Doktoratsstudium  
                    
                 
                     
                    Universität Klagenfurt
Kärnten
Das Doktorat der Rechtswissenschaften kann nur im Dissertationsgebiet der Rechtswissenschaften absolviert werden. Das Doktorat umfasst eine Regelstudiendauer von 3 Jahren. Unabhängig davon, ob das Doktorat im Rahmen einer Anstellung an der Universität oder berufsbegleitend durchgeführt werden soll – im Zentrum steht immer die eigenständige wissenschaftliche Forschung im Rahmen des Dissertationsprojekts. Zulassungsvoraussetzungen und Aufbau sind im jeweiligen Curriculum festgelegt.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 30. Oktober 2025 V3.0.0.0