Forstorgane planen und leiten alle Aufgaben der Waldbewirtschaftung und -nutzung. Dazu zählen Aktivitäten, die den Wald direkt betreffen, z. B. Bäume pflanzen, aufziehen und schlägern, aber auch der forstwirtschaftliche Wege- und Straßenbau sowie die Planung von Sicherungsmaßnahmen und Schutzbauten. Außerdem teilen sie MitarbeiterInnen, z. B. ForstarbeiterInnen und ForstfacharbeiterInnen, ein und überwachen die forstwirtschaftlichen Arbeiten. Forstorgane sorgen dafür, dass Forstmaschinen rechtzeitig am Einsatzort sind und bedienen die Motorsägen, Seilwinden und sonstigen Maschinen um z. B. Bäume zu fällen und das Holz abzutransportieren. Zu ihren Aufgaben gehört außerdem die Regulierung und Überwachung des Wildbestands. Zusätzlich führen sie Verwaltungsarbeiten durch, indem sie bspw. Betriebsbücher führen und den Schrift- und Telefonverkehr mit Kammern und Behörden erledigen.
Zu den Forstorganen zählen Forstwartinnen und Forstwarte, Forstadjunktinnen und Forstadjunkte, Försterinnen und Förster, Forstwirtinnen und Forstwirte und Forstassistentinnen und Forstassistenten. Es unterscheidet sie v. a. die Größe der Waldbetriebe, in denen sie arbeiten bzw. die sie leiten dürfen. Auch in den Befugnissen gibt es einige Unterschiede. Während Forstwartinnen und Forstwarte z. B. für die praktische Pflege des Waldes zuständig sind, sind Försterinnen und Förster auch für die Ordnungshütung zuständig.
Forstorgane finden berufliche Möglichkeiten vor allem in Forst- und Umweltbehörden, bei den Österreichischen Bundesforsten (ÖBF), bei privaten Forstbetrieben, Gutsbetrieben mit Forstwirtschaft und gewerblichen Schlägerungsunternehmen. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es bei land- und forstwirtschaftlichen Interessensvertretungen und Verbänden, bei Naturschutzbehörden und bei der Wildbach- und Lawinenverbauung.
Forstwartinnen und Forstwarte können einen kleinen Forstbetrieb selbstständig führen. Forstadjunktinnen und Forstadjunkte können in kleineren Forstbetrieben als weiteres Forstorgan mitarbeiten. Forstassistentinnen und Forstassistenten sowie Forstwirtinnen und Forstwirte sind befugt in größeren Forstbetrieben als weiteres Forstorgan mitzuarbeiten. Forstwirtinnen und Forstwirte sind außerdem berechtigt größere Forstbetriebe selbstständig zu leiten. Försterinnen und Förster sind befugt mittlere Forstbetriebe zu leiten und als weiteres Forstorgan in größeren Forstbetrieben mitzuarbeiten.
Achtung: Der Beruf (z. B. Aufgaben, Tätigkeiten, Ausbildung) ist gesetzlich geregelt.
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Bundesland | offene Stellen | BewerberInnen |
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offene Stellen | BewerberInnen |
Die Gesamtzahl der offenen Stellen weicht aus technischen Gründen teilweise von der Summe der Einzelwerte ab.
Gefragte Kompetenzen und Fähigkeiten im Beruf Forstorgan (m/w) sind:
Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf Forstorgan (m/w) sind:
Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf Forstorgan (m/w) benötigt werden:
Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf Forstorgan (m/w) benötigt werden:
1 Grundlegend | 2 Selbstständig | 3 Fortgeschritten | 4 Hoch spezialisiert | ||||
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Beschreibung: Forstorgane müssen in der Lage sein, allgemeine und berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte zur Kommunikation, Zusammenarbeit und Dokumentation zu nutzen und berufsspezifische Geräte, Maschinen und Anlagen zu steuern und zu bedienen. Sie erkennen Fehler und Probleme und können standardisierte Lösungen anwenden. Außerdem kennen sie die betrieblichen Datensicherheitsvorschriften und halten diese ein. |
Kompetenzbereich | Kompetenzstufe(n) von ... bis ... |
Beschreibung | |||||||
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0 - Grundlagen, Zugang und digitales Verständnis | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | Forstorgane können allgemeine und berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte (z. B. Forst-Management-Systeme, 3D-Laserscanning, Autonome Transportsysteme, Digitale Topografische Karten, Drohnentechnik, Geoinformationssysteme) auch in komplexen und neuen Arbeitssituationen selbstständig und sicher bedienen und anwenden. |
1 - Umgang mit Informationen und Daten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | Forstorgane müssen umfassende Daten und Informationen recherchieren, vergleichen, beurteilen und bewerten und in der Arbeitssituation anwenden. |
2 - Kommunikation, Interaktion und Zusammenarbeit | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | Forstorgane müssen verschiedene digitale Anwendungen und Geräte zur Kommunikation und Zusammenarbeit mit KollegInnen unabhängig anwenden können. |
3 - Kreation, Produktion und Publikation | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | Forstorgane müssen digitale Inhalte, Informationen und Daten selbstständig erfassen und in bestehende digitale Tools einpflegen können. |
4 - Sicherheit und nachhaltige Ressourcennutzung | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | Forstorgane sind sich der Bedeutung des Datenschutzes und der Datensicherheit bewusst, kennen die relevanten betrieblichen Regeln, halten sie ein und veranlassen aktiv Maßnahmen, wenn sie mögliche Sicherheitslücken entdecken. |
5 - Problemlösung, Innovation und Weiterlernen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | Forstorgane müssen die Einsatzmöglichkeiten digitaler Tools und Lösungen für ihre Arbeit beurteilen können, Fehler und Probleme erkennen und diese auch selbstständig lösen können. Sie erkennen eigene digitale Kompetenzlücken und können Schritte zu deren Behebung setzen. |
Elementare Sprachverwendung | Selbständige Sprachverwendung | Kompetente Sprachverwendung | |||
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A1 | A2 | B1 | B2 | C1 | C2 |
Sie sind vor allem in der Planung und Leitung tätig, wodurch sie sowohl schriftlich als auch mündlich sehr gute Deutschkenntnisse besitzen müssen. Im Kontakt mit Kundinnen und Kunden, mit Behörden und Geschäftspartnern sowie in der Personalführung kommunizieren sie sowohl schriftlich als auch mündlich. |
Forstorgane (m/w) verdienen ab 1.980 Euro brutto pro Monat. Je nach Qualifikationsniveau kann das Einstiegsgehalt auch höher ausfallen:
Reglementiertes Gewerbe:
Ingenieurbüros (Beratende IngenieurInnen)
Eine selbständige Berufsausübung ist im Rahmen eines freien Gewerbes möglich.
Berufliche Kompetenzen: |
Waldbewirtschaftungskenntnisse |
w.Ez: | Forstadjunktin |
w.Mz: | Forstadjunktinnen |
m.Ez: | Forstadjunkt |
m.Mz: | Forstadjunkte |
n.Ez: | ForstadjunktIn |
n.Mz: | Forstadjunkte/-adjunktinnen |
w.Ez: | Försterin |
w.Mz: | Försterinnen |
m.Ez: | Förster |
m.Mz: | Förster |
n.Ez: | FörsterIn |
n.Mz: | FörsterInnen |
Berufliche Kompetenzen: |
Forstwirtschaft und Holzwirtschaft |
w.Ez: | Forstwartin |
w.Mz: | Forstwartinnen |
m.Ez: | Forstwart |
m.Mz: | Forstwarte |
n.Ez: | ForstwartIn |
n.Mz: | Forstwarte/-wartinnen |
w.Ez: | Revierförsterin |
w.Mz: | Revierförsterinnen |
m.Ez: | Revierförster |
m.Mz: | Revierförster |
n.Ez: | RevierförsterIn |
n.Mz: | RevierförsterInnen |
w.Ez: | Forstwirtin |
w.Mz: | Forstwirtinnen |
m.Ez: | Forstwirt |
m.Mz: | Forstwirte |
n.Ez: | ForstwirtIn |
n.Mz: | Forstwirte/-wirtinnen |
w.Ez: | Forstassistentin |
w.Mz: | Forstassistentinnen |
m.Ez: | Forstassistent |
m.Mz: | Forstassistenten |
n.Ez: | ForstassistentIn |
n.Mz: | Forstassistenten/-assistentinnen |
w.Ez: | Oberförsterin |
w.Mz: | Oberförsterinnen |
m.Ez: | Oberförster |
m.Mz: | Oberförster |
n.Ez: | OberförsterIn |
n.Mz: | OberförsterInnen |
Diese Seite wurde aktualisiert am: 17. Juli 2024 V2.6.0.0