MusiktherapeutInnen tragen mit Hilfe verschiedener musikalischer Mittel und Methoden zum Heilungsprozess bei psychischen oder körperlichen Erkrankungen bei. Mit Musiktherapie werden insbesondere Menschen mit intellektuellen, sozial bedingten, emotionalen und somatischen Leidenszuständen und Verhaltensstörungen behandelt, z. B. autistische Kinder, verhaltensauffällige Kinder- und Jugendliche. Musik kann dabei sowohl aktiv (selbst musizieren) als auch passiv (Musik sinnlich aufnehmen) eingesetzt werden. Musiktherapie kommt auch in Kombination mit anderen therapeutischen Methoden als Begleittherapie zum Einsatz, z. B. Ergotherapie, Logopädie. Generell arbeiten MusiktherapeutInnen häufig mit Personen anderer Berufsgruppen des Gesundheits- und Sozialwesen zusammen, z. B. ÄrztInnen und SozialbetreuerInnen.
MusiktherapeutInnen arbeiten in medizinischen und sozialen Einrichtungen, wie z. B. Krankenhäusern oder sozialpsychiatrischen Einrichtungen. Auch in Kur- und Rehabilitationseinrichtungen, Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Sonderkindergärten, Sonder- und heilpädagogische Einrichtungen, Behindertenwohnheimen sowie Pensionistenwohn- und Pflegeheimen gibt es Beschäftigungsmöglichkeiten. MusiktherapeutInnen mit der Ausbildung für die eigenverantwortliche Berufsausübung können auch freiberuflich in einer eigenen Praxis tätig sein.
Achtung: Der Beruf (z. B. Aufgaben, Tätigkeiten, Ausbildung) ist gesetzlich geregelt. Für eine Berufsausübung ist eine Eintragung in der Liste der MusiktherapeutInnen nötig.
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Bundesland | offene Stellen | BewerberInnen |
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offene Stellen | BewerberInnen |
Die Gesamtzahl der offenen Stellen weicht aus technischen Gründen teilweise von der Summe der Einzelwerte ab.
Gefragte Kompetenzen und Fähigkeiten im Beruf MusiktherapeutIn sind:
Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf MusiktherapeutIn sind:
Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf MusiktherapeutIn benötigt werden:
Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf MusiktherapeutIn benötigt werden:
1 Grundlegend | 2 Selbstständig | 3 Fortgeschritten | 4 Hoch spezialisiert | ||||
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Beschreibung: MusiktherapeutInnen sind vor allem in der Lage, alltägliche und berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte zur Kommunikation, Zusammenarbeit und Dokumentation zu nutzen und berufsspezifische digitale Geräte zu bedienen. Außerdem kennen sie die betrieblichen Datensicherheitsregeln und können diese insbesondere im Umgang mit KlientInnendaten einhalten. |
Kompetenzbereich | Kompetenzstufe(n) von ... bis ... |
Beschreibung | |||||||
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0 - Grundlagen, Zugang und digitales Verständnis | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | MusiktherapeutInnen können berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte (z. B. Digitales Dokumentenmanagement, Elektronische Patientenakte) in alltäglichen und neuen Situationen zuverlässig bedienen und anwenden. |
1 - Umgang mit Informationen und Daten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | MusiktherapeutInnen können selbstständig für ihre Arbeit erforderliche Informationen recherchieren, erfassen, vergleichen, beurteilen und in ihrer Tätigkeit anwenden. |
2 - Kommunikation, Interaktion und Zusammenarbeit | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | MusiktherapeutInnen können alltägliche und betriebsspezifische digitale Geräte zur Kommunikation mit KollegInnen und KlientInnen einsetzen. |
3 - Kreation, Produktion und Publikation | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | MusiktherapeutInnen können standardisierte arbeitsrelevante Daten und Informationen selbstständig in bestehenden digitalen Anwendungen erfassen und dokumentieren. |
4 - Sicherheit und nachhaltige Ressourcennutzung | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | Musiktherapeutinnen haben ein hohes Bewusstsein für die Bedeutung des Datenschutzes und der Datensicherheit insbesondere im Umgang mit personenbezogenen Gesundheitsdaten, kennen die grundlegenden betrieblichen Regeln und sorgen für die Einhaltung in ihrem Verantwortungsbereich. Sie erkennen Gefährdungspotenziale und können Maßnahmen veranlassen. |
5 - Problemlösung, Innovation und Weiterlernen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | Musiktherapeutinnen können die Einsatzmöglichkeiten digitaler Tools und Lösungen für ihre Arbeit zumindest in den Grundzügen beurteilen. Sie können erkennen Probleme mit digitalen Geräten und Anwendungen bei ihrer Arbeit und können einfache klar definierte Probleme selbstständig lösen bzw. die erforderlichen Schritte für die Behebung der Probleme setzen. |
Elementare Sprachverwendung | Selbständige Sprachverwendung | Kompetente Sprachverwendung | |||
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A1 | A2 | B1 | B2 | C1 | C2 |
Sie behandeln Menschen mit psychischen und körperlichen Erkrankungen mit Musik und setzen für diese kundennahe Arbeit wissenschaftliche und pädagogische Kenntnisse ein. Die persönliche Kommunikation mit den Klientinnen und Klienten steht im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit. Sie entwickeln aber auch schriftlich Konzepte und führen Aufzeichnungen und Dokumentationen. |
Musiktherapeuten/-therapeutinnen verdienen ab 2.710 Euro brutto pro Monat:
Der Beruf kann freiberuflich ausgeübt werden.
Akademisch geprüfteR MusiktherapeutIn
w.Ez: | Akademisch geprüfte Musiktherapeutin |
w.Mz: | Akademisch geprüfte Musiktherapeutinnen |
m.Ez: | Akademisch geprüfter Musiktherapeut |
m.Mz: | Akademisch geprüfte Musiktherapeuten |
n.Ez: | Akademisch geprüfteR MusiktherapeutIn |
n.Mz: | Akademisch geprüfte Musiktherapeuten/Musiktherapeutinnen |
w.Ez: | Dipl. Musiktherapeutin |
w.Mz: | Dipl. Musiktherapeutinnen |
m.Ez: | Dipl. Musiktherapeut |
m.Mz: | Dipl. Musiktherapeuten |
n.Ez: | Dipl. MusiktherapeutIn |
n.Mz: | Dipl. Musiktherapeuten/-therapeutinnen |
Diese Seite wurde aktualisiert am: 17. Juli 2024 V2.6.0.0