ZugbegleiterInnen verdienen ab 2.380 Euro bis 2.730 Euro brutto pro Monat.
Je nach Qualifikationsniveau kann das Einstiegsgehalt auch höher ausfallen:
ZugbegleiterInnen sind bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), bei Privatbahnen und bei Verkehrsbetrieben von Städten/Gemeinden beschäftigt.
.... in der online-Stellenvermittlung des AMS (eJob-Room): 22 zum AMS-eJob-Room
Gefragte Kompetenzen und Fähigkeiten im Beruf ZugbegleiterIn sind:
Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf ZugbegleiterIn sind:
Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf ZugbegleiterIn benötigt werden:
Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf ZugbegleiterIn benötigt werden:
1 Grundlegend | 2 Selbstständig | 3 Fortgeschritten | 4 Hoch spezialisiert | ||||
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Beschreibung: ZugbegleiterInnen sind vor allem in der Lage, alltägliche und berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte zur Kommunikation, Zusammenarbeit und Dokumentation zu nutzen und berufsspezifische digitale Geräte zu bedienen. Außerdem kennen sie die betrieblichen Datensicherheitsregeln und können diese einhalten. |
Kompetenzbereich | Kompetenzstufe(n) von ... bis ... |
Beschreibung | |||||||
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0 - Grundlagen, Zugang und digitales Verständnis | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ZugbegleiterInnen können allgemeine und berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte (z. B. Mobile Payment, E-Ticketing) auch in komplexen und neuen Arbeitssituationen selbstständig und sicher bedienen und anwenden. |
1 - Umgang mit Informationen und Daten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ZugbegleiterInnen können arbeitsrelevante Daten und Informationen erfassen und dokumentieren und selbstständig erforderliche Informationen recherchieren und bewerten bzw. Daten und Informationen mit betriebsüblichen Mitteln abrufen und nutzen. |
2 - Kommunikation, Interaktion und Zusammenarbeit | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ZugbegleiterInnen können alltägliche, aber auch betriebsspezifische digitale Geräte in komplexen Arbeitssituationen zur Kommunikation, Zusammenarbeit und Dokumentation im Betrieb einsetzen. |
3 - Kreation, Produktion und Publikation | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ZugbegleiterInnen müssen digitale Inhalte, Informationen und Daten erfassen und in bestehende digitale Tools einpflegen können. |
4 - Sicherheit und nachhaltige Ressourcennutzung | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ZugbegleiterInnen sind sich der Bedeutung des Datenschutzes und der Datensicherheit bewusst, kennen die grundlegenden betrieblichen Regeln und halten sie ein. |
5 - Problemlösung, Innovation und Weiterlernen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ZugbegleiterInnen können die Einsatzmöglichkeit digitaler Anwendungen für den eigenen Arbeitsbereich beurteilen und erkennen technische Probleme zuverlässig. Sie können alltägliche Probleme selbstständig lösen bzw. bei komplexen Problemen die Lösung veranlassen. Sie sind in der Lage arbeitstypische digitale Anwendungen auch in neuen Arbeitssituationen einzusetzen und sich fehlende digitale Kompetenzen anzueignen. |
Elementare Sprachverwendung | Selbständige Sprachverwendung | Kompetente Sprachverwendung | |||
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A1 | A2 | B1 | B2 | C1 | C2 |
Sie beherrschen die kompetente Kommunikation im Zugteam und betreuen die Fahrgäste. Dabei spielen vor allem mündliche Deutschkenntnisse eine Rolle, die aber in unterschiedlichen, auch konfliktgeladenen Situationen sicher beherrscht werden müssen. Von den Verkehrsbetrieben werden daher in der Regel sehr gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt. |
Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0