Normaler Lehrberuf
Fußpfleger / Fußpflegerinnen beurteilen und behandeln die Haut an den Füßen, Beinen, Zehen und Zehennägeln etwa anhand von Wasser-, Wärme- oder Lichtbehandlungen und entfernen z. B. Hühneraugen und Hornhaut.
Lehrzeit: 2 Jahre.
Einkommen im ersten Lehrjahr: ab 600 Euro
Aktuell gibt es 50 offene Stellen zum AMS-eJob-Room
Erstes Lehrjahr: ab €600, Letztes Lehrjahr: ab €1000
Kollektivvertragliche Mindest-Einkommen (Brutto = Betrag VOR Abzug von Steuern und Versicherungsabgaben).
Weitere Informationen: zum AMS-Berufslexikon
Verwandter Lehrberuf | Anrechnung nach dem | |||
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1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr | |
KosmetikerIn | voll | |||
MasseurIn | voll |
Die
Diese Seite wurde aktualisiert am: 28. April 2022 V2.2.0.0