Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin verdienen ab 3.500 Euro bis 5.930 Euro brutto pro Monat.
In den angegebenen Einkommenswerten sind Zulagen nicht enthalten, diese können das Bruttogehalt um mehr als 10 % erhöhen.
ÄrztInnen für Allgemeinmedizin werden v. a. von Kliniken und Krankenanstalten, Ambulatorien, Kur- oder psychiatrischen Einrichtungen sowie Alten- und Pflegeheimen beschäftigt. Weiters können ÄrztInnen für Allgemeinmedizin eine eigene Ordination einrichten, sich mit KollegInnen zu einer Praxisgemeinschaft zusammenschließen.
Achtung: Der Beruf (z. B. Aufgaben, Tätigkeiten, Ausbildung) ist gesetzlich geregelt. Für eine Berufsausübung ist eine Eintragung in die Ärzteliste nötig.
.... in der online-Stellenvermittlung des AMS (eJob-Room): 525 zum AMS-eJob-Room
Gefragte Kompetenzen und Fähigkeiten im Beruf Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin sind:
Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin sind:
Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin benötigt werden:
Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin benötigt werden:
1 Grundlegend | 2 Selbstständig | 3 Fortgeschritten | 4 Hoch spezialisiert | ||||
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Beschreibung: ÄrztInnen für Allgemeinmedizin arbeiten täglich mit unterschiedlichen digital gesteuerten medizinischen Werkzeugen, Geräten und Maschinen, die sie kompetent und sicher einsetzen können. Kleinere Fehler und Probleme können sie selbstständig oder unter Anleitung beheben. Sie nutzen digitale Technologien in der Kommunikation mit ihren MitarbeiterInnen, mit KollegInnen, PatientInnen und Behörden und setzen verschiedene Hard- und Softwareanwendungen sowohl in der medizinischen Tätigkeit als auch im Büroalltag kompetent ein. Eine besondere Anforderung an Ärzte und Ärztinnen für Allgemeinmedizin ist der sichere Umgang mit oft sensiblen PatientInnendaten. |
Kompetenzbereich | Kompetenzstufe(n) von ... bis ... |
Beschreibung | |||||||
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0 - Grundlagen, Zugang und digitales Verständnis | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ÄrztInnen für Allgemeinmedizin müssen sowohl allgemeine wie auch berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte selbstständig und sicher anwenden können (z. B. medizinische Apparate, elektronische Gesundheitsakte, Diagnosetools, Datenbanken) sowie auch komplexe und unvorhergesehene Aufgaben flexibel lösen können. |
1 - Umgang mit Informationen und Daten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ÄrztInnen für Allgemeinmedizin müssen berufsrelevante Daten und Informationen auf fortgeschrittenem Niveau recherchieren, vergleichen, beurteilen und bewerten können und aus den gewonnenen Daten selbstständig Schlüsse für ihre Arbeit ableiten. |
2 - Kommunikation, Interaktion und Zusammenarbeit | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ÄrztInnen für Allgemeinmedizin müssen verschiedene digitale Anwendungen und Geräte zur Kommunikation und Zusammenarbeit mit KollegInnen, MitarbeiterInnen, PatientInnen und insbesondere mit Behörden zuverlässig und selbstständig anwenden können, MitarbeiterInnen dazu anleiten und auch neue Anforderungen bewältigen können. |
3 - Kreation, Produktion und Publikation | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ÄrztInnen für Allgemeinmedizin müssen digitale Inhalte, Informationen und Daten selbstständig erfassen und in bestehende digitale Tools einpflegen können. |
4 - Sicherheit und nachhaltige Ressourcennutzung | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ÄrztInnen für Allgemeinmedizin müssen die allgemeinen und betrieblichen Konzepte des Datenschutzes und der Datensicherheit verstehen und eigenständig auf die ihre Tätigkeit anwenden können, insbesondere im Umgang mit sensiblen PatientInnendaten. Sie müssen Bedrohungspotenziale erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten können und überdies die eigenen MitarbeiterInnen im sensiblen Umgang mit Daten anleiten. |
5 - Problemlösung, Innovation und Weiterlernen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ÄrztInnen für Allgemeinmedizin müssen die Einsatzmöglichkeiten digitaler Tools und Lösungen für ihre Arbeit in den Grundzügen beurteilen können, Fehlerquellen und Problembereiche erkennen und diese auch unter Anleitung beheben können. Sie erkennen eigene digitale Kompetenzlücken und können Schritte zu deren Behebung setzen. |
Elementare Sprachverwendung | Selbständige Sprachverwendung | Kompetente Sprachverwendung | |||
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A1 | A2 | B1 | B2 | C1 | C2 |
Das Ärztegesetz legt für eine Berufsberechtigung als Arzt/Ärztin u.a. ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache fest. Ärzte/Ärztinnen, die ihre Ausbildung in einem nicht-deutschsprachigen Land abgeschlossen haben, müssen als Nachweis die Sprachprüfung Deutsch bei der Ärztekammer bestehen (soweit nicht andere sprachbezogene Voraussetzungen erfüllt sind). Um zu dieser Prüfung antreten zu können, wird das Sprachniveau B2 vorausgesetzt. Dieses Niveau kann somit als Mindestanforderung für einen Berufseinstieg gesehen werden. In weiterer Folge sollte das Niveau jedoch auf C1 liegen. |
Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0