AgrarberaterInnen verdienen ab 2.000 Euro bis 2.850 Euro brutto pro Monat.
Je nach Qualifikationsniveau kann das Einstiegsgehalt auch höher ausfallen:
Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es bei landwirtschaftlichen Genossenschaften, Zulieferbetrieben, Handelsfirmen oder auch Beratungseinrichtungen.
.... in der online-Stellenvermittlung des AMS (eJob-Room): 13 zum AMS-eJob-Room
Gefragte Kompetenzen und Fähigkeiten im Beruf AgrarberaterIn sind:
Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf AgrarberaterIn sind:
Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf AgrarberaterIn benötigt werden:
1 Grundlegend | 2 Selbstständig | 3 Fortgeschritten | 4 Hoch spezialisiert | ||||
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Beschreibung: AgrarberaterInnen müssen den Umgang mit berufsspezifischen Softwarelösungen und digitalen Anwendungen sicher und eigenständig beherrschen. Sie sind in der Lage, selbstständig digitale Inhalte zu erstellen und zu bearbeiten sowie Fehler zu beheben. Auch können sie digitale Anwendungen für die Kommunikation mit Kundinnen und Kunden, die Zusammenarbeit im Betrieb und die Dokumentation routiniert verwenden. Außerdem kennen sie die betrieblichen Datensicherheitsvorschriften und halten diese ein. |
Kompetenzbereich | Kompetenzstufe(n) von ... bis ... |
Beschreibung | |||||||
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0 - Grundlagen, Zugang und digitales Verständnis | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | AgrarberaterInnen müssen sowohl allgemeine wie auch berufsspezifische digitale Anwendungen (z. B. Agrarroboter, Automatische Fütterungssysteme, Automatische Melksysteme, Drohnentechnik, Farm-Management-Systeme, Smart Spraying) und Geräte auch in neuen Arbeitssituationen selbstständig und sicher anwenden können. |
1 - Umgang mit Informationen und Daten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | AgrarberaterInnen müssen umfassende Daten und Informationen recherchieren, vergleichen, beurteilen und bewerten können, aus den gewonnenen Daten selbstständig Konzepte und Empfehlungen ableiten und in ihrer Arbeit umsetzen. |
2 - Kommunikation, Interaktion und Zusammenarbeit | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | AgrarberaterInnen müssen verschiedene digitale Anwendungen und Geräte zur Kommunikation und Zusammenarbeit mit KollegInnen, MitarbeiterInnen und Kundinnen und Kunden unabhängig anwenden können. |
3 - Kreation, Produktion und Publikation | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | AgrarberaterInnen müssen digitale Inhalte, Informationen und Daten selbstständig erfassen und in bestehende digitale Tools einpflegen können. Sie erstellen selbstständig digitale Inhalte beispielsweise in Form von Konzepten, Visualisierungen, Plänen. |
4 - Sicherheit und nachhaltige Ressourcennutzung | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | AgrarberaterInnen müssen die allgemeinen und betrieblichen Konzepte des Datenschutzes und der Datensicherheit verstehen, eigenständig auf ihre Tätigkeit anwenden können sowie Bedrohungspotenziale erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten. |
5 - Problemlösung, Innovation und Weiterlernen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | AgrarberaterInnen müssen die Einsatzmöglichkeiten digitaler Tools und Lösungen für komplexe berufsspezifische Fragestellungen in ihrer Arbeit beurteilen können. Sie erkennen selbstständig Probleme und Fehlerquellen digitaler Anwendungen und veranlassen deren Behebung und die Weiterentwicklung von Anwendungen und Lösungen. Sie erkennen digitale Kompetenzlücken bei sich selbst sowie bei Kundinnen und Kunden und können Schritte zu deren Behebung setzen. |
Elementare Sprachverwendung | Selbständige Sprachverwendung | Kompetente Sprachverwendung | |||
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A1 | A2 | B1 | B2 | C1 | C2 |
Sie arbeiten zum wesentlichen Teil direkt mit Kundinnen und Kunden und beraten diese. Außerdem verwenden und erstellen sie schriftliche Unterlagen, erfassen und dokumentieren ihre Arbeit mit dem Computer und kommunizieren die Ergebnisse ihrer Arbeit schriftlich und mündlich. |
Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0