Das sogenannte Gerichtsjahr ist für JuristInnen dann notwendig, wenn sie einen Rechtspflegeberuf (Anwalt/Anwältin, RichterIn, NotarIn) ergreifen wollen. Das Gerichtsjahr dauert neun Monate.
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Abgeschlossenes Gerichtsjahr | JuristIn Rechtsanwalt/-anwältin |
Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0