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Füh­rer­schei­ne

Syn­ony­me

  • Lenkberechtigungen

De­tail­kom­pe­ten­zen

  • ADR-GefahrengutlenkerausweisLenkberechtigung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern wie Tankfahrzeuge, LKW mit gefährlichem Stückgut, radioaktivem oder explosivem Material u.ä.
  • Ausbildung zur/zum BaumaschinenführerIn bzw. BaggerführerInBerechtigung zur Bedienung von Baumaschinen wie Baggern, Planiergeräten, Aufbruchgeräten usw.
  • BF-3-ScheinBerechtigung zur Führung von Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten mit Wechselverkehrszeichen-Anlage. Nach zwei Jahren ist die Teilnahme an einem eintägigem Auffrischungskurs erforderlich um die Berechtigung zu behalten.
  • C95-WeiterbildungVerpflichtende Weiterbildung für BerufskraftfahrerInnen, die Lastkraftwagen lenken.
  • D95-WeiterbildungVerpflichtende Weiterbildung für LenkerInnen gewerblicher Autobusse.
  • FahrerqualifizierungsnachweisGrundqualifikation und Weiterbildung für BerufskraftfahrerInnen im Personen- und Güterkraftverkehr.
  • FeuerwehrführerscheinLenkberechtigung, die Feuerwehrmänner und -frauen mit Führerschein B erwerben können, um ohne den normalerweise notwendigen Führerschein C Feuerwehrfahrzeuge lenken zu dürfen.
  • Führerschein ALenkberechtigung für Motorräder mit einer Leistung von über 35 kW (bei Motordreirädern: über 15 kW).
  • Führerschein AMLenkberechtigung für Motorfahrräder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
  • Führerschein BLenkberechtigung für Kraftwagen mit höchstens neun Sitzplätzen und einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg; es dürfen leichte Anhänger mitgeführt werden (max. 750 kg).
  • Führerschein BELenkberechtigung für Kombinationen von Kraftwagen der Klasse B und (Sattel-)Anhängern, deren zulässige Gesamtmasse 3.500 kg nicht übersteigt.
  • Führerschein CLenkberechtigung für Kraftwagen, die nicht mehr als neun Sitzplätze haben und bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg beträgt; es dürfen leichte Anhänger mitgeführt werden (max. 750 kg) sofern die Lenkberechtigung bereits vor dem 19. Jänner 2013 vorhanden war.
  • Führerschein C1Lenkberechtigung für Kraftwagen, die nicht mehr als neun Sitzplätze haben und bei denen die zulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg beträgt; es dürfen leichte Anhänger mitgeführt werden (max. 750 kg).
  • Führerschein C1ELenkberechtigung für Kombinationen von Kraftwagen der Klasse C1 und (Sattel-)Anhängern, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt; als höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination gelten 12.000 kg.
  • Führerschein CELenkberechtigung für Kombinationen von Kraftwagen der Klasse C und (Sattel-)Anhängern, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt.
  • Führerschein DLenkberechtigung für Kraftwagen mit mehr als neun Sitzplätzen; es dürfen leichte Anhänger mitgeführt werden (max. 750 kg).
  • Führerschein D1Lenkberechtigung für Kraftwagen, die nicht mehr als 17 Sitzplätze haben und deren Länge höchstens 8 m beträgt; es dürfen leichte Anhänger mitgeführt werden (max. 750 kg).
  • Führerschein D1ELenkberechtigung für Kombinationen von Kraftwagen der Klasse D1 und (Sattel-)Anhängern, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt.
  • Führerschein DELenkberechtigung für Kombinationen von Kraftwagen der Klasse D und (Sattel-)Anhängern, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt.
  • Führerschein FLenkberechtigung für Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren (jeweils max. 50 km/h) sowie Sonderkraftfahrzeuge.
  • GefahrgutbeauftragtenausbildungAusbildung, die zur Beförderung von Stoffen oder Gegenständen befähigt, die beim Transport aufgrund ihrer Eigenschaften eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen, Tieren, Sachen oder die Umwelt darstellen.
  • HeeresführerscheinLenkberechtigung für Heeresfahrzeuge.
  • KranführerprüfungLenkberechtigung für Kräne wie Fahrzeugkräne, Turmdrehkräne, Autokräne und Hallenkräne.
  • RettungsführerscheinLenkberechtigung für Einsatzfahrzeuge samt Anhänger bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 5.500 kg.
  • SchülertransportausweisLenkberechtigung für Personenkraftwagen mit neun Sitzplätzen zur Beförderung von bis zu 14 Schulkindern.
  • StaplerscheinLenkberechtigung für Stapler wie Gabelstapler, Containerstapler usw.
  • TaxilenkerausweisAbsolvierung eines Taxilenkerkurses und Ablegen der Taxilenkerprüfung; Lenkberechtigung für Taxis von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
  • Zulassung zum Fiaker- und Pferdemietwagen-FahrdienstIm Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienst tätige Personen müssen eine Fahrdienstprüfung ablegen.

Ver­wandt­schafts­be­zie­hun­gen die­ses Zer­ti­fi­kats bzw. Aus­bil­dungs­ab­schlus­ses und sei­ner Un­ter­be­grif­fe

Verwandschaftsbeziehungen gering mittel hoch
der Kompetenz LINKS zur Kompetenz RECHTS:
der Kompetenz RECHTS zur Kompetenz LINKS:

Ge­fragt sind Zer­ti­fi­ka­te/​Aus­bil­dungs­ab­schlüs­se aus dem Be­reich Füh­rer­schei­ne in fol­gen­den Be­ru­fen:

Zertifikat/Ausbildungsabschluss:... ist gefragt bei:
ADR-Auf­bau­kurs TankBe­rufs­kraft­fah­re­rIn in der Gü­ter­be­för­de­rung
ADR-Ba­sis­kursBe­rufs­kraft­fah­re­rIn in der Gü­ter­be­för­de­rung
ADR-Ge­fah­ren­gut­len­ker­aus­weisBe­rufs­kraft­fah­re­rIn in der Gü­ter­be­för­de­rung
Flug­ha­fen­bo­den­per­so­nal (m/​w)
Aus­bil­dung zur/​zum Bau­ma­schi­nen­füh­re­rIn bzw. Bag­ger­füh­re­rInHilfs­kraft im Berg­bau (m/​w)
Kran- und Bau­ma­schi­nen­füh­re­rIn
Pflas­te­rer/​Pflas­te­rin
Stra­ßen­bau­ar­bei­te­rIn
Stra­ßen­er­hal­tungs­fach­mann/-​frau
Tech­ni­ke­rIn für Land- und Bau­ma­schi­nen
BF-3-ScheinBe­rufs­kraft­fah­re­rIn in der Gü­ter­be­för­de­rung
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Diese Seite wurde aktualisiert am: 19. Februar 2025 V2.8.0.0