FloristInnen beraten KundInnen beim Kauf von Schnittblumen, Topf- und Gartenpflanzen, stellen Sträuße, Gestecke und Kränze her und dekorieren die Verkaufsflächen.
Bezeichnung laut Lehrberufsliste bzw. Ausbildungsordnung
Florist/Floristin
Veraltete Lehrberufsbezeichnungen
BlumenbinderIn und -händlerIn (FloristIn) (gültig bis 31. Mai 2016)
Zusätzlicher Hinweis
Für MaturantInnen gibt es die Möglichkeit, anstatt der klassischen Lehrausbildung die Duale Akademie "Gardening & Floristry" bei der WKO zu absolvieren.
Diese Lehre wurde aktualisiert am 08. April 2024.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 17. Juli 2024 V2.6.0.0