Das sogenannte Gerichtsjahr ist für JuristInnen dann notwendig, wenn sie einen Rechtspflegeberuf (Anwalt/Anwältin, RichterIn, NotarIn) ergreifen wollen. Das Gerichtsjahr dauert neun Monate.
Gefragt sind Zertifikate/Ausbildungsabschlüsse aus dem Bereich Abgeschlossenes Gerichtsjahr in folgenden Berufen: