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Fußpfleger / Fußpflegerinnen beurteilen und behandeln die Haut an den Füßen, Beinen, Zehen und Zehennägeln etwa anhand von Wasser-, Wärme- oder Lichtbehandlungen und entfernen z. B. Hühneraugen und Hornhaut.
Lehrzeit: 2 Jahre.
Aktuell gibt es 63 offene Stellen zum AMS-eJob-Room
Die Gesamtzahl der offenen Stellen weicht aus technischen Gründen teilweise von der Summe der Einzelwerte ab.
Erstes Lehrjahr: ab €0, Letztes Lehrjahr: ab €0
Kollektivvertragliche Mindest-Einkommen (Brutto = Betrag VOR Abzug von Steuern und Versicherungsabgaben).
Weitere Informationen, u. a. zu abweichenden Regelungen pro Bundesland und etwaigen Sonderregelungen: zum AMS-Berufslexikon
Die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf "FußpflegerIn" ersetzt KEINE Lehrabschlussprüfung in verwandten Lehrberufen.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 17. Juli 2024 V2.6.0.0