TriebfahrzeugführerInnen verdienen ab 2.380 Euro bis 3.010 Euro brutto pro Monat.
Das Einstiegseinkommen kann aufgrund von Zulagen höher sein.
Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und bei privaten Bahnen. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es bei städtischen Verkehrsbetrieben mit Schienenfahrzeugen.
.... in der online-Stellenvermittlung des AMS (eJob-Room): 53 zum AMS-eJob-Room
Gefragte Kompetenzen und Fähigkeiten im Beruf TriebfahrzeugführerIn sind:
Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf TriebfahrzeugführerIn sind:
Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf TriebfahrzeugführerIn benötigt werden:
Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf TriebfahrzeugführerIn benötigt werden:
1 Grundlegend | 2 Selbstständig | 3 Fortgeschritten | 4 Hoch spezialisiert | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Beschreibung: TriebfahrzeugführerInnen verwenden in ihrer Arbeit unterschiedliche digitale Anwendungen und Geräte zur innerbetrieblichen Kommunikation und Zusammenarbeit und für die Kommunikationen mit Fahrgästen. Sie müssen in der Lage sein die berufs- und betriebsspezifische Anwendungen und Geräte selbstständig und auch in komplexen, nicht-alltäglichen Situationen zu bedienen und effizient zu nutzen. Sie erkennen Fehler und Probleme und können standardisierte Lösungen anwenden. Außerdem kennen sie die betrieblichen Datensicherheitsvorschriften und halten diese ein. |
Kompetenzbereich | Kompetenzstufe(n) von ... bis ... |
Beschreibung | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
0 - Grundlagen, Zugang und digitales Verständnis | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | TriebfahrzeugführerInnen verstehen die Funktion von berufs- und betriebsspezifischen digitalen Anwendungen, Geräten und Maschinen (z. B. Digitales Dokumentenmanagement, Fahrerassistenzsysteme, Sensorik, Sprachassistenten) auch in komplexen und neuen Arbeitssituationen selbstständig und sicher bedienen und anwenden. |
1 - Umgang mit Informationen und Daten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | TriebfahrzeugführerInnen können arbeitsrelevante Daten und Informationen recherchieren, vergleichen, beurteilen und in der jeweiligen Arbeitssituation anwenden bzw. Daten und Informationen mit betriebsüblichen Mitteln abrufen und nutzen. |
2 - Kommunikation, Interaktion und Zusammenarbeit | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | TriebfahrzeugführerInnen können alltägliche, aber auch betriebsspezifische digitale Geräte in komplexen Arbeitssituationen zur Kommunikation, Zusammenarbeit und Dokumentation im Betrieb einsetzen. |
3 - Kreation, Produktion und Publikation | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | TriebfahrzeugführerInnen müssen digitale Inhalte, Informationen und Daten selbstständig erfassen und in bestehende digitale Tools einpflegen können. |
4 - Sicherheit und nachhaltige Ressourcennutzung | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | TriebfahrzeugführerInnen sind sich der Bedeutung des Datenschutzes und der Datensicherheit bewusst, kennen die relevanten betrieblichen Regeln, halten sie ein und ergreifen aktiv Maßnahmen, wenn sie mögliche Sicherheitslücken entdecken. |
5 - Problemlösung, Innovation und Weiterlernen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | TriebfahrzeugführerInnen müssen die Einsatzmöglichkeiten digitaler Tools und Lösungen für ihre Arbeit beurteilen können, Fehler und Probleme erkennen und diese auch unter Anleitung lösen. Sie erkennen selbstständig eigene digitale Kompetenzlücken und können diese beheben. |
Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0