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Glasmacher / Glasmacherinnen stellen verschiedene Glasprodukte, wie z. B. Vasen, Krüge oder Schüsseln, per Hand oder maschinell her.
Lehrzeit: 3 Jahre.
Einkommen im ersten Lehrjahr: ab 665 Euro
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Erstes Lehrjahr: ab €665, Letztes Lehrjahr: ab €1.993
Kollektivvertragliche Mindest-Einkommen (Brutto = Betrag VOR Abzug von Steuern und Versicherungsabgaben).
Weitere Informationen, u. a. zu abweichenden Regelungen pro Bundesland und etwaigen Sonderregelungen: zum AMS-Berufslexikon
Die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf "GlasmacherIn" ersetzt KEINE Lehrabschlussprüfung in verwandten Lehrberufen.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 17. Juli 2024 V2.6.0.0