Kran- und BaumaschinenführerIn

Haupttätigkeiten

Einkommen

Kran- und BaumaschinenführerInnen verdienen ab 2.560 Euro bis 2.970 Euro brutto pro Monat.

  • Beruf mit Kurz- oder Spezialausbildung: 2.560 bis 2.970 Euro brutto

Beschäftigungsmöglichkeiten

Kran- und BaumaschinenführerInnen arbeiten in fast allen Unternehmensbereichen der Baubranche (Hoch- und Tiefbau, Straßen-, Wasserbau, Baumaterialherstellung, Betonfertigteilindustrie) sowie im Bergbau und in der Schwerindustrie.

Aktuelle Stellenangebote

.... in der online-Stellenvermittlung des AMS (eJob-Room): 445 zum AMS-eJob-Room

Österreich-Karte der offenen Stellen

Österreich Karte

Weitere berufliche Kompetenzen

Berufliche Basiskompetenzen

Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf Kran- und BaumaschinenführerIn sind:

Fachliche berufliche Kompetenzen

Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf Kran- und BaumaschinenführerIn benötigt werden:

Überfachliche berufliche Kompetenzen

Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf Kran- und BaumaschinenführerIn benötigt werden:

Digitale Kompetenzen nach DigComp

1 Grundlegend 2 Selbstständig 3 Fortgeschritten 4 Hoch spezialisiert
               
Beschreibung: Kran- und BaumaschinenführerInnen müssen in der Lage sein, alltägliche und berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte zur Kommunikation, Zusammenarbeit und Dokumentation auf der Baustelle zu nutzen. Sie müssen zudem komplexere bauspezifische digitale Geräte und Maschinen selbstständig bedienen. Sie erkennen Fehler und Probleme und können standardisierte Lösungen anwenden. Außerdem kennen sie die betrieblichen Datensicherheitsvorschriften und halten diese ein.

Detailinfos zu den digitalen Kompetenzen

Kompetenzbereich Kompetenzstufe(n)
von ... bis ...
Beschreibung
0 - Grundlagen, Zugang und digitales Verständnis 1 2 3 4 5 6 7 8 Kran- und BaumaschinenführerInnen müssen sowohl allgemeine als auch berufsspezifische digitale Anwendungen (z. B. Handscanner) und Geräte selbstständig anwenden können.
1 - Umgang mit Informationen und Daten 1 2 3 4 5 6 7 8 Krank- und BaumaschinenführerInnen können arbeitsrelevante Daten und Informationen mit betriebsüblichen Mitteln abrufen, beurteilen und nutzen.
2 - Kommunikation, Interaktion und Zusammenarbeit 1 2 3 4 5 6 7 8 Kran- und BaumaschinenführerInnen müssen verschiedene digitale Anwendungen und Geräte zur Kommunikation und Zusammenarbeit mit KollegInnen, Kundinnen und Kunden und PartnerInnen selbstständig anwenden können.
3 - Kreation, Produktion und Publikation 1 2 3 4 5 6 7 8 Kran- und BaumaschinenführerInnen können standardisierte arbeitsrelevante Daten und Informationen in bestehenden digitalen Anwendungen erfassen und dokumentieren.
4 - Sicherheit und nachhaltige Ressourcennutzung 1 2 3 4 5 6 7 8 Kran- und BaumaschinenführerInnen sind sich der Bedeutung des Datenschutzes und der Datensicherheit bewusst, kennen die relevanten betrieblichen Regeln und halten sie ein.
5 - Problemlösung, Innovation und Weiterlernen 1 2 3 4 5 6 7 8 Kran- und BaumaschinenführerInnen erkennen technische Probleme und können einfache, alltägliche Probleme selbstständig lösen. Sie sind in der Lage arbeitstypische digitale Anwendungen auch in neuen Arbeitssituationen einzusetzen und sich fehlende digitale Kompetenzen anzueignen.

Ausbildung, Zertifikate, Weiterbildung

Typische Qualifikationsniveaus

  • Beruf mit Kurz- oder Spezialausbildung

Zertifikate und Ausbildungsabschlüsse

    • Baumaschinenführerprüfung
    • Führerschein F
    • Kranführerprüfung (z. B. Kranführerprüfung Dreh- und Auslegerkrane, Kranführerprüfung Fahrzeug- und Ladekrane bis 300 kNm, Kranführerprüfung flurgesteuerte Lauf-, Bock- und Portalkrane, Säulendreh- und Wandschwenkkrane bis 300 kN, Kranführerprüfung Lauf-, Bock- und Portalkrane, Säulendreh- und Wandschwenkkrane über 300 kN, Kranführerprüfung Fahrzeug- und Ladekrane über 300 kNm, Kranführerprüfung Sonderkräne)

Deutschkenntnisse nach GERS

Elementare Sprachverwendung Selbständige Sprachverwendung Kompetente Sprachverwendung
A1A2B1B2C1C2

Sie müssen Arbeitsanweisungen und Sicherheitsvorschriften verstehen und im Team vor allem mündlich kommunizieren. Sie arbeiten viel über Funk, was die Verständigung erschwert. Sicheres und zuverlässiges Verstehen und Kommunizieren ist daher wichtig.


Weitere Berufsinfos

Berufsspezialisierungen

Zuordnung zu BIS-Berufsbereichen und -obergruppen

Zuordnung zu AMS-Berufssystematik (Sechssteller)

  • 383101 Kranführer/in  
  • 383102 Laufkranführer/in  
  • 383103 Turmdrehkranführer/in  
  • 383104 Autokranführer/in  
  • 383501 Baggerführer/in  
  • 383502 Baumaschinist/in  
  • 383503 Caterpillarfahrer/in  
  • 383504 Gerätefahrer/in  
  • 383505 Ladegerätführer/in  
  • 383506 Raupenfahrer/in  
  • 383507 Raupenfahrzeugführer/in  
  • 383508 Schwimmbaggerführer/in  
  • 383510 Gräderführer/in  
  • 383512 Schreitbaggerfahrer/in  
  • 385103 Kipperfahrer/in  
  • 385104 Gräderfahrer/in  

Berufe der deutschen Berufssystematik

  • Baggerführer/Baggerführerin
  • Bauaufzugsführer/Bauaufzugsführerin
  • Baugeräteführer/Baugeräteführerin
  • Brückenkranführer/Brückenkranführerin
  • Drehkranführer/Drehkranführerin

Informationen im Ausbildungskompass

Häufig gestellte Fragen zum Beruf Kran- und BaumaschinenführerIn

Wie viel verdient man als Kran- und BaumaschinenführerIn?

Das Einstiegsgehalt beträgt mindestens 2.560 brutto pro Monat.

Wie viele offene Stellen gibt es für den Beruf Kran- und BaumaschinenführerIn?

Derzeit gibt es 445 offene Stellen im eJob-Room des AMS.

Was muss man als Kran- und BaumaschinenführerIn können?

Als Kran- und BaumaschinenführerIn braucht man häufig folgende berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten: Bedienung von Autokränen, Bedienung von Baggern, Bedienung von Gabelstaplern, Bedienung von Gleisbaggern, Bedienung von Hydraulikbaggern, Bedienung von JCB-Baggern, Bedienung von Radladern, Bedienung von Turmdrehkränen, Elektronikkenntnisse, Hochbau, Straßenbau, Tiefbau.

Wie gut muss man als Kran- und BaumaschinenführerIn Deutsch können?

Für den Beruf Kran- und BaumaschinenführerIn benötigt man Deutschkenntnisse auf Niveau B1: Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben. B1 ist die dritte von sechs Stufen im GERS (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen).
Dieses Berufsprofil wurde aktualisiert am 27. September 2024.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0