TiefbauerIn
© AMS / Reinhard Mayr / Das Medienstudio

Lehre Brun­nen- und Grund­baue­rIn

Was macht ein/​eine Brun­nen- und Grund­baue­rIn?

  • Brunnen- und Entwässerungsanlagen, Kanäle und Kläranlagen errichten
  • Bohrungen durchführen, um die Bodenbeschaffenheit und Wasserqualität festzustellen
  • Im Tiefbau arbeiten, z.B. im Straßen- oder Bahnstreckenbau, Kanalbau, Tiefgaragenbau
  • Pumpen, Wasserförder- und Wasseraufbereitungsanlagen einbauen

Wo ar­bei­tet ein/​eine Brun­nen- und Grund­baue­rIn?

  • Brunnenbaubetriebe
  • Tiefbauunternehmen, die z. B. Straßen, Brücken, Kanäle oder Gleise bauen
  • Betriebe der Wasserversorgung und Abwasserwirtschaft

Was be­geis­tert mich und was kann ich gut?

(häufig genannte Voraussetzungen in Stelleninseraten für Lehrlinge)
  • Begeisterung für Bau
  • Begeisterung für Technik
  • Gerne bei jedem Wetter im Freien arbeiten
  • Gerne mit Maschinen arbeiten
  • Gerne unterwegs sein
  • Gutes räumliches Vorstellungsvermögen
  • Körperlich fit sein

Wie lan­ge dau­ert die Lehr­zeit?

  • 3 Jahre; verkürzte Lehrzeit für Personen mit Ausbildungsabschluss: 2 Jahre

Lehr­stel­len su­chen und fin­den

Aktuell gibt es 8 offene Stellen zum AMS-eJob-Room

Öster­reich-Kar­te der of­fe­nen Stel­len

Österreich Karte

Lehr­lings­ein­kom­men

Erstes Lehrjahr: ab €1.210, Letztes Lehrjahr: ab €2.422

Kollektivvertragliche Mindest-Einkommen (Brutto = Betrag VOR Abzug von Steuern und Versicherungsabgaben).


Weitere Informationen, u. a. zu abweichenden Regelungen pro Bundesland und etwaigen Sonderregelungen: zum AMS-Berufslexikon

Wo gibt es Be­rufs­schu­len?

Stei­er­mark

Weitere Informationen: zum Ausbildungskompass

Was in­ter­es­siert mich und wel­che per­sön­li­chen Ei­gen­schaf­ten soll­te ich mit­brin­gen?

In­ter­es­sens­ge­bie­te

  • Bau, Holz, Gebäudetechnik Voraussetzungen Öffnen/Schließen

Per­sön­li­che Ei­gen­schaf­ten


Wel­che Be­ru­fe kann ich mit der Lehr­aus­bil­dung aus­üben?

Zu­ord­nung zu fol­gen­den Be­rufs­pro­fi­len

Zu­ord­nung zu BIS-Be­rufs­be­rei­chen und -ober­grup­pen


Wei­te­re Be­rufs­in­fos

Er­satz der Lehrabschlussprüfung

Die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf "Brunnen- und GrundbauerIn" ersetzt KEINE Lehrabschlussprüfung in verwandten Lehrberufen.

Zu­ord­nung zu AMS-Be­rufs­sys­te­ma­tik (Sechs­stel­ler)

  • 167181 Brunnen- und Grundbauer/in

Lehr­be­rufs­art

Normaler Lehrberuf

Lehr­be­ruf Sta­tus

aktuell

Be­zeich­nung laut Lehr­be­rufs­lis­te bzw. Aus­bil­dungs­ord­nung

Brunnen- und Grundbau

Ver­al­te­te Lehr­be­rufs­be­zeich­nun­gen

  • BrunnenmacherIn (gültig bis 30. Juni 2003)

Diese Lehre wurde aktualisiert am 08. April 2024.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0