Jedes österreichische Unternehmen mit mehr als 100 ArbeitnehmerInnen ist gemäß § 11 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 verpflichtet, einen fachlich qualifizierteN AbfallbeauftragteN sowie eineN StellvertreterIn zu bestellen.
Verwandtschaftsbeziehungen dieses Zertifikats bzw. Ausbildungsabschlusses und seiner Unterbegriffe