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Jour­na­lis­tIn

Haupttätigkeiten

Ein­kom­men

Journalisten/Journalistinnen verdienen ab 2.230 Euro bis 2.900 Euro brutto pro Monat.

Je nach Qualifikationsniveau kann das Einstiegsgehalt auch höher ausfallen:

  • Beruf mit höherer beruflicher Schul- und Fachausbildung: 2.230 bis 2.900 Euro brutto
  • Akademischer Beruf: 2.400 bis 2.900 Euro brutto
  • Beruf mit Kurz- oder Spezialausbildung: 2.230 bis 2.810 Euro brutto

Be­schäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten

JournalistInnen arbeiten freiberuflich oder angestellt für Tageszeitungen, Presseagenturen, Wochenzeitungen, Zeitschriften und Magazine. Die Zahl der freien Stellen ist klein, die Konkurrenz am Arbeitsmarkt sehr groß. Bedarf an qualifizierten JournalistInnen ist jedoch gegeben.

Ak­tu­el­le Stel­len­an­ge­bo­te

.... in der online-Stellenvermittlung des AMS (eJob-Room): 0 zum AMS-eJob-Room


Wei­te­re be­ruf­li­che Kom­pe­ten­zen

Be­ruf­li­che Ba­sis­kom­pe­ten­zen

Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf JournalistIn sind:

Fach­li­che be­ruf­li­che Kom­pe­ten­zen

Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf JournalistIn benötigt werden:

Über­fach­li­che be­ruf­li­che Kom­pe­ten­zen

Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf JournalistIn benötigt werden:

Di­gi­ta­le Kom­pe­ten­zen nach Dig­Comp

1 Grund­le­gend 2 Selbst­stän­dig 3 Fort­ge­schrit­ten 4 Hoch spe­zia­li­siert
               
Beschreibung: JournalistInnen sind in der Lage, alltägliche und berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte zur Kommunikation, Zusammenarbeit und Dokumentation zu nutzen und berufsspezifische digitale Geräte fortgeschritten zu bedienen. Sie lösen alltägliche Probleme selbstständig, kennen die betrieblichen Datensicherheitsregeln und können diese einhalten bzw. in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung sorgen.

Detailinfos zu den digitalen Kompetenzen

Kom­pe­tenz­be­reich Kom­pe­tenz­stu­fe(n)
von ... bis ...
Be­schrei­bung
0 - Grund­la­gen, Zu­gang und di­gi­ta­les Ver­ständ­nis 1 2 3 4 5 6 7 8 Jour­na­lis­tIn­nen kön­nen all­ge­mei­ne und be­rufs­spe­zi­fi­sche di­gi­ta­le An­wen­dun­gen und Ge­rä­te (z. B. Au­dio- und Text-Mi­ning-Sys­te­me, Crowd­pu­blis­hing, Self­pu­blis­hing-Platt­for­men, So­ci­al Me­dia Ana­ly­tics) auch in kom­ple­xen und neu­en Ar­beits­si­tua­tio­nen selbst­stän­dig und si­cher be­die­nen und an­wen­den.
1 - Um­gang mit In­for­ma­tio­nen und Da­ten 1 2 3 4 5 6 7 8 Jour­na­lis­tIn­nen kön­nen für un­ter­schied­li­che Auf­ga­ben und Fra­ge­stel­lun­gen auch um­fang­rei­che ar­beits­re­le­van­te Da­ten und In­for­ma­tio­nen selbst­stän­dig re­cher­chie­ren, ver­glei­chen, be­ur­tei­len und in der Ar­beits­si­tua­ti­on an­wen­den.
2 - Kom­mu­ni­ka­ti­on, In­ter­ak­ti­on und Zu­sam­men­ar­beit 1 2 3 4 5 6 7 8 Jour­na­lis­tIn­nen kön­nen all­täg­li­che und be­triebs­spe­zi­fi­sche di­gi­ta­le Ge­rä­te in kom­ple­xen Ar­beits­si­tua­tio­nen zur Kom­mu­ni­ka­ti­on, Zu­sam­men­ar­beit und Do­ku­men­ta­ti­on ein­set­zen.
3 - Krea­ti­on, Pro­duk­ti­on und Pu­bli­ka­ti­on 1 2 3 4 5 6 7 8 Jour­na­lis­tIn­nen müs­sen auch kom­ple­xe­re di­gi­ta­le In­hal­te, In­for­ma­tio­nen und Da­ten selbst­stän­dig er­stel­len und in un­ter­schied­li­che di­gi­ta­le An­wen­dun­gen ein­pfle­gen und ge­stal­ten kön­nen.
4 - Si­cher­heit und nach­hal­ti­ge Res­sour­cen­nut­zung 1 2 3 4 5 6 7 8 Jour­na­lis­tIn­nen ha­ben ein aus­ge­präg­tes Ver­ständ­nis für die Be­deu­tung des Da­ten­schut­zes und der Da­ten­si­cher­heit, ken­nen die für ih­ren Ar­beits­be­reich re­le­van­ten Re­geln, hal­ten sie ein und er­grei­fen ak­tiv Maß­nah­men, wenn sie mög­li­che Si­cher­heits­lü­cken bei­spiels­wei­se im Um­gang mit ih­ren ei­ge­nen Da­ten, ent­de­cken.
5 - Pro­blem­lö­sung, In­no­va­ti­on und Wei­ter­ler­nen 1 2 3 4 5 6 7 8 Jour­na­lis­tIn­nen er­ken­nen tech­ni­sche Pro­ble­me und kön­nen all­täg­li­che Pro­ble­me selbst­stän­dig lö­sen. Sie sind in der Lage ar­beits­ty­pi­sche di­gi­ta­le An­wen­dun­gen auch in neu­en Ar­beits­si­tua­tio­nen ein­zu­set­zen und sich feh­len­de di­gi­ta­le Kom­pe­ten­zen an­zu­eig­nen.

Aus­bil­dung, Zer­ti­fi­ka­te, Wei­ter­bil­dung

Ty­pi­sche Qua­li­fi­ka­ti­ons­ni­veaus

  • Beruf mit Kurz- oder Spezialausbildung
  • Beruf mit höherer beruflicher Schul- und Fachausbildung
  • Akademischer Beruf

Deutsch­kennt­nis­se nach GERS

Ele­men­ta­re Sprach­ver­wen­dung Selb­stän­di­ge Sprach­ver­wen­dung Kom­pe­ten­te Sprach­ver­wen­dung
A1A2B1B2C1C2

Sie befassen sich in erster Linie mit Sprache: Sie lesen, schreiben, beherrschen die Struktur von kürzeren und längeren Texte, führen Interviews, präsentieren ihre Texte und müssen daher unbedingt sehr gute Deutschkenntnisse aufweisen. Da sie oft freiberuflich tätig sind, müssen sie ebenso mit Auftraggeberinnen und Auftraggebern kommunizieren können.


Wei­te­re Be­rufs­in­fos

Selbst­stän­dig­keit

Der Beruf kann freiberuflich ausgeübt werden.

Be­rufs­spe­zia­li­sie­run­gen

  • PublizistIn (JournalistIn) Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

  • ChefredakteurIn (JournalistIn) Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

  • HerausgeberIn (JournalistIn) Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

  • MedienredakteurIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

  • MedienressortleiterIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

Zu­ord­nung zu BIS-Be­rufs­be­rei­chen und -ober­grup­pen

Zu­ord­nung zu AMS-Be­rufs­sys­te­ma­tik (Sechs­stel­ler)

  • 850101 Journalist/in  
  • 850104 Publizist/in  
  • 850107 Reporter/in  
  • 850114 Kunstkritiker/in  
  • 850124 Video-Journalist/in  

Zu­ord­nung zu ISCO-08-Be­rufs­gat­tun­gen

Be­ru­fe der deut­schen Be­rufs­sys­te­ma­tik

  • Aus­lands­kor­re­spon­dent/​Aus­lands­kor­re­spon­den­tin
  • Jour­na­list/​Jour­na­lis­tin
  • Vi­deo-Jour­na­list/​Vi­deo-Jour­na­lis­tin

In­for­ma­tio­nen im Aus­bil­dungs­kom­pass

Häu­fig ge­stell­te Fra­gen zum Be­ruf Jour­na­lis­tIn

Wie viel verdient man als JournalistIn?

Das Einstiegsgehalt beträgt mindestens 2.230 brutto pro Monat.

Wie viele offene Stellen gibt es für den Beruf JournalistIn?

Derzeit gibt es 0 offene Stellen im eJob-Room des AMS.

Was muss man als JournalistIn können?

Als JournalistIn braucht man häufig folgende berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten: Audio-, Video- und Theater-Produktionskenntnisse, Auslandsaufenthalte, Bildagentur und Bildpressestelle, Digitalfotografie, Film- und Fernsehproduktion, Fotografiekenntnisse, Grafik-Software, Hörfunk, Interviewführung, Nachrichten editieren, Printproduktion, Recherche in Datenbanken, Reportage vor Ort.

Wie gut muss man als JournalistIn Deutsch können?

Für den Beruf JournalistIn benötigt man Deutschkenntnisse auf Niveau C1: Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden. C1 ist die fünfte von sechs Stufen im GERS (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen).
Dieses Berufsprofil wurde aktualisiert am 18. April 2024.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 19. Februar 2025 V2.8.0.0