Technische ZeichnerInnen verdienen ab 1.960 Euro bis 2.180 Euro brutto pro Monat.
Je nach Qualifikationsniveau kann das Einstiegsgehalt auch höher ausfallen:
Technische ZeichnerInnen arbeiten in Konstruktionsbüros von Industrie- und Gewerbebetrieben der verschiedensten Branchen (z.B. Maschinen- und Anlagenbau, Stahlbau, Elektrotechnik) oder in Technischen Büros (z.B. Ingenieurbüros, Architekturbüros).
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Gefragte Kompetenzen und Fähigkeiten im Beruf TechnischeR ZeichnerIn sind:
Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf TechnischeR ZeichnerIn sind:
Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf TechnischeR ZeichnerIn benötigt werden:
Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf TechnischeR ZeichnerIn benötigt werden:
1 Grundlegend | 2 Selbstständig | 3 Fortgeschritten | 4 Hoch spezialisiert | ||||
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Beschreibung: Technische ZeichnerInnen müssen in der Lage sein, allgemeine und berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte zur Kommunikation, Zusammenarbeit und Dokumentation zu nutzen sowie digitale Maschinen und Anlagen zu steuern und zu bedienen. Sie erkennen Fehler und Probleme und können standardisierte Lösungen anwenden. Außerdem kennen sie die betrieblichen Datensicherheitsvorschriften und halten diese ein. |
Kompetenzbereich | Kompetenzstufe(n) von ... bis ... |
Beschreibung | |||||||
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0 - Grundlagen, Zugang und digitales Verständnis | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | Technische ZeichnerInnen haben ein ausgeprägtes Verständnis für Zusammenhänge der Digitalisierung und gestalten selbst digitale Lösungen mit. Sie müssen sowohl allgemeine als auch berufsspezifische digitale Anwendungen (z. B. Planungs-, Konstruktions- und Zeichenprogramme, 3D-Simulation, 3D-Druck) und Geräte selbstständig anwenden können. |
1 - Umgang mit Informationen und Daten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | Technische ZeichnerInnen können für unterschiedliche Aufgaben und Fragestellungen arbeitsrelevante Daten und Informationen selbstständig recherchieren, vergleichen, beurteilen und in der Arbeitssituation anwenden. |
2 - Kommunikation, Interaktion und Zusammenarbeit | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | Technische ZeichnerInnen müssen verschiedene digitale Anwendungen und Geräte zur innerbetrieblichen Kommunikation, Zusammenarbeit und Dokumentation selbstständig und sicher anwenden können. |
3 - Kreation, Produktion und Publikation | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | Technische ZeichnerInnen müssen digitale Inhalte, Informationen und Daten selbstständig erfassen und in bestehende digitale Anwendungen einpflegen können. |
4 - Sicherheit und nachhaltige Ressourcennutzung | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | Technische ZeichnerInnen müssen die allgemeinen und betrieblichen Konzepte des Datenschutzes und der Datensicherheit verstehen und eigenständig auf ihre Tätigkeit anwenden können bzw. in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung und Umsetzung der Regeln sorgen. Sie müssen Bedrohungspotenziale erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten können. |
5 - Problemlösung, Innovation und Weiterlernen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | Technische ZeichnerInnen arbeiten an der Entwicklung digitaler Lösungen für komplexe berufsspezifische Fragestellungen mit. Sie erkennen Probleme und Fehlerquellen digitaler Anwendungen, arbeiten an deren Behebung mit und entwickeln Anwendungen weiter. |
*Engineering draftsperson
Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0