Der neu geschaffene Lifsaver-Schein kann mit dem vollendeten 17. Lebensjahr absolviert werden und soll jenen, die den Retterschein bereits abgelegt haben, die Möglichkeit bieten, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen und zu perfektionieren. So sind mehrere Zeitlimits zu erfüllen und auch bei der Ersten-Hilfe ist mehr Können gefordert.