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Pi­lo­tIn

Haupttätigkeiten

Ein­kom­men

Piloten/Pilotinnen verdienen ab 4.880 Euro brutto pro Monat.

Je nach Qualifikationsniveau kann das Einstiegsgehalt auch höher ausfallen:

  • Beruf mit Kurz- oder Spezialausbildung: ab 4.880 Euro brutto
  • Beruf mit betrieblicher Ausbildung: ab 4.880 Euro brutto

Be­schäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten

Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es bei Luftverkehrsunternehmen (Austrian Airlines Group, Lufthansa u.a.), bei Bedarfsflugunternehmen (z.B. Agrarflüge) oder bei Flugschulen.

Ak­tu­el­le Stel­len­an­ge­bo­te

.... in der online-Stellenvermittlung des AMS (eJob-Room): 1 zum AMS-eJob-Room

Öster­reich-Kar­te der of­fe­nen Stel­len

Österreich Karte

In In­se­ra­ten ge­frag­te be­ruf­li­che Kom­pe­ten­zen


Wei­te­re be­ruf­li­che Kom­pe­ten­zen

Be­ruf­li­che Ba­sis­kom­pe­ten­zen

Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf PilotIn sind:

Fach­li­che be­ruf­li­che Kom­pe­ten­zen

Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf PilotIn benötigt werden:

Über­fach­li­che be­ruf­li­che Kom­pe­ten­zen

Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf PilotIn benötigt werden:

Di­gi­ta­le Kom­pe­ten­zen nach Dig­Comp

1 Grund­le­gend 2 Selbst­stän­dig 3 Fort­ge­schrit­ten 4 Hoch spe­zia­li­siert
               
Beschreibung: PilotInnen müssen den Umgang mit berufsspezifischen Softwarelösungen und digitalen Anwendungen sicher und eigenständig beherrschen. Sie sind in der Lage, selbstständig digitale Inhalte zu erstellen und zu bearbeiten sowie Fehler zu beheben. Auch können sie digitale Anwendungen für die Kommunikation mit Kundinnen und Kunden, die Zusammenarbeit im Betrieb und die Dokumentation routiniert verwenden. Außerdem kennen sie die betrieblichen Datensicherheitsvorschriften und halten diese ein.

Detailinfos zu den digitalen Kompetenzen

Kom­pe­tenz­be­reich Kom­pe­tenz­stu­fe(n)
von ... bis ...
Be­schrei­bung
0 - Grund­la­gen, Zu­gang und di­gi­ta­les Ver­ständ­nis 1 2 3 4 5 6 7 8 Pi­lo­tIn­nen müs­sen so­wohl all­ge­mei­ne als auch be­rufs­spe­zi­fi­sche di­gi­ta­le An­wen­dun­gen und Ge­rä­te (z. B. Aug­men­ted Rea­li­ty Ope­ra­ti­on, Di­gi­ta­le To­po­gra­fi­sche Kar­ten, Sen­so­rik, Ver­netz­te Flug­pla­nung, Vir­tu­el­les Trai­ning) auch in kom­ple­xen und neu­en Ar­beits­si­tua­tio­nen kom­pe­tent und si­cher be­die­nen und an­wen­den.
1 - Um­gang mit In­for­ma­tio­nen und Da­ten 1 2 3 4 5 6 7 8 Pi­lo­tIn­nen ar­beits­re­le­van­te Da­ten und In­for­ma­tio­nen re­cher­chie­ren, ver­glei­chen, be­ur­tei­len und in der je­wei­li­gen Ar­beits­si­tua­ti­on an­wen­den.
2 - Kom­mu­ni­ka­ti­on, In­ter­ak­ti­on und Zu­sam­men­ar­beit 1 2 3 4 5 6 7 8 Pi­lo­tIn­nen ver­wen­den di­gi­ta­le An­wen­dun­gen zur Kom­mu­ni­ka­ti­on, Zu­sam­men­ar­beit und Do­ku­men­ta­ti­on mit Kol­le­gIn­nen aus dem ge­sam­ten Flug­ver­kehr auf fort­ge­schrit­te­nem Ni­veau.
3 - Krea­ti­on, Pro­duk­ti­on und Pu­bli­ka­ti­on 1 2 3 4 5 6 7 8 Pi­lo­tIn­nen müs­sen di­gi­ta­le In­hal­te, In­for­ma­tio­nen und Da­ten selbst­stän­dig er­fas­sen und in be­ste­hen­de di­gi­ta­le Tools ein­ar­bei­ten kön­nen.
4 - Si­cher­heit und nach­hal­ti­ge Res­sour­cen­nut­zung 1 2 3 4 5 6 7 8 Pi­lo­tIn­nen sind sich der Be­deu­tung des Da­ten­schut­zes und der Da­ten­si­cher­heit be­wusst, ken­nen die re­le­van­ten be­trieb­li­chen Re­geln, hal­ten sie ein und er­grei­fen ak­tiv Maß­nah­men, wenn sie mög­li­che Si­cher­heits­lü­cken ent­de­cken.
5 - Pro­blem­lö­sung, In­no­va­ti­on und Wei­ter­ler­nen 1 2 3 4 5 6 7 8 Pi­lo­tIn­nen müs­sen die Ein­satz­mög­lich­kei­ten di­gi­ta­ler Tools und Lö­sun­gen für ihre Ar­beit be­ur­tei­len kön­nen, Feh­ler und Pro­ble­me er­ken­nen und die­se auch selbst­stän­dig lö­sen kön­nen. Sie er­ken­nen ei­ge­ne di­gi­ta­le Kom­pe­tenz­lü­cken und kön­nen Schrit­te zu de­ren Be­he­bung set­zen.

Aus­bil­dung, Zer­ti­fi­ka­te, Wei­ter­bil­dung

Ty­pi­sche Qua­li­fi­ka­ti­ons­ni­veaus

  • Beruf mit betrieblicher Ausbildung
  • Beruf mit Kurz- oder Spezialausbildung

Zer­ti­fi­ka­te und Aus­bil­dungs­ab­schlüs­se

    • Fluglizenzen und -scheine für PilotInnen (z. B. Multi-Crew Pilot Licence MPL, IR(A), Schleppflug-Berechtigung für Segelflugzeuge, Schleppflug-Berechtigung für Banner, Nachtflug-Berechtigung, Nachtflugberechtigung (Hubschrauber), Instrumentenflug-Berechtigung, Berufspilotenlizenz (Flugzeug), Flugzeuglizenzen, Verkehrspilotenlizenz (Flugzeug))

Deutsch­kennt­nis­se nach GERS

Ele­men­ta­re Sprach­ver­wen­dung Selb­stän­di­ge Sprach­ver­wen­dung Kom­pe­ten­te Sprach­ver­wen­dung
A1A2B1B2C1C2

Sie beherrschen die sichere und gut verständliche Kommunikation im Team der Flugzeugbesatzung und kommunizieren fallweise auch mit Fluggästen. Außerdem tragen sie Personalverantwortung in ihrem Team, was erhöhte Anforderungen an die Sprachbeherrschung stellt. Neben der sehr guten Beherrschung von Deutsch sind in diesem Beruf Fremdsprachenkenntnisse unerlässlich, weil die gesamt Kommunikation mit der Flugsicherheit, aber auch die Kommunikation mit Fluggästen in Englisch erfolgt.


Wei­te­re Be­rufs­in­fos

Selbst­stän­dig­keit

Eine selbständige Berufsausübung ist im Rahmen eines freien Gewerbes möglich.

Be­rufs­spe­zia­li­sie­run­gen

  • FlugkapitänIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen

  • FlugkapitänIn für Privatflugzeuge Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen

  • PilotIn für Privatflugzeuge Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen

  • FlugkapitänIn für Verkehrs- und Linienflugzeuge Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen

  • JetpilotIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen

Zu­ord­nung zu BIS-Be­rufs­be­rei­chen und -ober­grup­pen

Zu­ord­nung zu AMS-Be­rufs­sys­te­ma­tik (Sechs­stel­ler)

  • 440101 Flugkapitän/in  
  • 440102 Pilot/in  
  • 440103 Fluglehrer/in  
  • 440104 Hubschrauberpilot/in  

Zu­ord­nung zu ISCO-08-Be­rufs­gat­tun­gen

Be­ru­fe der deut­schen Be­rufs­sys­te­ma­tik

  • Be­rufs­flug­zeug­füh­rer/​Be­rufs­flug­zeug­füh­re­rin (CPL (A))
  • Be­rufs­hub­schrau­ber­füh­rer/​Be­rufs­hub­schrau­ber­füh­re­rin (CPL (H))
  • Check­ka­pi­tän/​Check­ka­pi­tä­nin
  • Chef­pi­lot/​Chef­pi­lo­tin
  • Co-Pi­lot/​Co-Pi­lo­tin

In­for­ma­tio­nen im Aus­bil­dungs­kom­pass

Häu­fig ge­stell­te Fra­gen zum Be­ruf Pi­lo­tIn

Wie viel verdient man als PilotIn?

Das Einstiegsgehalt beträgt mindestens 4.880 brutto pro Monat.

Wie viele offene Stellen gibt es für den Beruf PilotIn?

Derzeit gibt es 1 offene Stellen im eJob-Room des AMS.

Was muss man als PilotIn können?

Als PilotIn braucht man häufig folgende berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten: Berufspilotenlizenz (Flugzeug), Erste Hilfe, Flugnavigation, Flugplanung, Flugvorbereitung, Instrumentenflug-Berechtigung, Verkehrspilotenlizenz (Flugzeug).

Wie gut muss man als PilotIn Deutsch können?

Für den Beruf PilotIn benötigt man Deutschkenntnisse auf Niveau B2: Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben. B2 ist die vierte von sechs Stufen im GERS (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen).
Dieses Berufsprofil wurde aktualisiert am 28. März 2025.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 19. Februar 2025 V2.8.0.0