FahrlehrerInnen trainieren mit ihren SchülerInnen das Lenken motorbetriebener Fahrzeuge, z. B. Pkw, Lkw, Motorrad. Sie erklären, wie ein Kraftfahrzeug zu bedienen ist, welche Bedeutung die Kontrolleinrichtungen haben, z. B. Benzinuhr, Öldruckmesser, und wie die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs vor Fahrantritt überprüft werden muss. Mit der Zusatzausbildung zum/zur FahrschullehrerIn können sie auch Theorieunterricht geben. Dabei vermitteln sie die notwendigen rechtlichen und technischen Kenntnisse und bereiten die FahrschülerInnen auf die theoretische Prüfung vor.
FahrlehrerInnen und FahrschullehrerInnen arbeiten hauptsächlich an Fahrschulen. Weitere Einsatzbereiche bieten Autofahrerclubs und Erwachsenenbildungseinrichtungen, z. B. auch Personalausbildungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes.
Achtung: Der Beruf (z. B. Aufgaben, Tätigkeiten, Ausbildung) ist gesetzlich geregelt.
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Gefragte Kompetenzen und Fähigkeiten im Beruf FahrlehrerIn sind:
Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf FahrlehrerIn sind:
Fachkenntisse und Fähigkeiten, die im Beruf FahrlehrerIn benötigt werden:
Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf FahrlehrerIn benötigt werden:
1 Grundlegend | 2 Selbstständig | 3 Fortgeschritten | 4 Hoch spezialisiert | ||||
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Beschreibung: FahrlehrerInnen verwenden in ihrer Arbeit unterschiedliche digitale Anwendungen und Geräte zur Kommunikation und Zusammenarbeit und im Umgang mit Kundinnen und Kunden. Sie müssen in der Lage sein die berufs- und betriebsspezifische Anwendungen und Geräte selbstständig zu bedienen und effizient zu nutzen. Sie erkennen Fehler und Probleme und können standardisierte Lösungen anwenden. Außerdem kennen sie die betrieblichen Datensicherheitsvorschriften und halten diese ein. |
Kompetenzbereich | Kompetenzstufe(n) von ... bis ... |
Beschreibung | |||||||
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0 - Grundlagen und Zugang | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | FahrlehrerInnen verstehen die Funktion von berufs- und betriebsspezifischen digitalen Anwendungen, Geräten und Maschinen (z. B. Blende Learning, Fahrerassistenzsysteme, Lernplattformen und -Apps, Virtuelles Training) und können sie selbstständig anwenden. |
1 - Umgang mit Informationen und Daten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | FahrlehrerInnen können arbeitsrelevante Daten und Informationen recherchieren, vergleichen, beurteilen und in der jeweiligen Arbeitssituation anwenden. |
2 - Kommunikation und Zusammenarbeit | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | FahrlehrerInnen können alltägliche, aber auch betriebsspezifische digitale Geräte in komplexen Arbeitssituationen zur Kommunikation, Zusammenarbeit und Dokumentation im Betrieb einsetzen. |
3 - Kreative digitale Inhalte gestalten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | FahrlehrerInnen müssen digitale Inhalte, Informationen und Daten selbstständig erfassen und in bestehende digitale Tools einpflegen können. |
4 - Sicherheit | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | FahrlehrerInnen sind sich der Bedeutung des Datenschutzes und der Datensicherheit bewusst, kennen die grundlegenden betrieblichen Regeln und halten sie ein. |
5 - Problemlösen & Weiterlernen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | FahrlehrerInnen müssen die Einsatzmöglichkeiten digitaler Tools und Lösungen für ihre Arbeit in den Grundzügen beurteilen können, Fehler und Probleme erkennen und diese auch unter Anleitung lösen. Sie erkennen selbstständig eigene Kompetenzlücken und können diese beheben. |
Elementare Sprachverwendung | Selbständige Sprachverwendung | Kompetente Sprachverwendung | |||
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A1 | A2 | B1 | B2 | C1 | C2 |
Sie planen den Unterricht mit Kundinnen und Kunden und führen ihn durch. Dazu benötigen sie ausgeprägte kommunikative, vor allem mündliche Deutschkenntnisse. Sie verwenden vielfach aber auch schriftliche Materialien, arbeiten mit Computerprogrammen und müssen den Unterricht dokumentieren. |
FahrlehrerInnen verdienen ab 2.240 Euro brutto pro Monat:
In den angegebenen Einkommenswerten sind Zulagen nicht enthalten, z. B. nach Kraftfahrzeugklassen oder für das Unterrichten.
Der Beruf kann freiberuflich ausgeübt werden.
w.Ez: | Fahrschul- und Fahrlehrerin |
w.Mz: | Fahrschul- und Fahrlehrerinnen |
m.Ez: | Fahrschul- und Fahrlehrer |
m.Mz: | Fahrschul- und Fahrlehrer |
n.Ez: | Fahrschul- und FahrlehrerIn |
n.Mz: | Fahrschul- und FahrlehrerInnen |
Berufliche Kompetenzen: |
Straßenverkehrsordnung |
w.Ez: | Fahrschullehrerin |
w.Mz: | Fahrschullehrerinnen |
m.Ez: | Fahrschullehrer |
m.Mz: | Fahrschullehrer |
n.Ez: | FahrschullehrerIn |
n.Mz: | FahrschullehrerInnen |
FahrlehrerIn für Elektromobilität
Berufliche Kompetenzen: |
Zertifikat FahrlehrerIn Elektromobilität |
w.Ez: | Fahrlehrerin für Elektromobilität |
w.Mz: | Fahrlehrerinnen für Elektromobilität |
m.Ez: | Fahrlehrer für Elektromobilität |
m.Mz: | Fahrlehrer für Elektromobilität |
n.Ez: | FahrlehrerIn für Elektromobilität |
n.Mz: | FahrlehrerInnen für Elektromobilität |
Berufliche Kompetenzen: |
Ausbildung zum/zur SpritspartrainerIn für Nutzfahrzeuge |
Ausbildung zum/zur SpritspartrainerIn für Pkw |
w.Ez: | Spritspartrainerin |
w.Mz: | Spritspartrainerinnen |
m.Ez: | Spritspartrainer |
m.Mz: | Spritspartrainer |
n.Ez: | SpritspartrainerIn |
n.Mz: | SpritspartrainerInnen |
Diese Seite wurde aktualisiert am: 28. Oktober 2022 V2.3.1.0