Prüfung, welche notwendig ist, um zu einem Notar bzw. einer Notarin ernannt zu werden; sie besteht aus zwei vor einer Notariatsprüfungskommission bei einem Oberlandesgericht abzulegenden Teilprüfungen.
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Notariatsprüfung | JuristIn |
Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0