Im Rahmen des Studiums sind Leistungen in Lehrveranstaltungen (prüfungsimmanent oder nicht prüfungsimmanent) sowie im Zusammenhang mit dem Dissertationsvorhaben stehende wissenschaftliche Aktivitäten (z. B. die Teilnahme an Workshops, Präsentationen bei internationalen Kongressen, die fachliche Organisation von wissenschaftlichen Veranstaltungen, wissenschaftliche
Praktika, eigene Lehre usw.) im Ausmaß von 30 ECTS zu erbringen.