BerufskraftfahrerInnen in der Personenbeförderung überprüfen Kraftfahrzeuge, wie z. B. Busse, auf ihre Fahrtüchtigkeit, verrichten kleinere Reparaturen, kümmern sich um das Gepäck der Fahrgäste und befördern Passagiere.
Die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf "BerufskraftfahrerIn, Schwerpunkt Personenbeförderung" ersetzt KEINE Lehrabschlussprüfung in verwandten Lehrberufen.