Zahnärzte/-ärztinnen verdienen ab 5.370 Euro bis 5.830 Euro brutto pro Monat.
In den angegebenen Einkommenswerten sind Zulagen nicht enthalten, diese können das Bruttogehalt um mehr als 10 % erhöhen.
ZahnärztInnen können ihren Beruf im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausüben, z. B. in Zahnkliniken, zahnärztlichen Ambulatorien. Weiters können sie eine eigene zahnärztliche Ordination einrichten. Zudem können Zahnärzte/-ärztinnen auch in Rehabilitations- und Kuranstalten tätig sein.
Achtung: Der Beruf (z. B. Aufgaben, Tätigkeiten, Ausbildung) ist gesetzlich geregelt. Für eine Berufsausübung ist eine Eintragung in der Liste der Zahnärzte/-ärztinnen nötig. Weitere Informationen hierzu sind bei den Landeszahnärztekammern erhältlich.
.... in der online-Stellenvermittlung des AMS (eJob-Room): 16 zum AMS-eJob-Room
Gefragte Kompetenzen und Fähigkeiten im Beruf Zahnarzt/-ärztin sind:
Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf Zahnarzt/-ärztin sind:
Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf Zahnarzt/-ärztin benötigt werden:
Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf Zahnarzt/-ärztin benötigt werden:
1 Grundlegend | 2 Selbstständig | 3 Fortgeschritten | 4 Hoch spezialisiert | ||||
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Beschreibung: Zahnärzte und -ärztinnen arbeiten täglich mit unterschiedlichen digital gesteuerten zahnmedizinischen Werkzeugen, Geräten und Maschinen, die sie kompetent und sicher einsetzen können. Kleinere Fehler und Probleme können sie selbstständig oder unter Anleitung beheben. Sie nutzen digitale Technologien in der Kommunikation mit ihren MitarbeiterInnen, mit KollegInnen, PatientInnen und Behörden und setzen verschiedene Hard- und Softwareanwendungen im Büroalltag ein. Eine besondere Anforderung an Zahnärztinnen und -ärzte ist der sichere Umgang mit oft sensiblen PatientInnendaten. |
Kompetenzbereich | Kompetenzstufe(n) von ... bis ... |
Beschreibung | |||||||
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0 - Grundlagen, Zugang und digitales Verständnis | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ZahnärztInnen müssen sowohl allgemeine wie auch berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte selbstständig und sicher anwenden können (z. B. medizinische Geräte, elektronische Gesundheitsakte, Diagnosetools, Datenbanken) sowie auch komplexe und unvorhergesehene Aufgaben flexibel lösen können. |
1 - Umgang mit Informationen und Daten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ZahnärztInnen müssen umfassend berufsrelevante Daten und Informationen auf fortgeschrittenem Niveau recherchieren, vergleichen, beurteilen und bewerten können und aus den gewonnenen Daten selbstständig Schlüsse für ihre Arbeit ableiten. |
2 - Kommunikation, Interaktion und Zusammenarbeit | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ZahnärztInnen müssen verschiedene digitalen Anwendungen und Geräte zur Kommunikation und Zusammenarbeit mit KollegInnen, MitarbeiterInnen, PatientInnen und insbesondere mit Behörden zuverlässig und selbstständig anwenden können. Sie können MitarbeiterInnen dazu anleiten und bewältigen auch neue Anforderungen. |
3 - Kreation, Produktion und Publikation | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ZahnärztInnen müssen umfassende digitale Inhalte, Informationen und Daten auf fortgeschrittenem Niveau erfassen und in bestehende digitale Tools einpflegen können. |
4 - Sicherheit und nachhaltige Ressourcennutzung | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ZahnärztInnen müssen die allgemeinen und betrieblichen Konzepte des Datenschutzes und der Datensicherheit verstehen und eigenständig auf die ihre Tätigkeit anwenden können, insbesondere im Umgang mit sensiblen PatientInnendaten. Sie müssen Bedrohungspotenziale erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten können und überdies die eigenen MitarbeiterInnen im sensiblen Umgang mit Daten anleiten. |
5 - Problemlösung, Innovation und Weiterlernen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ZahnärztInnen müssen die Einsatzmöglichkeiten digitaler Anwendungen für ihre Arbeit in den Grundzügen beurteilen können, Fehlerquellen und Problembereiche erkennen und diese auch unter Anleitung beheben können. Sie erkennen eigene digitale Kompetenzlücken und können Schritte zu deren Behebung setzen. |
Elementare Sprachverwendung | Selbständige Sprachverwendung | Kompetente Sprachverwendung | |||
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A1 | A2 | B1 | B2 | C1 | C2 |
Das Ärztegesetz legt für eine Berufsberechtigung als Arzt/Ärztin u.a. ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache fest. Ärzte/Ärztinnen, die ihre Ausbildung in einem nicht-deutschsprachigen Land abgeschlossen haben, müssen als Nachweis die Sprachprüfung Deutsch bei der Ärztekammer bestehen (soweit nicht andere sprachbezogene Voraussetzungen erfüllt sind). Um zu dieser Prüfung antreten zu können, wird das Sprachniveau B2 vorausgesetzt. Dieses Niveau kann somit als Mindestanforderung für die Berufsausübung auch bei Zahnärzten und -ärztinnen gesehen werden. In weiterer Folge sollte das Niveau jedoch auf C1 liegen. |
Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0