MedizinerInnen verdienen ab 3.250 Euro bis 3.520 Euro brutto pro Monat.
Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen für wissenschaftlich tätige MedizinerInnen insbesondere an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an Universitätskliniken und anderen Krankenhäusern sowie in der Industrie (z.B. pharmazeutische Unternehmen, Hersteller von Gesundheitsprodukten).
.... in der online-Stellenvermittlung des AMS (eJob-Room): 11 zum AMS-eJob-Room
Gefragte Kompetenzen und Fähigkeiten im Beruf MedizinerIn sind:
Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf MedizinerIn sind:
Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf MedizinerIn benötigt werden:
Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf MedizinerIn benötigt werden:
1 Grundlegend | 2 Selbstständig | 3 Fortgeschritten | 4 Hoch spezialisiert | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Beschreibung: Die digitalen Kompetenzen von MedizinerInnen sind besonders in Zusammenhang mit der Recherche, Bewertung und Interpretation von Informationen und Daten sowie in der Kommunikation und Dokumentation gefragt. Aber auch in der Gestaltung eigener digitaler Inhalte werden digitale Kompetenzen für MedizinerInnen immer wichtiger. Das Thema Sicherheit und Schutz spielt im Umgang mit Daten und Anwendungen in diesem Beruf eine große Rolle. |
Kompetenzbereich | Kompetenzstufe(n) von ... bis ... |
Beschreibung | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
0 - Grundlagen, Zugang und digitales Verständnis | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | MedizinerInnen müssen die Möglichkeiten digitaler Tools und Anwendungen (z. B. 3D-Simulation, Diagnose per Künstlicher Intelligenz, Elektronische Patientenakte, Impfmanagement-Plattformen, Krankenhausinformationssysteme, Nanoroboter) für den eigenen Arbeitsbereich verstehen und diese auf fortgeschrittenem Niveau anwenden können. |
1 - Umgang mit Informationen und Daten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | MedizinerInnen müssen digitale Informationen und Daten recherchieren, strukturieren, bewerten und interpretieren können sowie die gewonnenen Erkenntnisse in ihrer jeweiligen Arbeitssituation anwenden. |
2 - Kommunikation, Interaktion und Zusammenarbeit | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | MedizinerInnen müssen verschiedene digitale Anwendungen und Geräte zur Kommunikation und Zusammenarbeit mit KollegInnen, ProjektpartnerInnen oder auch Studierenden, Medien usw. selbstständig anwenden und an den eigenen Bedarf anpassen können. |
3 - Kreation, Produktion und Publikation | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | MedizinerInnen müssen digitale Inhalte, Informationen und Daten selbstständig erstellen und in bestehende digitale Tools einpflegen können. Sie erstellen neue digitale Inhalte beispielsweise in Form von Auswertungen, Analysen, Berichten oder Lernmaterialien. |
4 - Sicherheit und nachhaltige Ressourcennutzung | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | MedizinerInnen müssen die allgemeinen und betrieblichen Konzepte des Datenschutzes und der Datensicherheit verstehen und eigenständig auf die ihre Tätigkeit anwenden können. Sie müssen Bedrohungspotenziale erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen veranlassen können und überdies die eigenen MitarbeiterInnen im sensiblen Umgang mit (PatientInnen-)Daten anleiten. |
5 - Problemlösung, Innovation und Weiterlernen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | MedizinerInnen müssen die Einsatzmöglichkeiten digitaler Tools und Lösungen für ihre Arbeit beurteilen können, Fehler und Probleme erkennen und diese auch selbstständig lösen können. Sie arbeiten an der Lösung digitaler Fragestellungen mit, erkennen eigene digitale Kompetenzlücken und können Schritte zu deren Behebung setzen. |
Elementare Sprachverwendung | Selbständige Sprachverwendung | Kompetente Sprachverwendung | |||
---|---|---|---|---|---|
A1 | A2 | B1 | B2 | C1 | C2 |
Das Ärztegesetz legt für eine Berufsberechtigung als Arzt/Ärztin u.a. ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache fest. Ärzte/Ärztinnen, die ihre Ausbildung in einem nicht-deutschsprachigen Land abgeschlossen haben, müssen als Nachweis die Sprachprüfung Deutsch bei der Ärztekammer bestehen (soweit nicht andere sprachbezogene Voraussetzungen erfüllt sind). Um zu dieser Prüfung antreten zu können, wird das Sprachniveau B2 vorausgesetzt. Dieses Niveau kann somit als Mindestanforderung für einen Berufseinstieg gesehen werden. In weiterer Folge sollte das Niveau jedoch auf C1 liegen. |
Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0