Tech­ni­scheR Phy­si­ke­rIn

Haupttätigkeiten

Ein­kom­men

Technische PhysikerInnen verdienen ab 2.970 Euro bis 3.930 Euro brutto pro Monat.

  • Akademischer Beruf: 2.970 bis 3.930 Euro brutto

Be­schäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten

Technische PhysikerInnen sind insbesondere in Unternehmen der Branchen Elektrotechnik/Elektonik, Medizintechnik und Kommunikationstechnik und in der Grundstoffindustrie (Metall, Chemie, Papier) tätig.

Ak­tu­el­le Stel­len­an­ge­bo­te

.... in der online-Stellenvermittlung des AMS (eJob-Room): 2 zum AMS-eJob-Room

Öster­reich-Kar­te der of­fe­nen Stel­len

Österreich Karte

Wei­te­re be­ruf­li­che Kom­pe­ten­zen

Be­ruf­li­che Ba­sis­kom­pe­ten­zen

Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf TechnischeR PhysikerIn sind:

Fach­li­che be­ruf­li­che Kom­pe­ten­zen

Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf TechnischeR PhysikerIn benötigt werden:

Über­fach­li­che be­ruf­li­che Kom­pe­ten­zen

Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf TechnischeR PhysikerIn benötigt werden:

Di­gi­ta­le Kom­pe­ten­zen nach Dig­Comp

1 Grund­le­gend 2 Selbst­stän­dig 3 Fort­ge­schrit­ten 4 Hoch spe­zia­li­siert
               
Beschreibung: Technische PhysikerInnen sind in der Lage berufsspezifische digitale Anwendungen in der Planung und Entwicklung sowie in der Kommunikation, Zusammenarbeit, Recherche und Dokumentation routiniert zu nutzen. Sie können standardisierte Lösungen anwenden, aber auch neue Lösungsansätze entwickeln. Sie sind in der Lage, selbstständig digitale Inhalte zu erstellen und zu bearbeiten sowie Fehler zu beheben. Außerdem kennen sie die betrieblichen Datensicherheitsvorschriften, können diese einhalten und sorgen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung und Umsetzung dieser Regeln.

Detailinfos zu den digitalen Kompetenzen

Kom­pe­tenz­be­reich Kom­pe­tenz­stu­fe(n)
von ... bis ...
Be­schrei­bung
0 - Grund­la­gen, Zu­gang und di­gi­ta­les Ver­ständ­nis 1 2 3 4 5 6 7 8 Tech­ni­sche Phy­si­ke­rIn­nen müs­sen so­wohl all­ge­mei­ne als auch be­rufs­spe­zi­fi­sche di­gi­ta­le An­wen­dun­gen (z. B. 3D-Druck und 3D-Si­mu­la­ti­on, Mi­kro­elek­tro­nik, Nu­me­ri­sche Si­mu­la­ti­on, Pho­to­nik, Sen­so­rik, Spei­cher­pro­gram­mier­ba­re Steue­rung, Ver­netz­te La­bor- und Ana­ly­se-Ge­rä­te) selbst­stän­dig und si­cher an­wen­den kön­nen so­wie auch kom­ple­xe und un­vor­her­ge­se­he­ne Auf­ga­ben fle­xi­bel lö­sen kön­nen.
1 - Um­gang mit In­for­ma­tio­nen und Da­ten 1 2 3 4 5 6 7 8 Tech­ni­sche Phy­si­ke­rIn­nen müs­sen um­fas­sen­de Da­ten und In­for­ma­tio­nen re­cher­chie­ren, ver­glei­chen, be­ur­tei­len und be­wer­ten kön­nen, aus den ge­won­ne­nen Da­ten selbst­stän­dig Kon­zep­te und Emp­feh­lun­gen ab­lei­ten und in ih­rer Ar­beit um­set­zen.
2 - Kom­mu­ni­ka­ti­on, In­ter­ak­ti­on und Zu­sam­men­ar­beit 1 2 3 4 5 6 7 8 Tech­ni­sche Phy­si­ke­rIn­nen ver­wen­den di­gi­ta­le An­wen­dun­gen zur Kom­mu­ni­ka­ti­on, Zu­sam­men­ar­beit und Do­ku­men­ta­ti­on mit Kol­le­gIn­nen auf fort­ge­schrit­te­nem Ni­veau.
3 - Krea­ti­on, Pro­duk­ti­on und Pu­bli­ka­ti­on 1 2 3 4 5 6 7 8 Tech­ni­sche Phy­si­ke­rIn­nen müs­sen di­gi­ta­le In­for­ma­tio­nen und Da­ten selbst­stän­dig er­fas­sen und in be­ste­hen­de di­gi­ta­le An­wen­dun­gen ein­pfle­gen kön­nen. Sie er­stel­len neue di­gi­ta­le In­hal­te bei­spiels­wei­se in Form von Aus­wer­tun­gen, Ana­ly­sen oder Be­rich­ten.
4 - Si­cher­heit und nach­hal­ti­ge Res­sour­cen­nut­zung 1 2 3 4 5 6 7 8 Tech­ni­sche Phy­si­ke­rIn­nen sind sich der Be­deu­tung des Da­ten­schut­zes und der Da­ten­si­cher­heit be­wusst, ken­nen die für ih­ren Ar­beits­be­reich re­le­van­ten Re­geln, hal­ten sie ein und ver­an­las­sen ak­tiv Maß­nah­men, wenn sie mög­li­che Si­cher­heits­lü­cken bei­spiels­wei­se im Um­gang mit Da­ten ent­de­cken.
5 - Pro­blem­lö­sung, In­no­va­ti­on und Wei­ter­ler­nen 1 2 3 4 5 6 7 8 Tech­ni­sche Phy­si­ke­rIn­nen ent­wi­ckeln selbst­stän­dig und im Team di­gi­ta­le Lö­sun­gen für kom­ple­xe be­rufs­spe­zi­fi­sche Fra­ge­stel­lun­gen. Sie er­ken­nen Pro­ble­me und Feh­ler­quel­len di­gi­ta­ler An­wen­dun­gen und ar­bei­ten an de­ren Be­he­bung mit. Sie er­ken­nen aber auch ei­ge­ne di­gi­ta­le Kom­pe­tenz­lü­cken und kön­nen die­se be­he­ben.

Aus­bil­dung, Zer­ti­fi­ka­te, Wei­ter­bil­dung

Ty­pi­sche Qua­li­fi­ka­ti­ons­ni­veaus

  • Akademischer Beruf

Deutsch­kennt­nis­se nach GERS

Ele­men­ta­re Sprach­ver­wen­dung Selb­stän­di­ge Sprach­ver­wen­dung Kom­pe­ten­te Sprach­ver­wen­dung
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Sie arbeiten vor allem wissenschaftlich in Forschung und Entwicklung, zum Teil auch in der Lehre. Sie kommunizieren die Ergebnisse ihrer Arbeit schriftlich und mündlich. Ihre Tätigkeit ist stärker naturwissenschaftlich geprägt, sprachliche Anforderungen stehen nicht so im Vordergrund wie in anderen wissenschaftlichen Bereichen. Eine sehr gute Sprachbeherrschung ist trotzdem vielfach unerlässlich.
Hinweis: An den meisten österreichischen Universitäten wird für die Zulassung zu einem Bachelorstudium das Sprachniveau C1 vorausgesetzt.


Wei­te­re Be­rufs­in­fos

Selbst­stän­dig­keit

Freier Beruf:
  • IngenieurkonsulentIn
  Reglementiertes Gewerbe:
  • Ingenieurbüros (Beratende IngenieurInnen)
  • Kunststoffverarbeitung (Handwerk)
  • Oberflächentechnik; Metalldesign (verbundenes Handwerk)
  Der Beruf kann freiberuflich ausgeübt werden.

Be­rufs­spe­zia­li­sie­run­gen

  • AerodynamikerIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen

  • AkustikerIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen

  • AkustikphysikerIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen

  • AmtssachverständigeR für Strahlenschutz Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen

  • StrahlenschutzbeauftragteR (TechnischeR PhysikerIn) Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

Zu­ord­nung zu BIS-Be­rufs­be­rei­chen und -ober­grup­pen

Zu­ord­nung zu AMS-Be­rufs­sys­te­ma­tik (Sechs­stel­ler)

  • 636101 Technisch(er)e Physiker/in (DI)  
  • 665617 Strahlenschutzbeauftragt(er)e  

Zu­ord­nung zu ISCO-08-Be­rufs­gat­tun­gen

Be­ru­fe der deut­schen Be­rufs­sys­te­ma­tik (KldB)

  • Akus­ti­ker/​Akus­ti­ke­rin
  • In­ge­nieur/​In­ge­nieu­rin für Phy­sik
  • Staat­lich ge­prüf­ter Tech­ni­ker/​Staat­lich ge­prüf­te Tech­ni­ke­rin Fach­rich­tung Phy­sik­tech­nik
  • Strah­len­schutz­be­auf­trag­ter/​Strah­len­schutz­be­auf­trag­te
  • Strah­len­schutz­fach­kraft

In­for­ma­tio­nen im Aus­bil­dungs­kom­pass

Häu­fig ge­stell­te Fra­gen zum Be­ruf Tech­ni­scheR Phy­si­ke­rIn

Wie viel verdient man als TechnischeR PhysikerIn?

Das Einstiegsgehalt beträgt mindestens 2.970 brutto pro Monat.

Wie viele offene Stellen gibt es für den Beruf TechnischeR PhysikerIn?

Derzeit gibt es 2 offene Stellen im eJob-Room des AMS.

Was muss man als TechnischeR PhysikerIn können?

Als TechnischeR PhysikerIn braucht man häufig folgende berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten: Design von Batteriespeichern, Elektronikkenntnisse, Grundlagenforschung, Medizinische Physik, Messdatenauswertung, Messdatenerfassung, Projektmanagement im Wissenschafts- und Forschungsbereich, Qualitätskontrolle, Simulation, Statistikkenntnisse.

Wie gut muss man als TechnischeR PhysikerIn Deutsch können?

Für den Beruf TechnischeR PhysikerIn benötigt man Deutschkenntnisse auf Niveau B2: Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben. B2 ist die vierte von sechs Stufen im GERS (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen).
Dieses Berufsprofil wurde aktualisiert am 18. April 2024.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0