ZugbegleiterIn

Haupttätigkeiten

Einkommen

ZugbegleiterInnen verdienen ab 2.380 Euro bis 2.730 Euro brutto pro Monat.

Je nach Qualifikationsniveau kann das Einstiegsgehalt auch höher ausfallen:

  • Beruf mit Lehrausbildung: 2.530 bis 2.730 Euro brutto
  • Beruf mit betrieblicher Ausbildung: 2.380 bis 2.730 Euro brutto

Beschäftigungsmöglichkeiten

ZugbegleiterInnen sind bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), bei Privatbahnen und bei Verkehrsbetrieben von Städten/Gemeinden beschäftigt.

Aktuelle Stellenangebote

.... in der online-Stellenvermittlung des AMS (eJob-Room): 19 zum AMS-eJob-Room

Österreich-Karte der offenen Stellen

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Weitere berufliche Kompetenzen

Berufliche Basiskompetenzen

Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf ZugbegleiterIn sind:

Fachliche berufliche Kompetenzen

Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf ZugbegleiterIn benötigt werden:

    • Gästeempfang (z. B. Platzanweisen)
    • Berufsspezifische Normen und Richtlinien (z. B. Einhaltung von Brandschutzbestimmungen, Berufsspezifische Schutz- und Sicherheitsbestimmungen)
    • Auskunftsdienst
    • Beschwerdemanagement
    • Anfragemanagement (z. B. Beantwortung von Anfragen)
    • Fachberatung (z. B. Produktinformation)
    • Erste Hilfe
    • Reisebegleitung
    • Reiseberatung
    • Berücksichtigung von Reisebedingungen (z. B. Barrierefreies Reisen)
    • Service (z. B. Bordservice)
    • Fahrtendokumentation
    • Funkbedienung
    • Personentransport (z. B. Reiseverkehr, Zugbegleitung, Durchsetzung der Beförderungsbedingungen, Ein- und Ausstiegshilfe für die Gäste, Fahrkartenkontrolle, Fahrkartenverkauf)
    • Schienenverkehr (z. B. Zugansage, Kontrolle der Sicherheitsbestimmungen im Bahnbetrieb, Zugvorbereitung, Störungsmanagement im Bahnbetrieb, Bewachung von Eisenbahnkreuzungen, Entsicherung von Waggons, Anbringen von Hemmschuhen an Zügen, Bedienung von Bremsanlagen in Zügen, Räumung von Zügen, Zugabfertigung)
    • Öffentlicher Verkehr (z. B. Öffentlicher Personenverkehr)
    • Fernverkehr (z. B. Zugbegleitung im Fernverkehr)
    • Notfallmanagement

Überfachliche berufliche Kompetenzen

Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf ZugbegleiterIn benötigt werden:

Digitale Kompetenzen nach DigComp

1 Grundlegend 2 Selbstständig 3 Fortgeschritten 4 Hoch spezialisiert
               
Beschreibung: ZugbegleiterInnen sind vor allem in der Lage, alltägliche und berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte zur Kommunikation, Zusammenarbeit und Dokumentation zu nutzen und berufsspezifische digitale Geräte zu bedienen. Außerdem kennen sie die betrieblichen Datensicherheitsregeln und können diese einhalten.

Detailinfos zu den digitalen Kompetenzen

Kompetenzbereich Kompetenzstufe(n)
von ... bis ...
Beschreibung
0 - Grundlagen, Zugang und digitales Verständnis 1 2 3 4 5 6 7 8 ZugbegleiterInnen können allgemeine und berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte (z. B. Mobile Payment, E-Ticketing) auch in komplexen und neuen Arbeitssituationen selbstständig und sicher bedienen und anwenden.
1 - Umgang mit Informationen und Daten 1 2 3 4 5 6 7 8 ZugbegleiterInnen können arbeitsrelevante Daten und Informationen erfassen und dokumentieren und selbstständig erforderliche Informationen recherchieren und bewerten bzw. Daten und Informationen mit betriebsüblichen Mitteln abrufen und nutzen.
2 - Kommunikation, Interaktion und Zusammenarbeit 1 2 3 4 5 6 7 8 ZugbegleiterInnen können alltägliche, aber auch betriebsspezifische digitale Geräte in komplexen Arbeitssituationen zur Kommunikation, Zusammenarbeit und Dokumentation im Betrieb einsetzen.
3 - Kreation, Produktion und Publikation 1 2 3 4 5 6 7 8 ZugbegleiterInnen müssen digitale Inhalte, Informationen und Daten erfassen und in bestehende digitale Tools einpflegen können.
4 - Sicherheit und nachhaltige Ressourcennutzung 1 2 3 4 5 6 7 8 ZugbegleiterInnen sind sich der Bedeutung des Datenschutzes und der Datensicherheit bewusst, kennen die grundlegenden betrieblichen Regeln und halten sie ein.
5 - Problemlösung, Innovation und Weiterlernen 1 2 3 4 5 6 7 8 ZugbegleiterInnen können die Einsatzmöglichkeit digitaler Anwendungen für den eigenen Arbeitsbereich beurteilen und erkennen technische Probleme zuverlässig. Sie können alltägliche Probleme selbstständig lösen bzw. bei komplexen Problemen die Lösung veranlassen. Sie sind in der Lage arbeitstypische digitale Anwendungen auch in neuen Arbeitssituationen einzusetzen und sich fehlende digitale Kompetenzen anzueignen.

Ausbildung, Zertifikate, Weiterbildung

Typische Qualifikationsniveaus

  • Beruf mit betrieblicher Ausbildung
  • Beruf mit Lehrausbildung

Deutschkenntnisse nach GERS

Elementare Sprachverwendung Selbständige Sprachverwendung Kompetente Sprachverwendung
A1A2B1B2C1C2

Sie beherrschen die kompetente Kommunikation im Zugteam und betreuen die Fahrgäste. Dabei spielen vor allem mündliche Deutschkenntnisse eine Rolle, die aber in unterschiedlichen, auch konfliktgeladenen Situationen sicher beherrscht werden müssen. Von den Verkehrsbetrieben werden daher in der Regel sehr gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt.


Weitere Berufsinfos

Selbstständigkeit

Eine selbständige Berufsausübung ist im Rahmen eines freien Gewerbes möglich.

Berufsspezialisierungen

  • ZugschaffnerIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen

  • FahrkartenkontrollorIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

  • KontrollteammitarbeiterIn bei der Bahn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

  • Fachkraft für Bahnreise- und Mobilitätsservice Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

  • SchlafwagenschaffnerIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen

Zuordnung zu BIS-Berufsbereichen und -obergruppen

Zuordnung zu AMS-Berufssystematik (Sechssteller)

  • 424101 Zugschaffner/in  
  • 424102 Zugwart/in  
  • 424103 Zugbegleiter/in  
  • 460517 Fachkraft für Bahnreise- und Mobilitätsservice  
  • 460582 Fachkraft für Bahnreise- und Mobilitätsservice  

Zuordnung zu ISCO-08-Berufsgattungen

Berufe der deutschen Berufssystematik (KldB)

  • Schaffner/Schaffnerin (nicht Eisenbahn)
  • Zugbegleiter/Zugbegleiterin
  • Zugchef/Zugchefin
  • Zugsteward/Zugstewardess

Informationen im Berufslexikon

Informationen im Ausbildungskompass

Häufig gestellte Fragen zum Beruf ZugbegleiterIn

Wie viel verdient man als ZugbegleiterIn?

Das Einstiegsgehalt beträgt mindestens 2.380 brutto pro Monat.

Wie viele offene Stellen gibt es für den Beruf ZugbegleiterIn?

Derzeit gibt es 19 offene Stellen im eJob-Room des AMS.

Was muss man als ZugbegleiterIn können?

Als ZugbegleiterIn braucht man häufig folgende berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten: Auskunftsdienst, Bereitschaft zur Schichtarbeit, Betreuung von Fahrgästen, Bordservice, Fahrkartenkontrolle, Fahrkartenverkauf, Fahrplanauskunft, Fahrpreisauskunft, Gästebetreuung, Speiseservice, Zeitplanung, Zugbegleitung, Zugvorbereitung.

Wie gut muss man als ZugbegleiterIn Deutsch können?

Für den Beruf ZugbegleiterIn benötigt man Deutschkenntnisse auf Niveau B2: Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben. B2 ist die vierte von sechs Stufen im GERS (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen).
Dieses Berufsprofil wurde aktualisiert am 26. Juli 2024.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0