Innenausbau
© AMS / Reinhard Mayr / Das Medienstudio

Lehre Stucka­teu­rIn und Tro­cken­aus­baue­rIn

Was macht ein/​eine Stucka­teu­rIn und Tro­cken­aus­baue­rIn?

  • Einfache und kunsthandwerkliche Verputz- und Stuckarbeiten an Gebäuden durchführen
  • Zwischen- und Trennwände aufstellen
  • Bauplatten und Fassadenverkleidungen befestigen
  • Wärme-, Kälte-, Brand- und Schallschutzplatten verlegen
  • Verschiedene Arten von Mörtel verwenden, z.B. Gipsmörtel, Gipskalkmörtel oder Kalkmörtel

Wo ar­bei­tet ein/​eine Stucka­teu­rIn und Tro­cken­aus­baue­rIn?

  • Stuckateur- und Trockenausbaubetriebe

Was be­geis­tert mich und was kann ich gut?

(häufig genannte Voraussetzungen in Stelleninseraten für Lehrlinge)
  • Gerne mit Maschinen arbeiten
  • Gerne unterwegs sein
  • Gutes räumliches Vorstellungsvermögen
  • Handwerkliche Geschicklichkeit
  • Körperlich fit sein
  • Schwindelfreies Arbeiten
  • Sinn für Formen

Wie lan­ge dau­ert die Lehr­zeit?

  • 3 Jahre; verkürzte Lehrzeit für Personen mit Ausbildungsabschluss: 2 Jahre

Lehr­stel­len su­chen und fin­den

Aktuell gibt es 24 offene Stellen zum AMS-eJob-Room

Öster­reich-Kar­te der of­fe­nen Stel­len

Österreich Karte

Lehr­lings­ein­kom­men

Erstes Lehrjahr: ab €1.017, Letztes Lehrjahr: ab €2.254

Kollektivvertragliche Mindest-Einkommen (Brutto = Betrag VOR Abzug von Steuern und Versicherungsabgaben).


Weitere Informationen, u. a. zu abweichenden Regelungen pro Bundesland und etwaigen Sonderregelungen: zum AMS-Berufslexikon

Wo gibt es Be­rufs­schu­len?

Nie­der­ös­ter­reich

Salz­burg

Stei­er­mark

Vor­arl­berg

Wien

Weitere Informationen: zum Ausbildungskompass

Was in­ter­es­siert mich und wel­che per­sön­li­chen Ei­gen­schaf­ten soll­te ich mit­brin­gen?

In­ter­es­sens­ge­bie­te

  • Bau, Holz, Gebäudetechnik Voraussetzungen Öffnen/Schließen

Per­sön­li­che Ei­gen­schaf­ten


Wie sieht mein Ar­beits­um­feld aus?

Wel­che Be­ru­fe kann ich mit der Lehr­aus­bil­dung aus­üben?

Zu­ord­nung zu fol­gen­den Be­rufs­pro­fi­len

Zu­ord­nung zu BIS-Be­rufs­be­rei­chen und -ober­grup­pen


Wei­te­re Be­rufs­in­fos

Verwandte Lehrberufe und An­rech­nung

Verwandter LehrberufAnrechnung nach dem
1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
Fer­tig­teil­haus­baue­rIn voll
Hoch­baue­rIn voll
Hoch­bau­spe­zia­lis­tIn, Schwer­punkt Neu­bau voll
Hoch­bau­spe­zia­lis­tIn, Schwer­punkt Sa­nie­rung voll

Er­satz der Lehrabschlussprüfung

Die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf "StuckateurIn und TrockenausbauerIn" ersetzt KEINE Lehrabschlussprüfung in verwandten Lehrberufen.

Zu­ord­nung zu AMS-Be­rufs­sys­te­ma­tik (Sechs­stel­ler)

  • 161181 Stuckateur/in und Trockenausbauer/in

Lehr­be­rufs­art

Normaler Lehrberuf

Lehr­be­ruf Sta­tus

aktuell

Be­zeich­nung laut Lehr­be­rufs­lis­te bzw. Aus­bil­dungs­ord­nung

Stukkateur und Trockenausbauer

Ver­al­te­te Lehr­be­rufs­be­zeich­nun­gen

  • StukkateurIn (gültig bis 30. Juni 1995)

Diese Lehre wurde aktualisiert am 09. April 2024.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 19. Februar 2025 V2.8.0.0