SprachlehrerInnen verdienen ab 2.450 Euro bis 2.980 Euro brutto pro Monat.
Je nach Qualifikationsniveau kann das Einstiegsgehalt auch höher ausfallen:
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten vor allem Sprach-, und Lerninstitute (Nachhilfeunterricht, Erwachsenenbildung) sowie verschiedene Institutionen die Sprachkurse anbieten, wie z.B. Volkshochschulen und Universitäten.
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Gefragte Kompetenzen und Fähigkeiten im Beruf SprachlehrerIn sind:
Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf SprachlehrerIn sind:
Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf SprachlehrerIn benötigt werden:
Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf SprachlehrerIn benötigt werden:
1 Grundlegend | 2 Selbstständig | 3 Fortgeschritten | 4 Hoch spezialisiert | ||||
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Beschreibung: Die digitalen Kompetenzen von SprachlehrerInnen sind besonders in Zusammenhang mit der Recherche, Bewertung und Interpretation von Informationen und Daten sowie in der Kommunikation und Dokumentation gefragt. Aber auch in der Gestaltung eigener digitaler Inhalte werden digitale Kompetenzen für SprachlehrerInnen immer wichtiger. Das Thema Sicherheit und Schutz spielt im Umgang mit Daten und Anwendungen in diesem Beruf eine große Rolle. |
Kompetenzbereich | Kompetenzstufe(n) von ... bis ... |
Beschreibung | |||||||
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0 - Grundlagen, Zugang und digitales Verständnis | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | SprachlehrerInnen müssen die Möglichkeiten digitaler Tools und Anwendungen (z. B. Blended Learning, Digitales Dokumentenmanagement, Lernplattformen und -Apps, Hybrid Learning) für den eigenen Arbeitsbereich verstehen und diese selbstständig auch in neuen Arbeitssituationen anwenden können. |
1 - Umgang mit Informationen und Daten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | SprachlehrerInnen müssen auch umfangreiche digitale Informationen und Daten recherchieren, strukturieren, bewerten und interpretieren können. |
2 - Kommunikation, Interaktion und Zusammenarbeit | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | SprachlehrerInnen müssen verschiedene digitale Anwendungen und Geräte zur Kommunikation und Zusammenarbeit mit KollegInnen, ProjektpartnerInnen oder Lernenden selbstständig anwenden und an den eigenen Bedarf anpassen können. |
3 - Kreation, Produktion und Publikation | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | SprachlehrerInnen müssen digitale Inhalte, Informationen und Daten selbstständig erstellen und in bestehende digitale Tools einpflegen können. Außerdem erstellen sie eigene und neue digitale Lerninhalte. |
4 - Sicherheit und nachhaltige Ressourcennutzung | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | SprachlehrerInnen haben ein hohes Bewusstsein zur Bedeutung des Datenschutzes und der Datensicherheit, kennen die für ihren Arbeitsbereich relevanten Regeln, halten sie ein und veranlassen aktiv Maßnahmen, wenn sie mögliche Sicherheitslücken beispielsweise im Umgang mit Daten entdecken. |
5 - Problemlösung, Innovation und Weiterlernen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | SprachlehrerInnen erkennen Probleme mit digitalen Geräten und Anwendungen bei ihrer Arbeit und können einfache klar definierte Probleme selbstständig bzw. unter Anleitung lösen und wissen, welche Schritte für die Behebung der Probleme gesetzt werden müssen. Sie erkennen eigene digitale Kompetenzlücken und können diese beheben. |
Elementare Sprachverwendung | Selbständige Sprachverwendung | Kompetente Sprachverwendung | |||
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A1 | A2 | B1 | B2 | C1 | C2 |
Sie kommunizieren mündlich mit ihren Schülerinnen und Schülern, entwickeln Trainingskonzepte schriftlich und besprechen sich mit Auftraggeberinnen und Auftraggebern. Als SprachlehrerIn für Deutsch sind jedenfalls sehr gute Deutschkenntnisse erforderlich. Als FremdsprachenlehrerIn reichen meist auch geringere Deutschkenntnisse aus, weil die Unterrichts- und Trainingstätigkeit im Wesentlichen in der Fremdsprache erfolgt. |
Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0