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BautechnischeR ZeichnerIn
© AMS/Atelier Ernst Erker

Lehre Bau­tech­ni­scheR Zeich­ne­rIn

Was macht ein/​eine Bau­tech­ni­scheR Zeich­ne­rIn?

  • Baupläne zeichnen und ändern für Straßen, Brücken, Wohnhäuser und Industrieanlagen
  • Verschiedene Ansichten von Bauobjekten zeichnen, händisch und mit dem Computer
  • Beim Erstellen der Baupläne Funktion, Form und Größe des Bauobjekts, Baustoffeigenschaften und gesetzliche Bestimmungen berücksichtigen
  • Bauobjekte vermessen und die Maße in den Computer oder in Baupläne eintragen
  • Organisatorische Aufgaben übernehmen, z.B. Pläne im Archiv ablegen und Kontakt mit Baubehörden haben

Wo ar­bei­tet ein/​eine Bau­tech­ni­scheR Zeich­ne­rIn?

  • Baubetriebe
  • Architekturbüros
  • Ingenieurbüros
  • Öffentliche Bauämter

Was be­geis­tert mich und was kann ich gut?

(häufig genannte Voraussetzungen in Stelleninseraten für Lehrlinge)
  • Begeisterung für Bau
  • Begeisterung für Technik
  • Gerne am Computer arbeiten
  • Gerne im Büro arbeiten
  • Gutes räumliches Vorstellungsvermögen
  • Sinn für Formen
  • Sinn für genaues Arbeiten

Wie lan­ge dau­ert die Lehr­zeit?

  • 3 Jahre; verkürzte Lehrzeit für Personen mit Ausbildungsabschluss: 2 Jahre

Lehr­stel­len su­chen und fin­den

Aktuell gibt es 17 offene Stellen zum AMS-eJob-Room

Öster­reich-Kar­te der of­fe­nen Stel­len

Österreich Karte

Lehr­lings­ein­kom­men

Erstes Lehrjahr: ab €947, Letztes Lehrjahr: ab €1.839

Kollektivvertragliche Mindest-Einkommen (Brutto = Betrag VOR Abzug von Steuern und Versicherungsabgaben).


Weitere Informationen, u. a. zu abweichenden Regelungen pro Bundesland und etwaigen Sonderregelungen: zum AMS-Berufslexikon

Wo gibt es Be­rufs­schu­len?

Kärn­ten

Nie­der­ös­ter­reich

Ober­ös­ter­reich

Salz­burg

Stei­er­mark

Ti­rol

Vor­arl­berg

Wien

Weitere Informationen: zum Ausbildungskompass

Was in­ter­es­siert mich und wel­che per­sön­li­chen Ei­gen­schaf­ten soll­te ich mit­brin­gen?

In­ter­es­sens­ge­bie­te

  • Bau, Holz, Gebäudetechnik Voraussetzungen Öffnen/Schließen
  • Computer, IT, EDV Voraussetzungen Öffnen/Schließen

Per­sön­li­che Ei­gen­schaf­ten


Wie sieht mein Ar­beits­um­feld aus?

Ar­beits­um­feld


Wel­che Be­ru­fe kann ich mit der Lehr­aus­bil­dung aus­üben?

Zu­ord­nung zu fol­gen­den Be­rufs­pro­fi­len

Zu­ord­nung zu BIS-Be­rufs­be­rei­chen und -ober­grup­pen


Wei­te­re Be­rufs­in­fos

Er­satz der Lehrabschlussprüfung

Die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf "BautechnischeR ZeichnerIn" ersetzt KEINE Lehrabschlussprüfung in verwandten Lehrberufen.

Zu­ord­nung zu AMS-Be­rufs­sys­te­ma­tik (Sechs­stel­ler)

  • 682683 Bautechnisch(er)e Zeichner/in

Lehr­be­rufs­art

Normaler Lehrberuf

Lehr­be­ruf Sta­tus

aktuell

Be­zeich­nung laut Lehr­be­rufs­lis­te bzw. Aus­bil­dungs­ord­nung

Bautechnischer Zeichner/Bautechnische Zeichnerin

Diese Lehre wurde aktualisiert am 05. Juli 2024.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 19. Februar 2025 V2.8.0.0