Absolvierte Prüfung als Voraussetzung, im eigenen Namen über eigenes oder fremdes Recht zu prozessieren.
Detailkompetenzen
Große LUGroße LegitimationsurkundeDurch die "große" Legitimationsurkunde wird der Rechtsanwaltsanwärter vom Ausbildungsanwalt ermächtigt, ihn vor allen Gerichten und Behörden zu vertreten, auch wenn dort die Beiziehung eines Rechtsanwalts gesetzlich vorgeschrieben ist.
Kleine LUKleine LegitimationsurkundeDurch die ""kleine"" Legitimationsurkunde wird der Rechtsanwaltsanwärter vom Ausbildungsanwalt ermächtigt, ihn vor allen Gerichten und Behörden zu vertreten, sofern kein Anwaltszwang besteht.
Verwandtschaftsbeziehungen dieses Zertifikats bzw. Ausbildungsabschlusses und seiner Unterbegriffe