BerufskraftfahrerIn in der Personenbeförderung

Haupttätigkeiten

Einkommen

BerufskraftfahrerInnen in der Personenbeförderung verdienen ab 1.700 Euro bis 2.670 Euro brutto pro Monat.

Je nach Qualifikationsniveau kann das Einstiegsgehalt auch höher ausfallen:

  • Beruf mit Lehrausbildung: 1.700 bis 2.670 Euro brutto
  • Beruf mit Kurz- oder Spezialausbildung: 1.700 bis 2.640 Euro brutto

Beschäftigungsmöglichkeiten

Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen bei öffentlichen und privaten Personentransportunternehmen z.B. den ÖBB, Verkehrsbetrieben von Gemeinden oder Touristikveranstaltern.

Aktuelle Stellenangebote

.... in der online-Stellenvermittlung des AMS (eJob-Room): 136 zum AMS-eJob-Room

Österreich-Karte der offenen Stellen

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In Inseraten gefragte berufliche Kompetenzen


Weitere berufliche Kompetenzen

Berufliche Basiskompetenzen

Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf BerufskraftfahrerIn in der Personenbeförderung sind:

Fachliche berufliche Kompetenzen

Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf BerufskraftfahrerIn in der Personenbeförderung benötigt werden:

    • Bedienung elektronischer Geräte (z. B. Bedienung von Navigationsgeräten, Bedienung von digitalen Tachos)
    • Kraftfahrzeugtechnik
    • Auskunftsdienst
    • Fahrzeugreinigung (z. B. Reinigung von Kraftfahrzeugen)
    • Fahrtendokumentation (z. B. Verwenden von Fahrerkarten)
    • Fernverkehr
    • Inlandsverkehr
    • Landverkehr
    • Personentransport (z. B. Betreuung von Fahrgästen, Fahrkartenkontrolle, Fahrkartenverkauf, Busfahrten mit dem Reisebus, Busfahrten)
    • Transportroutenplanung (z. B. Lesen von Straßenkarten, Lesen von Stadtplänen)
    • Öffentlicher Verkehr (z. B. Öffentlicher Personenverkehr)
    • Straßenverkehr (z. B. Personenbeförderung im Straßenverkehr)
    • Kombinierter Verkehr (z. B. Umschlagtechnik)
    • Schienenverkehr (z. B. Fahrplanauskunft)

Überfachliche berufliche Kompetenzen

Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf BerufskraftfahrerIn in der Personenbeförderung benötigt werden:

Digitale Kompetenzen nach DigComp

1 Grundlegend 2 Selbstständig 3 Fortgeschritten 4 Hoch spezialisiert
               
Beschreibung: BerufskraftfahrerInnen in der Personenbeförderung verwenden in ihrer Arbeit unterschiedliche digitale Anwendungen und Geräte zur innerbetrieblichen Kommunikation und Zusammenarbeit und im Umgang mit Kundinnen und Kunden. Sie müssen in der Lage sein die berufs- und betriebsspezifische Anwendungen und Geräte selbstständig und auch in komplexen, nicht-alltäglichen Situationen zu bedienen und effizient zu nutzen. Sie erkennen Fehler und Probleme und können standardisierte Lösungen anwenden. Außerdem kennen sie die betrieblichen Datensicherheitsvorschriften und halten diese ein.

Detailinfos zu den digitalen Kompetenzen

Kompetenzbereich Kompetenzstufe(n)
von ... bis ...
Beschreibung
0 - Grundlagen, Zugang und digitales Verständnis 1 2 3 4 5 6 7 8 BerufskraftfahrerInnen in der Personenbeförderung verstehen die Funktion von berufs- und betriebsspezifischen digitalen Anwendungen, Geräten und Maschinen (z. B. Digitale Verkehrs- und Parkleitsysteme, Fahrerassistenzsysteme) und können sie selbstständig bedienen.
1 - Umgang mit Informationen und Daten 1 2 3 4 5 6 7 8 BerufskraftfahrerInnen in der Personenbeförderung können arbeitsrelevante Daten und Informationen selbstständig recherchieren, vergleichen und beurteilen.
2 - Kommunikation, Interaktion und Zusammenarbeit 1 2 3 4 5 6 7 8 BerufskraftfahrerInnen in der Personenbeförderung können alltägliche und betriebsspezifische digitale Geräte in komplexen Arbeitssituationen zur Kommunikation, Zusammenarbeit und Dokumentation im Betrieb einsetzen.
3 - Kreation, Produktion und Publikation 1 2 3 4 5 6 7 8 BerufskraftfahrerInnen in der Personenbeförderung arbeitsrelevante Daten und Informationen mit betriebsüblichen Mitteln selbstständig erfassen und dokumentieren
4 - Sicherheit und nachhaltige Ressourcennutzung 1 2 3 4 5 6 7 8 BerufskraftfahrerInnen in der Personenbeförderung sind sich der Bedeutung des Datenschutzes und der Datensicherheit bewusst, kennen die grundlegenden betrieblichen Regeln und halten sie ein.
5 - Problemlösung, Innovation und Weiterlernen 1 2 3 4 5 6 7 8 BerufskraftfahrerInnen in der Personenbeförderung müssen die Einsatzmöglichkeiten digitaler Tools und Lösungen für ihre Arbeit in den Grundzügen beurteilen können, Fehler und Probleme erkennen und diese auch unter Anleitung lösen. Sie erkennen selbstständig eigene digitale Kompetenzlücken und können diese beheben.

Ausbildung, Zertifikate, Weiterbildung

Typische Qualifikationsniveaus

  • Beruf mit Kurz- oder Spezialausbildung
  • Beruf mit Lehrausbildung

Zertifikate und Ausbildungsabschlüsse

    • D95-Weiterbildung
    • Fahrerqualifizierungsnachweis
    • Führerschein B
    • Führerschein C
    • Führerschein C1
    • Führerschein C1E
    • Führerschein CE
    • Führerschein D
    • Schülertransportausweis
    • Führerschein A (z. B. Führerschein A1)

Deutschkenntnisse nach GERS

Elementare Sprachverwendung Selbständige Sprachverwendung Kompetente Sprachverwendung
A1A2B1B2C1C2

Sie müssen Arbeitsanweisungen verstehen, selbstständig ausführen und im Team kommunizieren können. Außerdem müssen sie unmissverständlich Auskünfte an Fahrgäste erteilen, Fragen beantworten können und in Konfliktsituationen sprachlich sicher agieren können. Schriftlich arbeiten sie vor allem mit standardisierten Formularen.


Weitere Berufsinfos

Berufsspezialisierungen

  • BerufsautofahrerIn in der Personenbeförderung Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

  • ChauffeurIn in der Personenbeförderung Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

  • KleinbusfahrerIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

  • AutobusfahrerIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

  • AutobuslenkerIn für den Linienverkehr (BerufskraftfahrerIn in der Personenbeförderung) Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

Zuordnung zu BIS-Berufsbereichen und -obergruppen

Zuordnung zu AMS-Berufssystematik (Sechssteller)

  • 428102 Autobuslenker/in  
  • 428103 Chauffeur/in  
  • 428106 Pkw-Lenker/in  
  • 428107 Privatchauffeur/in  
  • 428112 Schulbusfahrer/in  
  • 428120 Berufskraftfahrer/in - Personenbeförderung  
  • 428183 Berufskraftfahrer/in - Personenbeförderung  

Berufe der deutschen Berufssystematik (KldB)

  • Busfahrer/Busfahrerin
  • Dienstwagenfahrer/Dienstwagenfahrerin
  • Fahrer/Fahrerin - Personenbeförderung
  • Produktionsfahrer/Produktionsfahrerin (Film-, Fernsehproduktion)

Informationen im Ausbildungskompass

Häufig gestellte Fragen zum Beruf BerufskraftfahrerIn in der Personenbeförderung

Wie viel verdient man als BerufskraftfahrerIn in der Personenbeförderung?

Das Einstiegsgehalt beträgt mindestens 1.700 brutto pro Monat.

Wie viele offene Stellen gibt es für den Beruf BerufskraftfahrerIn in der Personenbeförderung?

Derzeit gibt es 136 offene Stellen im eJob-Room des AMS.

Was muss man als BerufskraftfahrerIn in der Personenbeförderung können?

Als BerufskraftfahrerIn in der Personenbeförderung braucht man häufig folgende berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten: Auskunftsdienst, D95-Weiterbildung, Fahrkartenverkauf, Fahrpraxis, Fernverkehr, Führerschein B, Führerschein C, Führerschein D, Inlandsverkehr, Personentransport, Verwenden von Fahrerkarten.

Wie gut muss man als BerufskraftfahrerIn in der Personenbeförderung Deutsch können?

Für den Beruf BerufskraftfahrerIn in der Personenbeförderung benötigt man Deutschkenntnisse auf Niveau B1: Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben. B1 ist die dritte von sechs Stufen im GERS (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen).
Dieses Berufsprofil wurde aktualisiert am 13. Dezember 2024.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0