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Ho­tel­di­rek­to­rIn

Haupttätigkeiten

Ein­kom­men

Hoteldirektoren/-direktorinnen verdienen ab 2.250 Euro bis 2.640 Euro brutto pro Monat.

Je nach Qualifikationsniveau kann das Einstiegsgehalt auch höher ausfallen:

  • Beruf mit höherer beruflicher Schul- und Fachausbildung: 2.250 bis 2.410 Euro brutto
  • Akademischer Beruf: 2.330 bis 2.640 Euro brutto

Be­schäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten

Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es in Hotels, Ferienanlagen,
größeren Gastgewerbebetrieben und Kurverwaltungen.

Ak­tu­el­le Stel­len­an­ge­bo­te

.... in der online-Stellenvermittlung des AMS (eJob-Room): 10 zum AMS-eJob-Room

Öster­reich-Kar­te der of­fe­nen Stel­len

Österreich Karte

In In­se­ra­ten ge­frag­te be­ruf­li­che Kom­pe­ten­zen


Wei­te­re be­ruf­li­che Kom­pe­ten­zen

Be­ruf­li­che Ba­sis­kom­pe­ten­zen

Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf HoteldirektorIn sind:

Fach­li­che be­ruf­li­che Kom­pe­ten­zen

Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf HoteldirektorIn benötigt werden:

Über­fach­li­che be­ruf­li­che Kom­pe­ten­zen

Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf HoteldirektorIn benötigt werden:

Di­gi­ta­le Kom­pe­ten­zen nach Dig­Comp

1 Grund­le­gend 2 Selbst­stän­dig 3 Fort­ge­schrit­ten 4 Hoch spe­zia­li­siert
               
Beschreibung: HoteldirektorInnen sind in der Lage berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte in der Planung und Entwicklung sowie in der Kommunikation, Zusammenarbeit, Recherche und Dokumentation routiniert zu nutzen. Sie können standardisierte Lösungen anwenden, aber auch neue Lösungsansätze entwickeln. Sie sind in der Lage, selbstständig digitale Inhalte zu erstellen und zu bearbeiten sowie Fehler zu beheben. Außerdem kennen sie die betrieblichen Datensicherheitsvorschriften, können diese einhalten und sorgen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung und Umsetzung dieser Regeln.

Detailinfos zu den digitalen Kompetenzen

Kom­pe­tenz­be­reich Kom­pe­tenz­stu­fe(n)
von ... bis ...
Be­schrei­bung
0 - Grund­la­gen, Zu­gang und di­gi­ta­les Ver­ständ­nis 1 2 3 4 5 6 7 8 Ho­tel­di­rek­to­rIn­nen müs­sen so­wohl all­ge­mei­ne wie auch be­rufs­spe­zi­fi­sche di­gi­ta­le An­wen­dun­gen (z. B. Au­to­ma­ti­sier­te Be­stands­kon­trol­le, Mo­bi­le Pay­ment, Di­gi­ta­les Check-in, Di­gi­ta­les Do­ku­men­ten­ma­nage­ment, Tou­ris­mus­platt­for­men und -Bu­chungs­sys­te­me) und Ge­rä­te selbst­stän­dig und si­cher an­wen­den so­wie auch kom­ple­xe und un­vor­her­ge­se­he­ne Auf­ga­ben fle­xi­bel lö­sen kön­nen.
1 - Um­gang mit In­for­ma­tio­nen und Da­ten 1 2 3 4 5 6 7 8 Ho­tel­di­rek­to­rIn­nen müs­sen um­fas­sen­de Da­ten und In­for­ma­tio­nen re­cher­chie­ren, ver­glei­chen, be­ur­tei­len und be­wer­ten kön­nen und aus den ge­won­ne­nen Da­ten selbst­stän­dig Kon­zep­te und Stra­te­gi­en ab­lei­ten.
2 - Kom­mu­ni­ka­ti­on, In­ter­ak­ti­on und Zu­sam­men­ar­beit 1 2 3 4 5 6 7 8 Ho­tel­di­rek­to­rIn­nen ver­wen­den di­gi­ta­le An­wen­dun­gen zur Kom­mu­ni­ka­ti­on, Zu­sam­men­ar­beit und Do­ku­men­ta­ti­on mit Kol­le­gIn­nen, Mit­ar­bei­te­rIn­nen und Kun­din­nen und Kun­den auf fort­ge­schrit­te­nem Ni­veau.
3 - Krea­ti­on, Pro­duk­ti­on und Pu­bli­ka­ti­on 1 2 3 4 5 6 7 8 Ho­tel­di­rek­to­rIn­nen müs­sen di­gi­ta­le In­hal­te, In­for­ma­tio­nen und Da­ten selbst­stän­dig er­fas­sen und in be­ste­hen­de di­gi­ta­le Tools ein­ar­bei­ten kön­nen.
4 - Si­cher­heit und nach­hal­ti­ge Res­sour­cen­nut­zung 1 2 3 4 5 6 7 8 Ho­tel­di­rek­to­rIn­nen müs­sen die all­ge­mei­nen und be­trieb­li­chen Kon­zep­te des Da­ten­schut­zes und der Da­ten­si­cher­heit ver­ste­hen und ei­gen­stän­dig auf ihre Tä­tig­keit an­wen­den kön­nen bzw. in ih­rem Ver­ant­wor­tungs­be­reich für die Ein­hal­tung und Um­set­zung der Re­geln sor­gen. Sie müs­sen Be­dro­hungs­po­ten­zia­le er­ken­nen und ge­eig­ne­te Ge­gen­maß­nah­men ein­lei­ten kön­nen.
5 - Pro­blem­lö­sung, In­no­va­ti­on und Wei­ter­ler­nen 1 2 3 4 5 6 7 8 Ho­tel­di­rek­to­rIn­nen müs­sen die Ein­satz­mög­lich­kei­ten di­gi­ta­ler Tools und Lö­sun­gen für ihre Ar­beit be­ur­tei­len kön­nen, Feh­ler und Pro­ble­me er­ken­nen und all­täg­li­che Pro­ble­me auch selbst­stän­dig lö­sen kön­nen. Sie er­ken­nen ei­ge­ne di­gi­ta­le Kom­pe­tenz­lü­cken und kön­nen Schrit­te zu de­ren Be­he­bung set­zen.

Aus­bil­dung, Zer­ti­fi­ka­te, Wei­ter­bil­dung

Ty­pi­sche Qua­li­fi­ka­ti­ons­ni­veaus

  • Beruf mit höherer beruflicher Schul- und Fachausbildung
  • Akademischer Beruf

Zer­ti­fi­ka­te und Aus­bil­dungs­ab­schlüs­se

Deutsch­kennt­nis­se nach GERS

Ele­men­ta­re Sprach­ver­wen­dung Selb­stän­di­ge Sprach­ver­wen­dung Kom­pe­ten­te Sprach­ver­wen­dung
A1A2B1B2C1C2

Sie planen, leiten und überwachen Arbeitsprozesse und Personal und nehmen als höchste Führungskraft des Unternehmens eine repräsentative Funktion ein. Sie kommunizieren schriftlich, mündlich und per Telefon mit Kundinnen und Kunden, den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit Zulieferern, Tourismusverbänden und Behörden.


Wei­te­re Be­rufs­in­fos

Selbst­stän­dig­keit

Reglementiertes Gewerbe:
  • Gastgewerbe
  Eine selbständige Berufsausübung ist im Rahmen eines freien Gewerbes möglich.

Ar­beits­um­feld

Be­rufs­spe­zia­li­sie­run­gen

  • BetriebsleiterIn eines Hotels Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen

  • GeschäftsführerIn in einem Hotel Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

  • HotelleiterIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

  • HotelmeisterIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

  • HotelverwalterIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

Zu­ord­nung zu BIS-Be­rufs­be­rei­chen und -ober­grup­pen

Zu­ord­nung zu AMS-Be­rufs­sys­te­ma­tik (Sechs­stel­ler)

  • 500106 Hoteldirektor/in  
  • 510104 Ferienheimverwalter/in  

Zu­ord­nung zu ISCO-08-Be­rufs­gat­tun­gen

Be­ru­fe der deut­schen Be­rufs­sys­te­ma­tik

  • Be­triebs­lei­ter/​Be­triebs­lei­te­rin - Ho­tel/​Gast­stät­ten
  • Be­triebs­wirt/​Be­triebs­wir­tin (Fach­schu­le) für Ho­tel-, Gast­stät­ten­ge­wer­be
  • Be­triebs­wirt/​Be­triebs­wir­tin (Hoch­schu­le) für Ho­tel­ma­nage­ment
  • Ge­ne­ral Ma­na­ger/​Ge­ne­ral Ma­na­ge­rin (Ho­tel­le­rie)
  • Her­bergs­wirt/​Her­bergs­wir­tin

In­for­ma­tio­nen im Be­rufs­le­xi­kon

In­for­ma­tio­nen im Aus­bil­dungs­kom­pass

Häu­fig ge­stell­te Fra­gen zum Be­ruf Ho­tel­di­rek­to­rIn

Wie viel verdient man als HoteldirektorIn?

Das Einstiegsgehalt beträgt mindestens 2.250 brutto pro Monat.

Wie viele offene Stellen gibt es für den Beruf HoteldirektorIn?

Derzeit gibt es 10 offene Stellen im eJob-Room des AMS.

Was muss man als HoteldirektorIn können?

Als HoteldirektorIn braucht man häufig folgende berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten: Budgetverantwortung, Food & Beverage, Gästebetreuung in der Beherbergung, Marketingkenntnisse, Personalführung, Personalverrechnung, Rechnungswesen-Kenntnisse, Vertriebskenntnisse.

Wie gut muss man als HoteldirektorIn Deutsch können?

Für den Beruf HoteldirektorIn benötigt man Deutschkenntnisse auf Niveau C1: Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden. C1 ist die fünfte von sechs Stufen im GERS (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen).
Dieses Berufsprofil wurde aktualisiert am 13. Dezember 2024.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 19. Februar 2025 V2.8.0.0