
BERUF



Haupttätigkeit
Straßenaufsichtsorgane überwachen den sich bewegenden und den ruhenden Verkehr. Sie kontrollieren die Parkscheine und Dauerparkberechtigungen (Parkpickerl) bei Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen und Zonen mit Parkraumbewirtschaftung oder andere Park- und Verkehrsgenehmigungen (Vignette, GO-Box). Sie sind befugt, Organstrafverfügungen („Strafzettel“) zu verteilen und Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Sie regeln den Verkehr an kreuzenden und einmündenden Straßen, z. B. vor einem Veranstaltungsgelände, und führen Straßensperren durch. Außerdem können Straßenaufsichtsorgane zur Durchführung von Transportbegleitungen bei Sondertransporten eingesetzt werden (für die Begleitungen ab Stufe 2 ist die Bestellung und Vereidigung vom zuständigen Amt der Landesregierung erforderlich).Beschäftigungsmöglichkeiten
Seit 1991 ist die Parkraumüberwachung in Österreich privatisiert; die entsprechenden Aufgaben wurden von den Kommunen selbst übernommen oder an private Wach- und Sicherheitsdienste ausgelagert. In Wien gibt es Straßenaufsichtsorgane, die dienstrechtlich der Bundespolizei Wien unterstehen und dort ausgebildet werden. Beschäftigungsmöglichkeiten für Straßenaufsichtsorgane mit Berechtigung zur Transportbegleitung bieten sich in Transportbegleitbetrieben oder im Güterbeförderungsgewerbe.Arbeitsumfeld
Außenarbeit, Ständiges GehenTypische Qualifikationsniveaus

Fachliche berufliche Kompetenzen




Überfachliche berufliche Kompetenzen


In Inseraten gefragte berufliche Kompetenzen
Ausbildung zum vereidigten Straßenaufsichtsorgan; Führerschein B; Parkplatzkontrolle; Straßenverkehrsordnung; Überwachung des ruhenden Verkehrs; Verkehrsrecht; VerkehrsüberwachungEinkommen
Durchschnittliches Einstiegsgehalt ab Euro 1510 brutto pro MonatBerufsspezialisierungen












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Der Beruf Straßenaufsichtsorgan (m/w) gehört ...
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