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Mu­sik­the­ra­peu­tIn reglementiert

Haupttätigkeiten

Ein­kom­men

Musiktherapeuten/-therapeutinnen verdienen ab 2.710 Euro bis 2.890 Euro brutto pro Monat.

  • Akademischer Beruf: 2.710 bis 2.890 Euro brutto

Be­schäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten

MusiktherapeutInnen arbeiten in medizinischen und sozialen Einrichtungen, wie z. B. Krankenhäusern oder sozialpsychiatrischen Einrichtungen. Auch in Kur- und Rehabilitationseinrichtungen, Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Sonderkindergärten, Sonder- und heilpädagogische Einrichtungen, Behindertenwohnheimen sowie Pensionistenwohn- und Pflegeheimen gibt es Beschäftigungsmöglichkeiten. MusiktherapeutInnen mit der Ausbildung für die eigenverantwortliche Berufsausübung können auch freiberuflich in einer eigenen Praxis tätig sein.

Achtung: Der Beruf (z. B. Aufgaben, Tätigkeiten, Ausbildung) ist gesetzlich geregelt. Für eine Berufsausübung ist eine Eintragung in der Liste der MusiktherapeutInnen nötig.

Ak­tu­el­le Stel­len­an­ge­bo­te

.... in der online-Stellenvermittlung des AMS (eJob-Room): 5 zum AMS-eJob-Room

Öster­reich-Kar­te der of­fe­nen Stel­len

Österreich Karte

Wei­te­re be­ruf­li­che Kom­pe­ten­zen

Be­ruf­li­che Ba­sis­kom­pe­ten­zen

Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf MusiktherapeutIn sind:

Fach­li­che be­ruf­li­che Kom­pe­ten­zen

Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf MusiktherapeutIn benötigt werden:

Über­fach­li­che be­ruf­li­che Kom­pe­ten­zen

Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf MusiktherapeutIn benötigt werden:

Di­gi­ta­le Kom­pe­ten­zen nach Dig­Comp

1 Grund­le­gend 2 Selbst­stän­dig 3 Fort­ge­schrit­ten 4 Hoch spe­zia­li­siert
               
Beschreibung: MusiktherapeutInnen sind vor allem in der Lage, alltägliche und berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte zur Kommunikation, Zusammenarbeit und Dokumentation zu nutzen und berufsspezifische digitale Geräte zu bedienen. Außerdem kennen sie die betrieblichen Datensicherheitsregeln und können diese insbesondere im Umgang mit KlientInnendaten einhalten.

Detailinfos zu den digitalen Kompetenzen

Kom­pe­tenz­be­reich Kom­pe­tenz­stu­fe(n)
von ... bis ...
Be­schrei­bung
0 - Grund­la­gen, Zu­gang und di­gi­ta­les Ver­ständ­nis 1 2 3 4 5 6 7 8 Mu­sik­the­ra­peu­tIn­nen kön­nen be­rufs­spe­zi­fi­sche di­gi­ta­le An­wen­dun­gen und Ge­rä­te (z. B. Di­gi­ta­les Do­ku­men­ten­ma­nage­ment, Elek­tro­ni­sche Pa­ti­en­ten­ak­te) in all­täg­li­chen und neu­en Si­tua­tio­nen zu­ver­läs­sig be­die­nen und an­wen­den.
1 - Um­gang mit In­for­ma­tio­nen und Da­ten 1 2 3 4 5 6 7 8 Mu­sik­the­ra­peu­tIn­nen kön­nen selbst­stän­dig für ihre Ar­beit er­for­der­li­che In­for­ma­tio­nen re­cher­chie­ren, er­fas­sen, ver­glei­chen, be­ur­tei­len und in ih­rer Tä­tig­keit an­wen­den.
2 - Kom­mu­ni­ka­ti­on, In­ter­ak­ti­on und Zu­sam­men­ar­beit 1 2 3 4 5 6 7 8 Mu­sik­the­ra­peu­tIn­nen kön­nen all­täg­li­che und be­triebs­spe­zi­fi­sche di­gi­ta­le Ge­rä­te zur Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Kol­le­gIn­nen und Kli­en­tIn­nen ein­set­zen.
3 - Krea­ti­on, Pro­duk­ti­on und Pu­bli­ka­ti­on 1 2 3 4 5 6 7 8 Mu­sik­the­ra­peu­tIn­nen kön­nen stan­dar­di­sier­te ar­beits­re­le­van­te Da­ten und In­for­ma­tio­nen selbst­stän­dig in be­ste­hen­den di­gi­ta­len An­wen­dun­gen er­fas­sen und do­ku­men­tie­ren.
4 - Si­cher­heit und nach­hal­ti­ge Res­sour­cen­nut­zung 1 2 3 4 5 6 7 8 Mu­sik­the­ra­peu­tin­nen ha­ben ein ho­hes Be­wusst­sein für die Be­deu­tung des Da­ten­schut­zes und der Da­ten­si­cher­heit ins­be­son­de­re im Um­gang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Ge­sund­heits­da­ten, ken­nen die grund­le­gen­den be­trieb­li­chen Re­geln und sor­gen für die Ein­hal­tung in ih­rem Ver­ant­wor­tungs­be­reich. Sie er­ken­nen Ge­fähr­dungs­po­ten­zia­le und kön­nen Maß­nah­men ver­an­las­sen.
5 - Pro­blem­lö­sung, In­no­va­ti­on und Wei­ter­ler­nen 1 2 3 4 5 6 7 8 Mu­sik­the­ra­peu­tin­nen kön­nen die Ein­satz­mög­lich­kei­ten di­gi­ta­ler Tools und Lö­sun­gen für ihre Ar­beit zu­min­dest in den Grund­zü­gen be­ur­tei­len. Sie kön­nen er­ken­nen Pro­ble­me mit di­gi­ta­len Ge­rä­ten und An­wen­dun­gen bei ih­rer Ar­beit und kön­nen ein­fa­che klar de­fi­nier­te Pro­ble­me selbst­stän­dig lö­sen bzw. die er­for­der­li­chen Schrit­te für die Be­he­bung der Pro­ble­me set­zen.

Aus­bil­dung, Zer­ti­fi­ka­te, Wei­ter­bil­dung

Ty­pi­sche Qua­li­fi­ka­ti­ons­ni­veaus

  • Akademischer Beruf

Deutsch­kennt­nis­se nach GERS

Ele­men­ta­re Sprach­ver­wen­dung Selb­stän­di­ge Sprach­ver­wen­dung Kom­pe­ten­te Sprach­ver­wen­dung
A1A2B1B2C1C2

Sie behandeln Menschen mit psychischen und körperlichen Erkrankungen mit Musik und setzen für diese kundennahe Arbeit wissenschaftliche und pädagogische Kenntnisse ein. Die persönliche Kommunikation mit den Klientinnen und Klienten steht im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit. Sie entwickeln aber auch schriftlich Konzepte und führen Aufzeichnungen und Dokumentationen.


Wei­te­re Be­rufs­in­fos

Selbst­stän­dig­keit

Der Beruf kann freiberuflich ausgeübt werden.

Be­rufs­spe­zia­li­sie­run­gen

  • Akademisch geprüfteR MusiktherapeutIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen

  • Dipl. MusiktherapeutIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen

Ver­wand­te Be­ru­fe

Zu­ord­nung zu AMS-Be­rufs­sys­te­ma­tik (Sechs­stel­ler)

  • 835502 Musiktherapeut/in  

Be­ru­fe der deut­schen Be­rufs­sys­te­ma­tik

  • Mu­sik­the­ra­peut/​Mu­sik­the­ra­peu­tin

In­for­ma­tio­nen im Be­rufs­le­xi­kon

In­for­ma­tio­nen im Aus­bil­dungs­kom­pass

Häu­fig ge­stell­te Fra­gen zum Be­ruf Mu­sik­the­ra­peu­tIn

Wie viel verdient man als MusiktherapeutIn?

Das Einstiegsgehalt beträgt mindestens 2.710 brutto pro Monat.

Wie viele offene Stellen gibt es für den Beruf MusiktherapeutIn?

Derzeit gibt es 5 offene Stellen im eJob-Room des AMS.

Was muss man als MusiktherapeutIn können?

Als MusiktherapeutIn braucht man häufig folgende berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten: Behandlungsdokumentation, Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigung, Betreuung von psychisch kranken Menschen, Bewegungstherapie, Einzeltherapie, Erstellung von Therapieplänen, Geriatrie, Gruppentherapie, Musiktherapie, Psychosomatik, Rehabilitation, Tanztherapie.

Wie gut muss man als MusiktherapeutIn Deutsch können?

Für den Beruf MusiktherapeutIn benötigt man Deutschkenntnisse auf Niveau B2: Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben. B2 ist die vierte von sechs Stufen im GERS (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen).
Dieses Berufsprofil wurde aktualisiert am 18. April 2024.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 19. Februar 2025 V2.8.0.0