerschein C1EFührerschein C1+E, Führerschein Klasse C1ELenkberechtigung für Kombinationen von Kraftwagen der Klasse C1 und (Sattel-)Anhängern, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt; als höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination gelten 12.000 kg.
  • Führerschein CEAnhängerpraxis, Führerschein C+E, Führerschein Klasse CELenkberechtigung für Kombinationen von Kraftwagen der Klasse C und (Sattel-)Anhängern, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt.
  • Führerschein DAutobusführerschein, Autobusverkehr, Busführerschein, Busverkehr, FS D, FSD, Führerschein Klasse DLenkberechtigung für Kraftwagen mit mehr als neun Sitzplätzen; es dürfen leichte Anhänger mitgeführt werden (max. 750 kg).
  • Führerschein D1Führerschein Klasse D1Lenkberechtigung für Kraftwagen, die nicht mehr als 17 Sitzplätze haben und deren Länge höchstens 8 m beträgt; es dürfen leichte Anhänger mitgeführt werden (max. 750 kg).
  • Führerschein D1EFührerschein Klasse D1ELenkberechtigung für Kombinationen von Kraftwagen der Klasse D1 und (Sattel-)Anhängern, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt.
  • Führerschein DEFührerschein Klasse DELenkberechtigung für Kombinationen von Kraftwagen der Klasse D und (Sattel-)Anhängern, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt.
  • Führerschein FFSF, Führerschein Klasse F, Führerschein Klasse L, TraktorführerscheinLenkberechtigung für Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren (jeweils max. 50 km/h) sowie Sonderkraftfahrzeuge.
  • GefahrgutbeauftragtenausbildungAusbildung, die zur Beförderung von Stoffen oder Gegenständen befähigt, die beim Transport aufgrund ihrer Eigenschaften eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen, Tieren, Sachen oder die Umwelt darstellen.
  • HeeresführerscheinFührerschein des Bundesheers, Führerschein für Bundesheerfahrzeuge, HeereslenkberechtigungLenkberechtigung für Heeresfahrzeuge.
  • KranführerprüfungFS Autokran, Kranführerausweis, KranführerInnenprüfung, Kranpraxis, KranscheinLenkberechtigung für Kräne wie Fahrzeugkräne, Turmdrehkräne, Autokräne und Hallenkräne.
    • Kranführerprüfung Dreh- und AuslegerkraneBerechtigung zum Steuern von Turmdreh- und Auslegerkranen, TurmdrehkranführerInnenprüfung, TurmdrehkranführerprüfungBerechtigt zum Führen von Dreh- und Auslegerkranen, d.h. ortsveränderliche, rundum schwenkbare Krane mit senkrechtem oder nahezu senkrechtem Traggerüst und Wipp- oder Katzausleger, wie gleislose und gleisgebundene Turmdrehkrane oder Schnellbaukrane.
    • Kranführerprüfung Fahrzeug- und Ladekrane bis 300 kNmAutokranprüfung bis 300kNm, FahrzeugkranführerInnenprüfung, FahrzeugkranführerprüfungBerechtigt zum Führen von Fahrzeug- und Ladekranen bis 300 kNm Lastmoment.
    • Kranführerprüfung Fahrzeug- und Ladekrane über 300 kNmAutokranprüfung über 300kNmBerechtigt zum Führen von Fahrzeug- und Ladekranen mit einem Lastmoment von über 300 kNm.
    • Kranführerprüfung flurgesteuerte Lauf-, Bock- und Portalkrane, Säulendreh- und Wandschwenkkrane bis 300 kNFlurkranführerInnenprüfung, FlurkranscheinBerechtigt zum Führen von flurgesteuerten Lauf-, Bock- und Portalkranen, Säulendreh- und Wandschwenkkranen, die ausschließlich vom Boden aus im Mitgängerbetrieb mittels Schaltkassette oder Funkfernsteuerung bedient werden können und über eine Tragfähigkeit von maximal 300 kN verfügen.
    • Kranführerprüfung Lauf-, Bock- und Portalkrane, Säulendreh- und Wandschwenkkrane über 300 kNBerechtigung zum Steuern von Lauf-, Brücken-, Bock- oder Portalkranen, Berechtigung zum Steuern von Säulendreh- und Wandschwenkkranen, Kranführerprüfung Lauf-, Bock- und Portalkrane, Säulendreh- und Wandschwenkkrane, Laufkran-FührerscheinBerechtigt zum Führen von sonstigen Lauf-, Bock- und Portalkranen, Säulendreh- und Wandschwenkkranen, unabhängig von der Steuerungsart und der Tragkraftbeschränkung.
    • Kranführerprüfung SonderkräneBerechtigt zum Führen von Sonderkranen, z.B. Kabel-, Rohrleger-, Schwimm-, Gieß-, Stripper-, Blockwende-, Chargier-, Hütten-, Hafenmobil-, Schienenkrane.
  • RettungsführerscheinSanitätseinsatzfahrerausbildungLenkberechtigung für Einsatzfahrzeuge samt Anhänger bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 5.500 kg.
  • SchülertransportausweisSchulbuslenkerausweis, SchülerInnenbeförderungsausweis, SchülerInnentransportausweis, SchülerInnentransportschein, SchülertransportscheinLenkberechtigung für Personenkraftwagen mit neun Sitzplätzen zur Beförderung von bis zu 14 Schulkindern.Suchtext: Schülertransportausweis
  • StaplerscheinFachkenntnisnachweis - Führen von Hubstaplern, Fachkenntnisnachweis zum Führen von Hubstaplern, FS Hub, Gabelstapler, Hubstaplerschein, Staplerfahren, Staplerführerausweis, Zertifikat StaplerfahrerInLenkberechtigung für Stapler wie Gabelstapler, Containerstapler usw.
  • TaxilenkerausweisTaxi-Führerschein, Taxiführerschein, TaxischeinAbsolvierung eines Taxilenkerkurses und Ablegen der Taxilenkerprüfung; Lenkberechtigung für Taxis von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
  • Zulassung zum Fiaker- und Pferdemietwagen-FahrdienstFahrdienstprüfungIm Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienst tätige Personen müssen eine Fahrdienstprüfung ablegen.

Verwandtschaftsbeziehungen dieses Zertifikats bzw. Ausbildungsabschlusses und seiner Unterbegriffe

Verwandschaftsbeziehungen gering mittel hoch
der Kompetenz LINKS zur Kompetenz RECHTS:
der Kompetenz RECHTS zur Kompetenz LINKS:

Gefragt sind Zertifikate/Ausbildungsabschlüsse aus dem Bereich Führerscheine in folgenden Berufen:

Zertifikat/Ausbildungsabschluss:... ist gefragt bei:
ADR-Aufbaukurs TankBerufskraftfahrerIn in der Güterbeförderung
ADR-BasiskursBerufskraftfahrerIn in der Güterbeförderung
ADR-GefahrengutlenkerausweisBerufskraftfahrerIn in der Güterbeförderung
Flughafenbodenpersonal (m/w)
Ausbildung zur/zum BaumaschinenführerIn bzw. BaggerführerInHilfskraft im Bergbau (m/w)
Kran- und BaumaschinenführerIn
Pflasterer/Pflasterin
StraßenbauarbeiterIn
Straßenerhaltungsfachmann/-frau
TechnikerIn für Land- und Baumaschinen
BF-3-ScheinBerufskraftfahrerIn in der Güterbeförderung
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Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0