FußpflegerIn

Haupttätigkeiten

Einkommen

FußpflegerInnen verdienen ab 1.720 Euro bis 1.770 Euro brutto pro Monat.

Je nach Qualifikationsniveau kann das Einstiegsgehalt auch höher ausfallen:

  • Beruf mit Lehrausbildung: ab 1.750 Euro brutto
  • Beruf mit Kurz- oder Spezialausbildung: 1.720 bis 1.770 Euro brutto

In den angegebenen Einkommenswerten sind Trinkgelder nicht enthalten, die in diesem Beruf oft einen wichtigen Bestandteil des Einkommens ausmachen.

Beschäftigungsmöglichkeiten

FußpflegerInnen werden insbesondere in den Kleinbetrieben des Fußpflegergewerbes (z.B. Fußpflegesalons, Kosmetiksalons), in Spitälern, Sanatorien (Altersheimen) und Kurbädern beschäftigt.

Aktuelle Stellenangebote

.... in der online-Stellenvermittlung des AMS (eJob-Room): 124 zum AMS-eJob-Room

Österreich-Karte der offenen Stellen

Österreich Karte

Weitere berufliche Kompetenzen

Berufliche Basiskompetenzen

Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf FußpflegerIn sind:

Fachliche berufliche Kompetenzen

Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf FußpflegerIn benötigt werden:

Überfachliche berufliche Kompetenzen

Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf FußpflegerIn benötigt werden:

Digitale Kompetenzen nach DigComp

1 Grundlegend 2 Selbstständig 3 Fortgeschritten 4 Hoch spezialisiert
               
Beschreibung: FußpflegerInnen sind vor allem in der Lage, alltägliche und berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte zur Kommunikation, Zusammenarbeit und Dokumentation zu nutzen. Für ihre Tätigkeit ist außerdem ein erhöhtes Bewusstsein über die Einhaltung von Datensicherheits- und Datenschutzregeln wichtig, weil sie bei ihrer Tätigkeit unmittelbar mit KundInnendaten in Kontakt kommen können.

Detailinfos zu den digitalen Kompetenzen

Kompetenzbereich Kompetenzstufe(n)
von ... bis ...
Beschreibung
0 - Grundlagen, Zugang und digitales Verständnis 1 2 3 4 5 6 7 8 FußpflegerInnen können berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte in alltäglichen Situationen kompetent bedienen und anwenden.
1 - Umgang mit Informationen und Daten 1 2 3 4 5 6 7 8 FußpflegerInnen können selbstständig für ihre Arbeit erforderliche Informationen recherchieren, erfassen, vergleichen, beurteilen und in ihrer Tätigkeit anwenden sowie arbeitsrelevante Daten und Informationen mit betriebsüblichen Mitteln abrufen und nutzen.
2 - Kommunikation, Interaktion und Zusammenarbeit 1 2 3 4 5 6 7 8 FußpflegerInnen können alltägliche und betriebsspezifische digitale Geräte zur Kommunikation einsetzen.
3 - Kreation, Produktion und Publikation 1 2 3 4 5 6 7 8 FußpflegerInnen können standardisierte arbeitsrelevante Daten und Informationen selbstständig in bestehenden digitalen Anwendungen erfassen und dokumentieren.
4 - Sicherheit und nachhaltige Ressourcennutzung 1 2 3 4 5 6 7 8 FußpflegerInnen sind sich der Bedeutung des Datenschutzes und der Datensicherheit bewusst insbesondere im Umgang mit KundInnendaten, kennen die grundlegenden betrieblichen Regeln und halten sie ein.
5 - Problemlösung, Innovation und Weiterlernen 1 2 3 4 5 6 7 8 FußpflegerInnen erkennen Probleme mit digitalen Geräten und Anwendungen bei ihrer Arbeit und können einfache klar definierte Probleme selbstständig lösen bzw. die erforderlichen Schritte für die Behebung der Probleme setzen.

Ausbildung, Zertifikate, Weiterbildung

Typische Qualifikationsniveaus

  • Beruf mit Kurz- oder Spezialausbildung
  • Beruf mit Lehrausbildung

Weiterbildung

Fachliche Weiterbildung VertiefungFachliche Weiterbildung AufstiegsperspektivenBereichsübergreifende WeiterbildungWeiterbildungsveranstalter

Deutschkenntnisse nach GERS

Elementare Sprachverwendung Selbständige Sprachverwendung Kompetente Sprachverwendung
A1A2B1B2C1C2

Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht der Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden. Sie müssen sie sowohl fachlich beraten als auch allgemein mit ihnen kommunizieren können. Außerdem kommunizieren sie im Team und müssen Arbeitsanweisungen verstehen und ausführen. In allen Fällen überwiegt die mündliche Kommunikation.


Weitere Berufsinfos

Selbstständigkeit

Reglementiertes Gewerbe:
  • Fußpflege
  Eine selbständige Berufsausübung ist im Rahmen eines freien Gewerbes möglich.

Berufsspezialisierungen

  • *Pedicurist

  • Fuß- und SchönheitspflegerIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

  • FußpflegerIn (Podologie) Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

  • Hand- und FußpflegerIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

  • HühneraugenoperateurIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

Verwandte Berufe

Zuordnung zu BIS-Berufsbereichen und -obergruppen

Zuordnung zu AMS-Berufssystematik (Sechssteller)

  • 571102 Fußpfleger/in  
  • 571106 Pedikeur/in  
  • 571114 Fußpfleger/in (Podolog(e)in)  
  • 571181 Fußpfleger/in (Podologie)  

Zuordnung zu ISCO-08-Berufsgattungen

Berufe der deutschen Berufssystematik (KldB)

  • Fußpfleger/Fußpflegerin (kosmetisch)
  • Staatlich geprüfter Podologe/Staatlich geprüfte Podologin

Informationen im Ausbildungskompass

Häufig gestellte Fragen zum Beruf FußpflegerIn

Wie viel verdient man als FußpflegerIn?

Das Einstiegsgehalt beträgt mindestens 1.720 brutto pro Monat.

Wie viele offene Stellen gibt es für den Beruf FußpflegerIn?

Derzeit gibt es 124 offene Stellen im eJob-Room des AMS.

Was muss man als FußpflegerIn können?

Als FußpflegerIn braucht man häufig folgende berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten: French Pedicure, Fuß- und Beinmassage, Fußpflege für DiabetikerInnen, Fußpilzbehandlung, Fußreflexzonenmassage, Hausbesuche, Hautreinigung, Hühneraugenbehandlung, Nageldesign, Vertrautheit mit Hygienevorschriften.

Wie gut muss man als FußpflegerIn Deutsch können?

Für den Beruf FußpflegerIn benötigt man Deutschkenntnisse auf Niveau B1: Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben. B1 ist die dritte von sechs Stufen im GERS (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen).
Dieses Berufsprofil wurde aktualisiert am 13. Dezember 2024.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0