Für Personen, die ihre Lehre abgebrochen oder voll absolviert, jedoch die Prüfung nicht gemacht haben, besteht die Möglichkeit, eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung zu machen.
Ця сторінка була оновлена: (Diese Seite wurde aktualisiert am:) 07. November 2024 V2.7.0.0