Turnusärzte/-ärztinnen verdienen ab 3.980 Euro bis 4.220 Euro brutto pro Monat.
In den angegebenen Einkommenswerten sind Zulagen nicht enthalten, diese können das Bruttogehalt um mehr als 10 % erhöhen.
Turnusärzte/-ärztinnen werden in Krankenanstalten, Universitätskliniken, Sonderkrankenanstalten oder Lehrpraxen angestellt. Die Anstellung kann sowohl lediglich die Basisausbildung (mind. 9 Monate) als auch eine darauffolgende Ausbildung in Allgemeinmedizin (mind. 27 Monate) sowie die Ausbildung in einem bestimmten fachärztlichen Gebiet (mind. 63 Monate) umfassen.
Achtung: Der Beruf (z. B. Aufgaben, Tätigkeiten, Ausbildung) ist gesetzlich geregelt. Für eine Berufsausübung ist eine Eintragung in die Ärzteliste nötig.
.... in der online-Stellenvermittlung des AMS (eJob-Room): 13 zum AMS-eJob-Room
Gefragte Kompetenzen und Fähigkeiten im Beruf Turnusarzt/-ärztin sind:
Berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten, die meist Voraussetzung im Beruf Turnusarzt/-ärztin sind:
Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die im Beruf Turnusarzt/-ärztin benötigt werden:
Soft-Skills, Kompetenzen und Fähigkeiten, die im Beruf Turnusarzt/-ärztin benötigt werden:
1 Grundlegend | 2 Selbstständig | 3 Fortgeschritten | 4 Hoch spezialisiert | ||||
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Beschreibung: TurnusärztInnen arbeiten täglich mit unterschiedlichen digital gesteuerten medizinischen Werkzeugen, Geräten und Maschinen, die sie kompetent und sicher einsetzen können. Kleinere Fehler und Probleme können sie selbstständig oder unter Anleitung beheben. Sie nutzen digitale Technologien in der Kommunikation mit ihren MitarbeiterInnen, mit KollegInnen, PatientInnen und Behörden und setzen verschiedene Hard- und Softwareanwendungen sowohl in der medizinischen Tätigkeit als auch im Büroalltag kompetent ein. Eine besondere Anforderung an Turnusärzte und -ärztinnen ist der sichere Umgang mit oft sensiblen PatientInnendaten. |
Kompetenzbereich | Kompetenzstufe(n) von ... bis ... |
Beschreibung | |||||||
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0 - Grundlagen, Zugang und digitales Verständnis | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | TurnusärztInnen müssen sowohl allgemeine wie auch berufsspezifische digitale Anwendungen und Geräte selbstständig und sicher anwenden können (z. B. medizinische Geräte, elektronische Gesundheitsakte, Diagnosetools, Datenbanken) sowie auch komplexe und unvorhergesehene Aufgaben flexibel lösen können. |
1 - Umgang mit Informationen und Daten | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | TurnusärztInnen müssen berufsrelevante Daten und Informationen auf fortgeschrittenem Niveau recherchieren, vergleichen, beurteilen und bewerten können und aus den gewonnenen Daten selbstständig Schlüsse für ihre Arbeit ableiten. |
2 - Kommunikation, Interaktion und Zusammenarbeit | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | TurnusärztInnen müssen verschiedene digitale Anwendungen und Geräte zur Kommunikation und Zusammenarbeit mit KollegInnen, MitarbeiterInnen, PatientInnen und insbesondere mit Behörden zuverlässig und selbstständig anwenden können, MitarbeiterInnen dazu anleiten und auch neue Anforderungen bewältigen können. |
3 - Kreation, Produktion und Publikation | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | TurnusärztInnen müssen digitale Inhalte, Informationen und Daten selbstständig erfassen und in bestehende digitale Tools einpflegen können. |
4 - Sicherheit und nachhaltige Ressourcennutzung | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | TurnusärztInnen müssen die allgemeinen und betrieblichen Konzepte des Datenschutzes und der Datensicherheit verstehen und eigenständig auf die ihre Tätigkeit anwenden können. Sie müssen Bedrohungspotenziale erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten können und überdies die eigenen MitarbeiterInnen im sensiblen Umgang mit Daten anleiten. |
5 - Problemlösung, Innovation und Weiterlernen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | TurnusärztInnen müssen die Einsatzmöglichkeiten digitaler Tools und Lösungen für ihre Arbeit in den Grundzügen beurteilen können, Fehlerquellen und Problembereiche erkennen und diese auch unter Anleitung beheben können. Sie erkennen eigene digitale Kompetenzlücken und können Schritte zu deren Behebung setzen. |
Elementare Sprachverwendung | Selbständige Sprachverwendung | Kompetente Sprachverwendung | |||
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A1 | A2 | B1 | B2 | C1 | C2 |
Das Ärztegesetz legt für eine Berufsberechtigung als Arzt/Ärztin u.a. ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache fest. ÄrztInnen, die ihre Ausbildung in einem nicht-deutschsprachigen Land abgeschlossen haben, müssen als Nachweis die Sprachprüfung Deutsch bei der Ärztekammer bestehen (soweit nicht andere sprachbezogene Voraussetzungen erfüllt sind). Um zu dieser Prüfung antreten zu können, wird das Sprachniveau B2 vorausgesetzt. Dieses Niveau kann somit als Mindestanforderung für einen Berufseinstieg gesehen werden, in Folge sollte das Niveau jedoch auf C1 liegen. |
Turnusarzt/-ärztin für Allgemeinchirurgie und Gefäßchirurgie
Turnusarzt/-ärztin für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie
Turnusarzt/-ärztin für plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie
Turnusarzt/-ärztin für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
Turnusarzt/-ärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie und Hepatologie
Turnusarzt/-ärztin für Innere Medizin und Hämatologie und internistische Onkologie
Turnusarzt/-ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
Turnusarzt/-ärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
Turnusarzt/-ärztin für Klinische Immunologie und Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin
Turnusarzt/-ärztin für Klinische Mikrobiologie und Virologie
Turnusarzt/-ärztin für Klinische Pathologie und Neuropathologie
Turnusarzt/-ärztin für Medizinische und Chemische Labordiagnostik
Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. November 2024 V2.7.0.0