Doktoratsstudien dienen hauptsächlich der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit und dauern 6 Semester. Zulassungsvoraussetzung ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Master-, Diplom-, bzw. Lehramtsstudiums. Dieses Studium wird mit dem akademischen Grad Doktor / Doktorin abgeschlossen. Im Rahmen des Doktoratsstudiums ist eine Dissertation (wissenschaftliche Arbeit) anzufertigen. Die Dissertation ist im Rahmen des Rigorosums (sog. "strenge Prüfung“) zu verteidigen.