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Exe­ku­tiv­be­diens­te­teR im Po­li­zei­dienst reglementiert Flagge Österreich

Haupttätigkeiten

Ein­kom­men

Exekutivbedienstete im Polizeidienst verdienen ab 2.100 Euro brutto pro Monat.

  • Beruf mit betrieblicher Ausbildung: ab 2.100 Euro brutto

In den angegebenen Einkommenswerten sind Zulagen (Gefahren, Funktion) nicht enthalten, die das Einkommen deutlich erhöhen können.

Be­schäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten

Exekutivbedienstete im Polizeidienst arbeiten in den diversen Abteilungen der Bundespolizei.

Achtung: Der Beruf (z. B. Aufgaben, Tätigkeiten, Ausbildung) ist gesetzlich geregelt. Eine Voraussetzung zur Ausübung dieses Berufs ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Ak­tu­el­le Stel­len­an­ge­bo­te

.... in der online-Stellenvermittlung des AMS (eJob-Room): 12 zum AMS-eJob-Room

Öster­reich-Kar­te der of­fe­nen Stel­len

Österreich Karte

In In­se­ra­ten ge­frag­te be­ruf­li­che Kom­pe­ten­zen


Wei­te­re be­ruf­li­che Kom­pe­ten­zen

Be­ruf­li­che Ba­sis­kom­pe­ten­zen

Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf ExekutivbediensteteR im Polizeidienst sind:

Fach­li­che be­ruf­li­che Kom­pe­ten­zen

Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf ExekutivbediensteteR im Polizeidienst benötigt werden:

Über­fach­li­che be­ruf­li­che Kom­pe­ten­zen

Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf ExekutivbediensteteR im Polizeidienst benötigt werden:

Di­gi­ta­le Kom­pe­ten­zen nach Dig­Comp

1 Grund­le­gend 2 Selbst­stän­dig 3 Fort­ge­schrit­ten 4 Hoch spe­zia­li­siert
               
Beschreibung: Exekutivbedienstete im Polizeidienst sind vor allem in der Lage, alltägliche und berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte zur Kommunikation, Zusammenarbeit und Dokumentation zu nutzen und berufstypische digitale Geräte zu bedienen. Außerdem kennen sie die betrieblichen Datensicherheitsregeln und können diese einhalten.

Detailinfos zu den digitalen Kompetenzen

Kom­pe­tenz­be­reich Kom­pe­tenz­stu­fe(n)
von ... bis ...
Be­schrei­bung
0 - Grund­la­gen, Zu­gang und di­gi­ta­les Ver­ständ­nis 1 2 3 4 5 6 7 8 Exe­ku­tiv­be­diens­te­te im Po­li­zei­dienst kön­nen all­ge­mei­ne und be­rufs­spe­zi­fi­sche di­gi­ta­le An­wen­dun­gen (z. B. Di­gi­ta­les Do­ku­men­ten­ma­nage­ment) und Ge­rä­te in all­täg­li­chen Si­tua­tio­nen be­die­nen und an­wen­den so­wie auch kom­ple­xe und un­vor­her­ge­se­he­ne Auf­ga­ben fle­xi­bel lö­sen.
1 - Um­gang mit In­for­ma­tio­nen und Da­ten 1 2 3 4 5 6 7 8 Exe­ku­tiv­be­diens­te­te im Po­li­zei­dienst kön­nen für stan­dar­di­sier­te Auf­ga­ben und Fra­ge­stel­lun­gen ar­beits­re­le­van­te Da­ten und In­for­ma­tio­nen re­cher­chie­ren, ver­glei­chen, be­ur­tei­len und für die ei­gen Ar­beits­si­tua­ti­on auf­be­rei­ten.
2 - Kom­mu­ni­ka­ti­on, In­ter­ak­ti­on und Zu­sam­men­ar­beit 1 2 3 4 5 6 7 8 Exe­ku­tiv­be­diens­te­te im Po­li­zei­dienst kön­nen all­täg­li­che und be­rufs­spe­zi­fi­sche di­gi­ta­le Ge­rä­te in kom­ple­xen Ar­beits­si­tua­tio­nen zur Kom­mu­ni­ka­ti­on, Zu­sam­men­ar­beit und Do­ku­men­ta­ti­on ein­set­zen.
3 - Krea­ti­on, Pro­duk­ti­on und Pu­bli­ka­ti­on 1 2 3 4 5 6 7 8 Exe­ku­tiv­be­diens­te­te im Po­li­zei­dienst kön­nen di­gi­ta­le In­for­ma­tio­nen und Da­ten in be­ste­hen­de di­gi­ta­le Ge­rä­te und An­wen­dun­gen ein­pfle­gen.
4 - Si­cher­heit und nach­hal­ti­ge Res­sour­cen­nut­zung 1 2 3 4 5 6 7 8 Exe­ku­tiv­be­diens­te­te im Po­li­zei­dienst sind sich der Be­deu­tung des Da­ten­schut­zes und der Da­ten­si­cher­heit be­wusst, ken­nen die grund­le­gen­den be­trieb­li­chen Re­geln und kön­nen sie in der täg­li­chen Ar­beit selbst­stän­dig an­wen­den. Sie er­ken­nen Be­dro­hungs­po­ten­zia­le und kön­nen ge­eig­ne­te Ge­gen­maß­nah­men ver­an­las­sen.
5 - Pro­blem­lö­sung, In­no­va­ti­on und Wei­ter­ler­nen 1 2 3 4 5 6 7 8 Exe­ku­tiv­be­diens­te­te im Po­li­zei­dienst er­ken­nen tech­ni­sche Pro­ble­me und kön­nen all­täg­li­che Pro­ble­me selbst­stän­dig lö­sen. Sie sind in der Lage ar­beits­ty­pi­sche di­gi­ta­le Ge­rä­te und An­wen­dun­gen auch in neu­en Ar­beits­si­tua­tio­nen ein­zu­set­zen und sich feh­len­de di­gi­ta­le Kom­pe­ten­zen an­zu­eig­nen.

Aus­bil­dung, Zer­ti­fi­ka­te, Wei­ter­bil­dung

Ty­pi­sche Qua­li­fi­ka­ti­ons­ni­veaus

  • Beruf mit betrieblicher Ausbildung

Zer­ti­fi­ka­te und Aus­bil­dungs­ab­schlüs­se

Deutsch­kennt­nis­se nach GERS

Ele­men­ta­re Sprach­ver­wen­dung Selb­stän­di­ge Sprach­ver­wen­dung Kom­pe­ten­te Sprach­ver­wen­dung
A1A2B1B2C1C2

Bei Amtshandlungen, Anzeigen, Anfragen und Informationen sind sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich. Sie haben außerdem Kontakt zu anderen Behörden und Einsatzkräften mit denen sie unmissverständlich kommunizieren können müssen. Meist sind daher sehr gute Sprachkenntnisse erforderlich.


Wei­te­re Be­rufs­in­fos

Be­rufs­spe­zia­li­sie­run­gen

  • BundespolizeibediensteteR Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

  • EinsatzleiterIn bei der Polizei Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

  • Polizeibeamter/-beamtin Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

  • ExekutivbediensteteR im Polizeidienst - EinsatzschwimmerIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen

  • Polizeiamtsarzt/-ärztin Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen

Zu­ord­nung zu BIS-Be­rufs­be­rei­chen und -ober­grup­pen

Zu­ord­nung zu AMS-Be­rufs­sys­te­ma­tik (Sechs­stel­ler)

  • 730101 Polizeibeamt(er)in  
  • 730103 Gendarmeriebeamt(er)in  
  • 730104 Kriminalbeamt(er)in  
  • 730106 Sicherheitswachebeamt(er)in  
  • 730111 Vertragsbedienstet(er)e für die Exekutivdienstausbildung  

Be­ru­fe der deut­schen Be­rufs­sys­te­ma­tik

  • Be­am­ter/​Be­am­tin im Bun­des­kri­mi­nal­dienst (ge­ho­be­ner Dienst)
  • Be­am­ter/​Be­am­tin im Kri­mi­nal­dienst (hö­he­rer Dienst)
  • Be­am­ter/​Be­am­tin im Kri­mi­nal­dienst (mitt­le­rer Dienst)
  • Be­am­ter/​Be­am­tin im Lan­des­kri­mi­nal­dienst (ge­ho­be­ner Dienst)
  • Po­li­zei­voll­zugs­be­am­ter/​Po­li­zei­voll­zugs­be­am­tin (hö­he­rer Dienst)

In­for­ma­tio­nen im Aus­bil­dungs­kom­pass

Häu­fig ge­stell­te Fra­gen zum Be­ruf Exe­ku­tiv­be­diens­te­teR im Po­li­zei­dienst

Wie viel verdient man als ExekutivbediensteteR im Polizeidienst?

Das Einstiegsgehalt beträgt mindestens 2.100 brutto pro Monat.

Wie viele offene Stellen gibt es für den Beruf ExekutivbediensteteR im Polizeidienst?

Derzeit gibt es 12 offene Stellen im eJob-Room des AMS.

Was muss man als ExekutivbediensteteR im Polizeidienst können?

Als ExekutivbediensteteR im Polizeidienst braucht man häufig folgende berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten: Erste Hilfe, Führerschein B, Gefahrenanalyse und -abwehr, Konfliktmanagement, Kriminalistik, Kriminologie, Ordnungsdienst, Polizeiliche Einsatztaktik, Rechtskenntnisse, Strafrecht, Streifendienst, Verkehrsrecht, Verkehrsüberwachung.

Wie gut muss man als ExekutivbediensteteR im Polizeidienst Deutsch können?

Für den Beruf ExekutivbediensteteR im Polizeidienst benötigt man Deutschkenntnisse auf Niveau B2: Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben. B2 ist die vierte von sechs Stufen im GERS (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen).
Dieses Berufsprofil wurde aktualisiert am 28. März 2025.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 19. Februar 2025 V2.8.0.0