ApothekerInnen verdienen ab 3.120 Euro brutto pro Monat.
Die meisten ApothekerInnen sind in öffentlichen (und privaten) Apotheken, in Anstaltsapotheken, z. B. in Krankenhäusern, oder Militärapotheken beim Bundesheer beschäftigt. Frühestens nach fünfjähriger Tätigkeit als berufsberechtigteR angestellteR ApothekerIn kann man sich selbstständig machen. Möglichkeiten in Forschung und Entwicklung zu arbeiten, bieten Universitäten, wissenschaftliche Institute, Behörden, z. B. AGES, EMA, und Pharmakonzerne.
Achtung: Der Beruf (z. B. Aufgaben, Tätigkeiten, Ausbildung) ist gesetzlich geregelt.
.... in der online-Stellenvermittlung des AMS (eJob-Room): 3 zum AMS-eJob-Room
Gefragte Kompetenzen und Fähigkeiten im Beruf ApothekerIn sind:
Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf ApothekerIn sind:
Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf ApothekerIn benötigt werden:
Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf ApothekerIn benötigt werden:
1 Grundlegend | 2 Selbstständig | 3 Fortgeschritten | 4 Hoch spezialisiert | ||||
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Beschreibung: ApothekerInnen arbeiten täglich mit unterschiedlichen digital gesteuerten medizinischen Werkzeugen, Geräten und Maschinen, die sie kompetent und sicher einsetzen können. Kleinere Fehler und Probleme können sie selbstständig oder unter Anleitung beheben. Sie nutzen digitale Technologien in der Kommunikation mit ihren MitarbeiterInnen, mit KollegInnen und Kundinnen und Kunden und setzen verschiedene Hard- und Softwareanwendungen im Berufsalltag ein. Außerdem kennen sie die betrieblichen Datensicherheitsregeln und können diese einhalten. Eine besondere Anforderung an ApothekerInnen ist der sichere Umgang mit oft sensiblen PatientInnendaten. |
Kompetenzbereich | Kompetenzstufe(n) von ... bis ... |
Beschreibung | |||||||
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0 - Grundlagen, Zugang und digitales Verständnis | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ApothekerInnen müssen sowohl allgemeine wie auch berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte (z. B. Automatisierte Bestandskontrolle, Digitales Dokumentenmanagement, Krankenhausinformationssysteme, Mobile Payment, Vernetzte Labor- und Analyse-Geräte) auch in komplexen und neuen Arbeitssituationen selbstständig und sicher bedienen und anwenden. |
1 - Umgang mit Informationen und Daten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ApothekerInnen müssen berufsrelevante Daten und Informationen auf fortgeschrittenem Niveau recherchieren, vergleichen, beurteilen und bewerten können sowie aus den gewonnenen Daten selbstständig Schlüsse ableiten und in ihrer Tätigkeit umsetzen. |
2 - Kommunikation, Interaktion und Zusammenarbeit | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ApothekerInnen müssen verschiedene digitale Anwendungen und Geräte zur Kommunikation und Zusammenarbeit mit KollegInnen, MitarbeiterInnen und PatientInnen zuverlässig und selbstständig anwenden können. |
3 - Kreation, Produktion und Publikation | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ApothekerInnen müssen auch komplexere digitale Inhalte, Informationen und Daten selbstständig erfassen und in bestehende digitale Anwendungen einpflegen können. |
4 - Sicherheit und nachhaltige Ressourcennutzung | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ApothekerInnen müssen die allgemeinen und betrieblichen Konzepte des Datenschutzes und der Datensicherheit verstehen und eigenständig auf die ihre Tätigkeit anwenden können, insbesondere im Umgang sensiblen PatientInnendaten. Sie müssen Bedrohungspotenziale erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten können. |
5 - Problemlösung, Innovation und Weiterlernen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ApothekerInnen müssen die Einsatzmöglichkeiten digitaler Tools und Lösungen für ihre Arbeit in den Grundzügen beurteilen können, Fehlerquellen und Problembereiche erkennen und diese auch unter Anleitung beheben können. Sie erkennen eigene digitale Kompetenzlücken und können Schritte zu deren Behebung setzen. |
Elementare Sprachverwendung | Selbständige Sprachverwendung | Kompetente Sprachverwendung | |||
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A1 | A2 | B1 | B2 | C1 | C2 |
In der pharmazeutischen Fachkräfteverordnung ist geregelt, dass das erforderliche Sprachniveau für angestellte ApothekerInnen zumindest B2, für selbstständig tätige ApothekerInnen mindestens C1 entsprechen muss. |
Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0