Dokumente oder anderes Archivgut aufgeräumt und mit Methode für die dauerhafte Aufbewahrung hinterlegen. Dies kann papiergebunden oder elektronisch erfolgen. Dazu gehört z. B. sowohl die Einordnung von Büchern an den entsprechenden Regalplatz, als auch die Einordnung von elektronischen Patientenakten in Dateiordner am Computer.