VersicherungsberaterInnen verdienen ab 1.980 Euro bis 2.890 Euro brutto pro Monat.
Je nach Qualifikationsniveau kann das Einstiegsgehalt auch höher ausfallen:
VersicherungsberaterInnen werden vor allem im Außendienst bei Versicherungsunternehmen, Versicherungsvereinen und Versicherungsagenturen aber auch bei Banken sowie bei Vermögensberatungsfirmen beschäftigt (angestellt als VersicherungsberaterIn oder als selbständigeR VersicherungsmaklerIn). Die Vergütung erfolgt großteils auf Provisionsbasis.
.... in der online-Stellenvermittlung des AMS (eJob-Room): 238 zum AMS-eJob-Room
Gefragte Kompetenzen und Fähigkeiten im Beruf VersicherungsberaterIn sind:
Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf VersicherungsberaterIn sind:
Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf VersicherungsberaterIn benötigt werden:
Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf VersicherungsberaterIn benötigt werden:
1 Grundlegend | 2 Selbstständig | 3 Fortgeschritten | 4 Hoch spezialisiert | ||||
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Beschreibung: VersicherungsberaterInnen müssen den Umgang mit berufsspezifischen Softwarelösungen und digitalen Anwendungen sicher und eigenständig beherrschen. Sie sind in der Lage, selbstständig digitale Inhalte zu erstellen und zu bearbeiten sowie Fehler zu beheben. Auch können sie digitale Anwendungen für die Kommunikation mit Kundinnen und Kunden, die Zusammenarbeit im Betrieb und die Dokumentation routiniert verwenden. Außerdem kennen sie die betrieblichen Datensicherheitsvorschriften und halten diese ein. |
Kompetenzbereich | Kompetenzstufe(n) von ... bis ... |
Beschreibung | |||||||
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0 - Grundlagen, Zugang und digitales Verständnis | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | VersicherungsberaterInnen müssen sowohl allgemeine wie auch berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte (z. B. Datenbanken, betriebliche Software, Digitales Dokumentenmanagement) selbstständig und sicher anwenden können sowie auch komplexe und unvorhergesehene Aufgaben flexibel lösen können. |
1 - Umgang mit Informationen und Daten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | VersicherungsberaterInnen müssen selbstständig Daten und Informationen recherchieren, vergleichen, beurteilen und bewerten können, aus den gewonnenen Daten Konzepte und Empfehlungen ableiten und in ihrer Arbeit umsetzen. |
2 - Kommunikation, Interaktion und Zusammenarbeit | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | VersicherungsberaterInnen müssen verschiedene digitale Anwendungen und Geräte zur Kommunikation und Zusammenarbeit mit KollegInnen, Kundinnen und Kunden und PartnerInnen unabhängig und sicher anwenden können. |
3 - Kreation, Produktion und Publikation | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | VersicherungsberaterInnen müssen auch komplexe digitale Inhalte, Informationen und Daten selbstständig erfassen und in bestehende digitale Tools einpflegen können. |
4 - Sicherheit und nachhaltige Ressourcennutzung | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | VersicherungsberaterInnen müssen die allgemeinen und betrieblichen Konzepte des Datenschutzes und der Datensicherheit verstehen und im Umgang mit hochsensiblen Daten auf fortgeschrittenem Niveau in ihre Tätigkeit anwenden können. Sie erkennen Bedrohungspotenziale und leiten geeignete Gegenmaßnahmen ein. |
5 - Problemlösung, Innovation und Weiterlernen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | VersicherungsberaterInnen müssen die Einsatzmöglichkeiten digitaler Tools und Lösungen für ihre Arbeit in den Grundzügen beurteilen können, Fehler und Probleme erkennen und diese auch unter Anleitung lösen. Sie erkennen selbstständig eigene digitale Kompetenzlücken und können diese beheben. |
Elementare Sprachverwendung | Selbständige Sprachverwendung | Kompetente Sprachverwendung | |||
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A1 | A2 | B1 | B2 | C1 | C2 |
Sie müssen auch umfangreiche mündliche und schriftliche Arbeitsanweisungen verstehen und ausführen können. Sie beherrschen den Schriftverkehr, kommunizieren und telefonieren im Team und mit Kundinnen und Kunden und erledigen organisatorische Aufgaben schriftlich und am Telefon. Durch die intensive Kundinnen- und Kundenberatung sind in der Regel sehr gute Sprachkenntnisse erforderlich. In der Betreuung fremdsprachiger Kundinnen- und Kundengruppen werden von Versicherungen zunehmend auch BeraterInnen eingesetzt, die die jeweilige Fremdsprache als Muttersprache sprechen. Dabei werden mitunter auch geringere Deutschkenntnisse vorausgesetzt. |
Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0