Berufsinformationssystem
Auf welche Sprache sollen die Inhalte übersetzt werden?

Übersetzungssprache wählen:
GleisbautechnikerIn
© AMS/Chloe Potter

Lehre Gleis­bau­tech­ni­ke­rIn

Was macht ein/​eine Gleis­bau­tech­ni­ke­rIn?

  • Gleise und Weichen verlegen und Eisenbahnkreuzungen herstellen
  • Bahnstrecken erneuern und modernisieren
  • Vermessungsarbeiten mit speziellen Geräten durchführen
  • Fundamente z.B. für Bahnsteigkanten herstellen
  • Einfache Stahl- und Betonbauteile versetzen

Wo ar­bei­tet ein/​eine Gleis­bau­tech­ni­ke­rIn?

  • Bahnunternehmen
  • Bauunternehmen im Gleisbau

Was be­geis­tert mich und was kann ich gut?

(häufig genannte Voraussetzungen in Stelleninseraten für Lehrlinge)
  • Begeisterung für Technik
  • Gerne bei jedem Wetter im Freien arbeiten
  • Körperlich fit sein
  • Unempfindlich gegen Lärm sein

Wie lan­ge dau­ert die Lehr­zeit?

  • 3 Jahre; verkürzte Lehrzeit für Personen mit Ausbildungsabschluss: 2 Jahre

Lehr­stel­len su­chen und fin­den

Aktuell gibt es 12 offene Stellen zum AMS-eJob-Room

Öster­reich-Kar­te der of­fe­nen Stel­len

Österreich Karte

Lehr­lings­ein­kom­men

Erstes Lehrjahr: ab €1.043, Letztes Lehrjahr: ab €2.265

Kollektivvertragliche Mindest-Einkommen (Brutto = Betrag VOR Abzug von Steuern und Versicherungsabgaben).


Weitere Informationen, u. a. zu abweichenden Regelungen pro Bundesland und etwaigen Sonderregelungen: zum AMS-Berufslexikon

Wo gibt es Be­rufs­schu­len?

Nie­der­ös­ter­reich

Weitere Informationen: zum Ausbildungskompass

Was in­ter­es­siert mich und wel­che per­sön­li­chen Ei­gen­schaf­ten soll­te ich mit­brin­gen?

In­ter­es­sens­ge­bie­te

  • Auto, Flugzeug, Transport Voraussetzungen Öffnen/Schließen
  • Bau, Holz, Gebäudetechnik Voraussetzungen Öffnen/Schließen
  • Maschinen, Werkstatt Voraussetzungen Öffnen/Schließen

Per­sön­li­che Ei­gen­schaf­ten


Wel­che Be­ru­fe kann ich mit der Lehr­aus­bil­dung aus­üben?

Zu­ord­nung zu fol­gen­den Be­rufs­pro­fi­len

Zu­ord­nung zu BIS-Be­rufs­be­rei­chen und -ober­grup­pen


Wei­te­re Be­rufs­in­fos

Verwandte Lehrberufe und An­rech­nung

Er­satz der Lehrabschlussprüfung

Die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf "GleisbautechnikerIn" ersetzt KEINE Lehrabschlussprüfung in verwandten Lehrberufen.

Zu­ord­nung zu AMS-Be­rufs­sys­te­ma­tik (Sechs­stel­ler)

  • 167580 Gleisbautechniker/in

Lehr­be­rufs­art

Normaler Lehrberuf

Lehr­be­ruf Sta­tus

aktuell

Be­zeich­nung laut Lehr­be­rufs­lis­te bzw. Aus­bil­dungs­ord­nung

Gleisbautechnik

Diese Lehre wurde aktualisiert am 08. April 2024.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0