MusiktherapeutInnen tragen mit Hilfe verschiedener musikalischer Mittel und Methoden zum Heilungsprozess bei psychischen oder körperlichen Erkrankungen bei. Mit Musiktherapie werden insbesondere Menschen mit intellektuellen, sozial bedingten, emotionalen und somatischen Leidenszuständen und Verhaltensstörungen behandelt, z. B. autistische Kinder, verhaltensauffällige Kinder- und Jugendliche. Musik kann dabei sowohl aktiv (selbst musizieren) als auch passiv (Musik sinnlich aufnehmen) eingesetzt werden. Musiktherapie kommt auch in Kombination mit anderen therapeutischen Methoden als Begleittherapie zum Einsatz, z. B. Ergotherapie, Logopädie. Generell arbeiten MusiktherapeutInnen häufig mit Personen anderer Berufsgruppen des Gesundheits- und Sozialwesen zusammen, z. B. ÄrztInnen und SozialbetreuerInnen.
MusiktherapeutInnen arbeiten in medizinischen und sozialen Einrichtungen, wie z. B. Krankenhäusern oder sozialpsychiatrischen Einrichtungen. Auch in Kur- und Rehabilitationseinrichtungen, Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Sonderkindergärten, Sonder- und heilpädagogische Einrichtungen, Behindertenwohnheimen sowie Pensionistenwohn- und Pflegeheimen gibt es Beschäftigungsmöglichkeiten. MusiktherapeutInnen mit der Ausbildung für die eigenverantwortliche Berufsausübung können auch freiberuflich in einer eigenen Praxis tätig sein.
Achtung: Der Beruf (z. B. Aufgaben, Tätigkeiten, Ausbildung) ist gesetzlich geregelt. Für eine Berufsausübung ist eine Eintragung in der Liste der MusiktherapeutInnen nötig.
.... in der online-Stellenvermittlung des AMS (eJob-Room): 4 zum AMS-eJob-Room
Gefragte Kompetenzen und Fähigkeiten im Beruf MusiktherapeutIn sind:
Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf MusiktherapeutIn sind:
Fachkenntisse und Fähigkeiten, die im Beruf MusiktherapeutIn benötigt werden:
Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf MusiktherapeutIn benötigt werden:
1 Grundlegend | 2 Selbstständig | 3 Fortgeschritten | 4 Hoch spezialisiert | ||||
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Beschreibung: MusiktherapeutInnen sind vor allem in der Lage, alltägliche und berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte zur Kommunikation, Zusammenarbeit und Dokumentation zu nutzen und berufsspezifische digitale Geräte zu bedienen. Außerdem kennen sie die betrieblichen Datensicherheitsregeln und können diese insbesondere im Umgang mit KlientInnendaten einhalten. |
Kompetenzbereich | Kompetenzstufe(n) von ... bis ... |
Beschreibung | |||||||
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0 - Grundlagen und Zugang | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | MusiktherapeutInnen können berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte (z. B. Digitales Dokumentenmanagement, Elektronische Patientenakte) in alltäglichen und neuen Situationen bedienen und anwenden. |
1 - Umgang mit Informationen und Daten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | MusiktherapeutInnen können selbstständig für ihre Arbeit erforderliche Informationen recherchieren, erfassen, vergleichen, beurteilen und in ihrer Tätigkeit anwenden. |
2 - Kommunikation und Zusammenarbeit | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | MusiktherapeutInnen können alltägliche und betriebsspezifische digitale Geräte zur Kommunikation mit KollegInnen und KlientInnen einsetzen. |
3 - Kreative digitale Inhalte gestalten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | MusiktherapeutInnen können standardisierte arbeitsrelevante Daten und Informationen selbstständig in bestehenden digitalen Anwendungen erfassen und dokumentieren. |
4 - Sicherheit | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | MusiktherapeutInnen sollten ein erhöhtes Bewusstsein zur Bedeutung des Datenschutzes und der Datensicherheit haben, kennen die grundlegenden betrieblichen Regeln und halten sie ein. |
5 - Problemlösen & Weiterlernen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | MusiktherapeutInnen erkennen Probleme mit digitalen Geräten und Anwendungen bei ihrer Arbeit und können einfache klar definierte Probleme selbstständig lösen bzw. die erforderlichen Schritte für die Behebung der Probleme setzen. |
Elementare Sprachverwendung | Selbständige Sprachverwendung | Kompetente Sprachverwendung | |||
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A1 | A2 | B1 | B2 | C1 | C2 |
Sie behandeln Menschen mit psychischen und körperlichen Erkrankungen mit Musik und setzen für diese kundennahe Arbeit wissenschaftliche und pädagogische Kenntnisse ein. Die persönliche Kommunikation mit den Klientinnen und Klienten steht im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit. Sie entwickeln aber auch schriftlich Konzepte und führen Aufzeichnungen und Dokumentationen. |
Musiktherapeuten/-therapeutinnen verdienen ab 2.510 Euro brutto pro Monat:
Der Beruf kann freiberuflich ausgeübt werden.
Akademisch geprüfteR MusiktherapeutIn
w.Ez: | Akademisch geprüfte Musiktherapeutin |
w.Mz: | Akademisch geprüfte Musiktherapeutinnen |
m.Ez: | Akademisch geprüfter Musiktherapeut |
m.Mz: | Akademisch geprüfte Musiktherapeuten |
n.Ez: | Akademisch geprüfteR MusiktherapeutIn |
n.Mz: | Akademisch geprüfte Musiktherapeuten/Musiktherapeutinnen |
w.Ez: | Dipl. Musiktherapeutin |
w.Mz: | Dipl. Musiktherapeutinnen |
m.Ez: | Dipl. Musiktherapeut |
m.Mz: | Dipl. Musiktherapeuten |
n.Ez: | Dipl. MusiktherapeutIn |
n.Mz: | Dipl. Musiktherapeuten/-therapeutinnen |
Diese Seite wurde aktualisiert am: 28. Oktober 2022 V2.3.1.0