Ausbildungen in der Wasserrettung

Detailkompetenzen

  • Ausbildung zum Lifesaver (m/w)Der neu geschaffene Lifsaver-Schein kann mit dem vollendeten 17. Lebensjahr absolviert werden und soll jenen, die den Retterschein bereits abgelegt haben, die Möglichkeit bieten, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen und zu perfektionieren. So sind mehrere Zeitlimits zu erfüllen und auch bei der Ersten-Hilfe ist mehr Können gefordert.
  • Ausbildung zum/zur WildwasserretterIn (WWR)Für einen Wildwasser-Retterschein sind erweiterte Gewässerkunde (auch Hochwasser), erweiterte Materialkunde, Einsatzorganisation und taktische Führung, erweiterte Sicherungs-, Rettungs- und Bergetechniken sowie Erster Hilfe, Zusatztechniken wie Rafting und Canyoning vorausgesetzte Anforderungen.
  • HelferscheinDer Helferschein (auch Grundschein) ist das erste Rettungsschwimmerabzeichen und der Einstieg zu einer aktiven Laufbahn bei der Wasser-Rettung.
  • RetterscheinRettungsschwimmerausbildung, RettungsschwimmerscheinDer Rettungsschein kann mit dem vollendeten 16. Lebensjahr absolviert werden. Dazu werden die körperliche Eignung (ärztliches Attest), der Besuch eines Rettungsschwimmerkurses und die erfolgreiche Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen vorausgesetzt.

Verwandtschaftsbeziehungen dieses Zertifikats bzw. Ausbildungsabschlusses und seiner Unterbegriffe

Verwandschaftsbeziehungen gering mittel hoch
der Kompetenz LINKS zur Kompetenz RECHTS:
der Kompetenz RECHTS zur Kompetenz LINKS:

Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0