Ausbildung, die zur Betreuung von bezirksgerichtlichen Strafverfahren, zur Durchführung staatsanwaltschaftlicher Aufgaben, zur Durchführung von Ermittlungsverfahren, zur Verhandlung von Verfahren, Verfassung von Rechtsmitteln und zur Erteilung von Rechtsauskünften sowie -belehrungen berechtigt.
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Bezirksanwaltsausbildung | GerichtsbediensteteR |
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