FriseurIn und StylistIn

Haupttätigkeiten

Einkommen

Friseure/Friseurinnen und Stylisten/Stylistinnen verdienen ab 1.770 Euro brutto pro Monat.

  • Beruf mit Lehrausbildung: ab 1.770 Euro brutto

In den angegebenen Einkommenswerten sind Trinkgelder nicht enthalten, die in diesem Beruf oft einen wichtigen Bestandteil des Einkommens ausmachen.

Beschäftigungsmöglichkeiten

Friseure/Friseurinnen und Stylisten/Stylistinnen sind vor allem in Klein- und Mittelbetrieben des Friseurgewerbes beschäftigt.

Aktuelle Stellenangebote

.... in der online-Stellenvermittlung des AMS (eJob-Room): 669 zum AMS-eJob-Room

Österreich-Karte der offenen Stellen

Österreich Karte

Weitere berufliche Kompetenzen

Berufliche Basiskompetenzen

Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf FriseurIn und StylistIn sind:

Fachliche berufliche Kompetenzen

Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf FriseurIn und StylistIn benötigt werden:

Überfachliche berufliche Kompetenzen

Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf FriseurIn und StylistIn benötigt werden:

Digitale Kompetenzen nach DigComp

1 Grundlegend 2 Selbstständig 3 Fortgeschritten 4 Hoch spezialisiert
               
Beschreibung: FriseurInnen und StylistInnen sind vor allem in der Lage, alltägliche und berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte zur Kommunikation, Zusammenarbeit und Dokumentation zu nutzen und berufsspezifische digitale Geräte zu bedienen. Für ihre Tätigkeit ist außerdem ein erhöhtes Bewusstsein über die Einhaltung von Datensicherheits- und Datenschutzregeln wichtig, weil sie bei ihrer Tätigkeit unmittelbar mit KundInnendaten in Kontakt kommen können.

Detailinfos zu den digitalen Kompetenzen

Kompetenzbereich Kompetenzstufe(n)
von ... bis ...
Beschreibung
0 - Grundlagen, Zugang und digitales Verständnis 1 2 3 4 5 6 7 8 FriseurInnen und StylistInnen können berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte (z. B. Augmented-Reality-Visualisierung, Mobile Payment) in alltäglichen Situationen kompetent bedienen und anwenden.
1 - Umgang mit Informationen und Daten 1 2 3 4 5 6 7 8 FriseurInnen und StylistInnen können selbstständig für ihre Arbeit erforderliche Informationen recherchieren, erfassen, vergleichen, beurteilen und in ihrer Tätigkeit anwenden sowie arbeitsrelevante Daten und Informationen mit betriebsüblichen Mitteln abrufen und nutzen.
2 - Kommunikation, Interaktion und Zusammenarbeit 1 2 3 4 5 6 7 8 FriseurInnen und StylistInnen können alltägliche und betriebsspezifische digitale Geräte zur Kommunikation mit KollegInnen und Kundinnen und Kunden einsetzen.
3 - Kreation, Produktion und Publikation 1 2 3 4 5 6 7 8 FriseurInnen und StylistInnen müssen digitale Inhalte, Informationen und Daten selbstständig erfassen und in bestehende digitale Anwendungen einpflegen können.
4 - Sicherheit und nachhaltige Ressourcennutzung 1 2 3 4 5 6 7 8 FriseurInnen und StylistInnen sollten ein erhöhtes Bewusstsein zur Bedeutung des Datenschutzes und der Datensicherheit haben, kennen die grundlegenden betrieblichen Regeln und halten sie ein.
5 - Problemlösung, Innovation und Weiterlernen 1 2 3 4 5 6 7 8 FriseurInnen erkennen Probleme mit digitalen Geräten und Anwendungen bei ihrer Arbeit und können einfache klar definierte Probleme selbstständig lösen bzw. die erforderlichen Schritte für die Behebung der Probleme setzen.

Ausbildung, Zertifikate, Weiterbildung

Typische Qualifikationsniveaus

  • Beruf mit Lehrausbildung

Zertifikate und Ausbildungsabschlüsse

Deutschkenntnisse nach GERS

Elementare Sprachverwendung Selbständige Sprachverwendung Kompetente Sprachverwendung
A1A2B1B2C1C2

Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht der Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden. Sie müssen sie sowohl fachlich beraten als auch allgemein mit ihnen kommunizieren können. Außerdem kommunizieren sie im Team und müssen Arbeitsanweisungen verstehen und ausführen. In allen Fällen überwiegt die mündliche Kommunikation.
Für den Einstieg in die Ausbildung kann eine durchschnittliche Sprachbeherrschung (Niveau B1) ausreichend sein. Für die Berufsausübung sollten aber auf jeden Fall gute Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B2) erreicht werden.


Weitere Berufsinfos

Selbstständigkeit

Reglementiertes Gewerbe:
  • FriseurIn- und PerückenmacherIn (StylistIn) (Handwerk)
  Eine selbständige Berufsausübung ist im Rahmen eines freien Gewerbes möglich.

Berufsspezialisierungen

  • *Hairdresser and wigmaker (stylist)

  • FriseurIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen

  • FriseurIn (StylistIn) Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

  • FriseurIn und PerückenmacherIn (StylistIn) Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen Zusätzliche Informationen Öffnen/Schließen

  • EindreherIn Schreibweisevarianten Öffnen/Schließen

Zuordnung zu BIS-Berufsbereichen und -obergruppen

Zuordnung zu AMS-Berufssystematik (Sechssteller)

  • 570101 Damen- und Herrenfriseur/in  
  • 570102 Damenfriseur/in  
  • 570103 Herren- und Damenfriseur/in  
  • 570104 Herrenfriseur/in  
  • 570106 Perückenmacher/in  
  • 570107 Tressierer/in  
  • 570108 Friseur/in  
  • 570109 Friseurmeister/in  
  • 570182 Friseur (Stylist)/Friseurin (Stylistin)  
  • 575102 Knüpfer/in  

Zuordnung zu ISCO-08-Berufsgattungen

Berufe der deutschen Berufssystematik

  • Damenfriseur/Damenfriseurin
  • Friseur/Friseurin
  • Friseurmeister/Friseurmeisterin
  • Herrenfriseur/Herrenfriseurin
  • Perückenmacher/Perückenmacherin

Informationen im Berufslexikon

Informationen im Ausbildungskompass

Häufig gestellte Fragen zum Beruf FriseurIn und StylistIn

Wie viel verdient man als FriseurIn und StylistIn?

Das Einstiegsgehalt beträgt mindestens 1.770 brutto pro Monat.

Wie viele offene Stellen gibt es für den Beruf FriseurIn und StylistIn?

Derzeit gibt es 669 offene Stellen im eJob-Room des AMS.

Was muss man als FriseurIn und StylistIn können?

Als FriseurIn und StylistIn braucht man häufig folgende berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten: Braut- und Ballfrisuren, Damenfrisuren, Dekorative Kosmetik, Farb- und Stilberatung, Färben von Augenbrauen und Wimpern, Haare glätten, Haare waschen, Haartönungen, Haarverlängerung und -verdichtung, Hand- und Fingernagelpflege, Herrenfrisuren, Kinderfrisuren, Kopfmassage, Nageldesign, Terminkoordination, Trendfrisuren.

Wie gut muss man als FriseurIn und StylistIn Deutsch können?

Für den Beruf FriseurIn und StylistIn benötigt man Deutschkenntnisse auf Niveau B1: Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben. B1 ist die dritte von sechs Stufen im GERS (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen).
Dieses Berufsprofil wurde aktualisiert am 18. April 2024.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0