LuftfahrzeugtechnikerIn
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Lehre LuftfahrzeugtechnikerIn

Was macht ein/eine LuftfahrzeugtechnikerIn?

  • Luftfahrzeuge, z.B. Flugzeuge oder Hubschrauber, bauen
  • Kontrollen entsprechend gesetzlicher Vorschriften durchführen
  • Teile von Flugzeugen oder Hubschraubern warten und reparieren
  • Teile von Flugzeugen oder Hubschraubern bearbeiten, montieren und zerlegen
  • Technische Unterlagen lesen
  • Materialien, die beim Bau von Flugzeugen oder Hubschraubern benötigt werden, beschaffen und überprüfen
  • Fehler und Störungen suchen und beheben

Wo arbeitet ein/eine LuftfahrzeugtechnikerIn?

  • Wartungs- und Reparaturabteilungen von Luftfahrtsunternehmen
  • Flugzeugherstellungs- und -zubehörbetriebe
  • Werftbetriebe von Flughäfen
  • Bundesheer
  • Luftsportvereine

Was begeistert mich und was kann ich gut?

(häufig genannte Voraussetzungen in Stelleninseraten für Lehrlinge)
  • Begeisterung für Technik
  • Gerne mit Maschinen arbeiten
  • Gutes räumliches Vorstellungsvermögen
  • Handwerkliche Geschicklichkeit
  • Körperlich fit sein
  • Logisches und analytisches Denken
  • Unempfindlich gegen Lärm sein

Wie lange dauert die Lehrzeit?

  • 3 1/2 Jahre; verkürzte Lehrzeit für Personen mit Ausbildungsabschluss: 2 1/2 Jahre

Lehrstellen suchen und finden

Aktuell gibt es 2 offene Stellen zum AMS-eJob-Room

Österreich-Karte der offenen Stellen

Österreich Karte

Lehrlingseinkommen

Erstes Lehrjahr: ab €881, Letztes Lehrjahr: ab €1.835

Kollektivvertragliche Mindest-Einkommen (Brutto = Betrag VOR Abzug von Steuern und Versicherungsabgaben).


Weitere Informationen, u. a. zu abweichenden Regelungen pro Bundesland und etwaigen Sonderregelungen: zum AMS-Berufslexikon

Wo gibt es Berufsschulen?

Niederösterreich

Steiermark

Weitere Informationen: zum Ausbildungskompass

Was interessiert mich und welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

Interessensgebiete

  • Auto, Flugzeug, Transport Voraussetzungen Öffnen/Schließen
  • Maschinen, Werkstatt Voraussetzungen Öffnen/Schließen

Welche Berufe kann ich mit der Lehrausbildung ausüben?

Zuordnung zu folgenden Berufsprofilen


Weitere Berufsinfos

Verwandte Lehrberufe und Anrechnung

Verwandter LehrberufAnrechnung nach dem
1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
ElektrotechnikerIn, Hauptmodul Anlagen- und Betriebstechnik voll
ElektrotechnikerIn, Hauptmodul Automatisierungs- und Prozessleittechnik voll
ElektrotechnikerIn, Hauptmodul Elektro- und Gebäudetechnik voll
ElektrotechnikerIn, Hauptmodul Energietechnik voll
KonstrukteurIn, Schwerpunkt Maschinenbautechnik voll
KonstrukteurIn, Schwerpunkt Werkzeugbautechnik voll
KraftfahrzeugtechnikerIn, Hauptmodul Motorradtechnik voll voll
KraftfahrzeugtechnikerIn, Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik voll voll
KraftfahrzeugtechnikerIn, Hauptmodul Personenkraftwagentechnik voll voll
Land- und BaumaschinentechnikerIn, Schwerpunkt Baumaschinen voll
Land- und BaumaschinentechnikerIn, Schwerpunkt Landmaschinen voll
MechatronikerIn, Hauptmodul Alternative Antriebstechnik voll voll
MechatronikerIn, Hauptmodul Automatisierungstechnik voll voll
MechatronikerIn, Hauptmodul Elektromaschinentechnik voll voll
MechatronikerIn, Hauptmodul Fertigungstechnik voll voll
MechatronikerIn, Hauptmodul Medizingerätetechnik voll voll
MetallbearbeiterIn voll voll
MetalltechnikerIn, Hauptmodul Fahrzeugbautechnik voll voll
MetalltechnikerIn, Hauptmodul Maschinenbautechnik voll voll
MetalltechnikerIn, Hauptmodul Metallbau- und Blechtechnik voll voll
MetalltechnikerIn, Hauptmodul Schmiedetechnik voll voll
MetalltechnikerIn, Hauptmodul Schweißtechnik voll voll
MetalltechnikerIn, Hauptmodul Stahlbautechnik voll voll
MetalltechnikerIn, Hauptmodul Werkzeugbautechnik voll voll
MetalltechnikerIn, Hauptmodul Zerspanungstechnik voll voll
ProzesstechnikerIn voll

Ersatz der Lehrabschlussprüfung

Die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf "LuftfahrzeugtechnikerIn" ersetzt KEINE Lehrabschlussprüfung in verwandten Lehrberufen.

Zuordnung zu AMS-Berufssystematik (Sechssteller)

  • 2208A6 Luftfahrzeugtechniker/in

Lehrberufsart

Normaler Lehrberuf

Lehrberuf Status

aktuell

Bezeichnung laut Lehrberufsliste bzw. Ausbildungsordnung

Luftfahrzeugtechnik

Veraltete Lehrberufsbezeichnungen

  • LeichtflugzeugbauerIn (gültig bis 31. Mai 2019)
  • LuftfahrzeugtechnikerIn, Schwerpunkt Flugzeuge mit Kolbentriebwerken (gültig bis 31. Mai 2016)
  • LuftfahrzeugtechnikerIn, Schwerpunkt Flugzeuge mit Turbinentriebwerken (gültig bis 31. Mai 2016)
  • LuftfahrzeugtechnikerIn, Schwerpunkt Hubschrauber (gültig bis 31. Mai 2016)
  • LuftfahrzeugmechanikerIn (gültig bis 30. Juni 2005)

Diese Lehre wurde aktualisiert am 08. April 2024.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0